Wie lang darf der Nummernschild-Schwanz sein?

Marqus

Member
Hi zusammen,
der originale hintere kotflügel bzw Spritzschutz der 900r ist ja optisch nicht gerade der schönste. Vor allem, da er unendlich lang ist.
Wie ist das heute vom Gesetzgeber aus? Kann ich den kürzen bis zum Schild?

Wie habt ihr das gelöst?

Danke
Markus
 
Hi zusammen,
der originale hintere kotflügel bzw Spritzschutz der 900r ist ja optisch nicht gerade der schönste. Vor allem, da er unendlich lang ist.
Wie ist das heute vom Gesetzgeber aus? Kann ich den kürzen bis zum Schild?

Wie habt ihr das gelöst?

Danke
Markus

Jepp, kannst abschneiden!
 
So Einfach ist es nicht. Die 900R wurde mit einer nationalen ABE Zugelassen die auch immer noch gültig ist. Spritzschutz, Blinkerabstand... Teile ohne E-Zeichen

Neuere Mopeds sind nach EU Richtlinienen zugelassen, da gelten andere Werte, auch en kürzerer Spritzschutz dafür Anbauteile nur mit E-Zulassung

Was auf der Strassepraktiziert wird ist oft durch Unwissenheit geschuldet.
 
Es wird doch hoffentlich hier nicht EINE dabei sein,
bei der alles mit Zulassung, ABE etc.
ausgestattet ist?

Das würde mich enttäuschen!

PS: Kann man ein Bike schon nach ISO 9001 zertifizieren lassen? :s199:
 
Verwirrung! Heißt das ich muss sowohl die riesigen hinteren Blinker als auch den Spritzschutz am besten Original lassen?

Naja, mal sehen...
 
Katzenauge oder Reflektor sollte wirklich schon unterm Nummernschild sein. Manche Polizisten und mancher TüV Prüfer ist da ganz wild drauf. Bei meiner GPZ500S habe ich damals auch gekürzt und wurde angehalten wegen dem fehlende

Reflektor unterm Nummernschild. Mit meiner Harley bin ich beim ersten mal nicht über den TüV gekommen weil die so etwas Serienmäßig gar nicht hatte.

Da gab es dann von Harley nen Blech mit Reflektor was man sich unters Nummernschild geschraubt hat.
 
Moin


Für die 900R gibt es auch weiße und schwarze Blinkergläser für die Originalblinker!


Passt meiner Meinung nach am besten zu dem Motorrad...


Bei Interesse... Pilot vertreibt die hier im Forum ->Mahler Motors


Gruß Mike
 
Danke. Also ich möchte ja gerne diese Lauflichtblinker LED für hinten. Und zwar sollen sie eigentlich direkt an dem Nummernschildschwanz oben unterm Rücklicht platziert sein. Sie dürfen ruhig etwas hinausragen, also gerne etwas länger sein. Es müssen also nicht diese extremen Miniblinker sein.

Solange die ein E-Zeichen haben, sollte das doch kein Ding sein, oder?
 
So Einfach ist es nicht. Die 900R wurde mit einer nationalen ABE Zugelassen die auch immer noch gültig ist. Spritzschutz, Blinkerabstand... Teile ohne E-Zeichen

Neuere Mopeds sind nach EU Richtlinienen zugelassen, da gelten andere Werte, auch en kürzerer Spritzschutz dafür Anbauteile nur mit E-Zulassung

Was auf der Strassepraktiziert wird ist oft durch Unwissenheit geschuldet.


Das ist meines Erachtens die 100% richtige Antwort. Eigentlich darf man da nichts abschnippeln, ohne dass die ABE erlischt.

Andererseits sehen es die Prüforganisationen und die Polizei mittlerweile nicht mehr so eng, wenn die rechtlichen Forderungen erfüllt sind.

Das sollten sein: Hinterrad ist korrekt abgedeckt, ein zugelassener Reflektor ist montiert.

Mir ist vor einiger Zeit ein grauenhaft abgesägtes hinteres Schutzblech zugelaufen. Da ich nix wegwerfen kann, habe ich das gemacht, man auf dem Bild sehen kann.
Der Reflektor steckt in der schwarzen Kunststoffabdeckung der Kennzeichenbeleuchtung (Abdeckung-Reflektor-Einheit ist ein Original-Kawa-Teil von der ZXR 400 u.a., es müsste die 28012-1066 sein). Das Teil passt mit minimalen Anpassunsarbeiten ans Schutzblech.
Die Radabdeckung sollte so noch legal sein, da es -ich glaube- weniger als 150 mm über der Höhe der Radachse endet.
Allerdings kommen mir gerade doch ein paar Zweifel, wenn ich mir das Bild anschaue.

Beim TÜV hatte ich deswegen zumindest keine Probleme bekommen.

Grüße
Thomas
 

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Katzenauge

So wie auf dem Foto, sieht es an meiner GPZ aus. Zusätzlich dunkle Blinkergläser und dunkles Rücklicht. Immer HU bekommen und beim Uniformierten gab es auch keine Bedenken.
 
Last edited:
Ein roter Rückstrahler ist hinten Pflicht !
Der muss min. 250mm und max. 900mm Höhe von der Fahrbahnoberfläche gemessen, entfernt sein.
Neue Baumuster brauchen auch seitlich sog. "Katzenaugen", wahlweise vorne oder hinten.


.
 
Ich weiß was du meinst. Da ich aber nen zweiten helleren Lacksatz Plane, sieht das glaube ich ganz gut aus.
Sollen auch ansonsten eher unauffällige Blinker sein...
 
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