Reifeneintragung

So, komme gerade vom Tüv-Nord.
Ich fahre eine ZZR 1100 D, BJ 1999, ich war vorher bei GTÜ - Nee, was der Hersteller eingetragen hat, können wir nicht austragen. Also nach Vorgespräch und Terminreservierung war ich heute beim Tüv-Nord.

"einfache Begutachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis"

Bin ich doch seit ca. 2020 ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Ca. 2020 daher, da ich nicht weiß, ab wann ich Reifen mit DOT 2020 oder jünger aufgezogen habe. Ich brauch ca. 1 Satz Reifen im Jahr.

Ergebnis: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde zwecks einer neuen Betriebserlaubnis in Verbindung.

Ich darf jetzt jeden Reifen mit Reifenfreiraum gemäß UN-R75 fahren. Ohne Reifenfabrikatsbindung. Muss ich halt jetzt nur noch eintragen lassen.

Es gibt wohl seit ca. Juli eine neue Handlungsanweisung des AKE. Also nicht nur für den Tüv-Nord, weiß halt wohl noch nicht jeder Prüfer. Ab 01.01.2025 wird das auf jedenfall ernst. Der Prüfer meinte auch, dass ich einer der ersten bin, bezüglich der Austragung der Reifenfabrikatsbindung.

Was wurde gemacht.
Als erstes wurde überprüft, ob überhaupt für mein Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt, ja das ist der Fall.
Raus zum Moped, Reifenumfang messen, Freigang zu allen Seiten etc. Dann hat er die Daten alle in deren Tool eingegeben, kam noch mal raus zum nachmessen, Frontfender ziemlich eng, aber noch ausreichend Platz. Dann also Bericht schreiben, ich warte draußen. Er kam noch einmal wieder, Bilder vom Moped machen, Seitenbild, Fahrgestellnummer, Vorderreifenaufnahme, Hinterreifen, zwecks Dokumentation. Dann wieder rein, Rest vom Bericht schreiben.
Ergebnis siehe oben.

Bezahlen und Gutachten einpacken. Dauer der Überprüfung incl. Bericht schreiben ca. 1 Stunde. Als nächstes also Termin bei der Verkehrsbehörde machen.

Achja, dass ich eine 4-2-1 Anlage habe, hat ihn nicht interessiert, hätte ich aber einen Superbikelenker angebaut, hätte ich keine Austragung von ihm erhalten. Das würde das Fahrverhalten beeinflussen, dass kann er mit Hilfe der Handlungsanweisung nicht zulassen.
Achja, ich solle dies nicht im Internet berichten, es sei denn es handelt sich dabei um eine baugleiche Maschine wie meine.....hab wohl zuviel mit dem Prüfer geplaudert. Er hat aber auch viel erzählt.
 
Freud mich das es geklappt hat.

Mein Dekraner ist noch nicht mal zur Karre gegangen.
Die 1100 D hatte einen SB drauf, hat ihn nicht interessiert.
Für die 1100 C hat er das gleich mitgemacht.
Mußte ich aber beim Fahrwerksumbau beim TÜV wegen Änderung der Felgen nochmal machen lassen.
Jetzt habe ich für die C eine Austragung wenn ich wieder auf org. Felgen umrüsten dollte
Eine Woche später hat er auch die zzr 600 von den Blödsinn befreit.
Hat er alles ohne zu zucken gemacht.
 
So, Ein- bzw. Austragung erledigt.

In Feld 17 Steht jetzt ein "A" wo vorher ein "K" stand, sowohl in Teil 1 als auch in Teil 2 der Zulassungsbescheinigung.
In Feld 22 steht jetzt der Text aus dem Tüv-Gutachten.
 
Hallo in die Runde,


muss bei diesem "unübersichtlichen" Thema nochmal nachfragen.


Bei meiner A7 von 1990 steht unter 15.1 und 15.2 nur die Reifendimensionen.


Unter 17 steht ein "A".


Siehe auch Foto im Anhang.


Ich verstehe das so, dass ich Reifen mit den Maßen unter 15.1 und 15.2 ohne weitere Eintragung fahren kann. Richtig?


Danke schon mal für Eure Einschätzung.


Grüße
Peter
 

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Hallo in die Runde,


muss bei diesem "unübersichtlichen" Thema nochmal nachfragen.


Bei meiner A7 von 1990 steht unter 15.1 und 15.2 nur die Reifendimensionen.


Unter 17 steht ein "A".


Siehe auch Foto im Anhang.


Ich verstehe das so, dass ich Reifen mit den Maßen unter 15.1 und 15.2 ohne weitere Eintragung fahren kann. Richtig?


Danke schon mal für Eure Einschätzung.


Grüße
Peter
Ist doch perfekt. Reifen eines Herstellers und Größe wie in den Papieren steht. Hersteller : freie Auswahl


Es gibt 4 verschiedene Buchstaben:

  • K = konform, das Fz. hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE
  • A = abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am FZ vorgenommen wurden, welche in die Fz-Papiere eingetragen wurden
  • E = Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen. Wurde vor 01.03.07 nach 18 Monaten ununterbrochener Stillegung fällig!
  • Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn techn. Fz. Beschreibung unvollständig !!!
 
Ist doch perfekt. Reifen eines Herstellers und Größe wie in den Papieren steht. Hersteller : freie Auswahl

Wir haben es doch hier schonmal ganz klar definiert:

EU Zulassung heißt Eintragen Unnötig

ABE Zulassung heißt Aber Bitte Eintragen

Alle Fahrzeugmodelle die vor 2000 von den Fahrzeugherstellern in Deutschland zugelassen wurden, haben eine ABE!
Bei neuen Modelle ab ca. 2000 wurde und wird eine EU-Zulassung für ganz Europa erstellt!

:s126: Dirk
 
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Hallo in die Runde,


muss bei diesem "unübersichtlichen" Thema nochmal nachfragen.


Bei meiner A7 von 1990 steht unter 15.1 und 15.2 nur die Reifendimensionen.


Unter 17 steht ein "A".


Siehe auch Foto im Anhang.


Ich verstehe das so, dass ich Reifen mit den Maßen unter 15.1 und 15.2 ohne weitere Eintragung fahren kann. Richtig?


Danke schon mal für Eure Einschätzung.


Grüße
Peter


Fahr zum Tüv, Dekra oder andere Prüforganisation, frag einfach mal nach, wie das mit deinem Motorrad ist. Die sollten als ersten in der KBA-Datenbank nachschauen, dann sehen die sofort, ob für dein Motorrad noch eine Reifenfabrikatsbindund vorliegt oder nicht. In den heutigen Papieren steht das leider nicht mehr so erkenntlich drin. Wenn eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt, frag einfach nach der Austragung nach. Wenn die davon nichts kennen, suche die nächste Organisation auf. Spätestens bei der nächsten HU-Prüfung steht das Thema sowieso an, die schauen dann eh in die Datenbank.
Also dein Fahrzeug ist definitiv ein Fahrzeug mit nationaler Zulassung. Im Feld K steht "-", also nichts, dies deutet darauf hin, dass es eine nationale Zulassung ist, da wird dieses Feld oft leer gelassen. Ist bei mir auch so, auch nach der Umschreibung mit der Fabrikatsaustragung.
 
Ich habe letzte Woche meine Reifenbindung beim TÜV Süd austragen lassen, somit ist das Thema für mich durch.
 
Bei mir waren es 54€ beim DEKRA und 15€ bei der Zulassungsstelle.

Schlecht verhandelt !
Bei mir hat er eingetragen zum ändern in den Papieren
Kann aber muß nicht eingtragen werden.
Und nur 25€ bei Dekra gezahlt.
Da kann ich nur sagen, Die wissen wo es Geld zu holen gibt. :s183:
 
So habe jetzt auch die Austragung.


Ich war am Mittwoch hier in Berlin beim TÜV Rheinland zum TÜV und Reifenaustragen.

Der Prüfer wusste gleich was zu tun ist und so bin ich nach 30 Minuten mit frischer Plakette und Austragung der Reifenbindung, wieder vom Hof gefahren.
der Prüfer hat den Raum für den Reifen geprüft und viele Fotos gemacht.


Meine GPZ900R A7 ist serienmäßig bis auf den verkürzten Spritzschutz hinten und den um 180grad gedrehten Zentrierstücken am Hinterrad.


Allerdings EUR 157,89 zusammen (frische Plakette und Reifenaustragen) und ich muss noch zum Strassenverkehrsamt um den FS-Schein zu berichtigen.

Grüße
Peter
 
Freud mich das es so einfach geklappt hat.
Der Prüfer wird der sein, Der die Dinge einträgt was die anderen nicht wollen. Mußt ihm nur ehrlich vermitteln wieso, weshalb und warum.
 
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Mir wurde gesagt, das es kein Problem ist bei Serienbereifung.
Ist das Motorrad aber umgebaut, wird es schwierig, jemanden zu finden,
der die Bindung austrägt.

Ich weiß, es gibt immer einen der es evtl. doch macht,
Aber den muss man halt erst mal ausfindig machen.
 
Name und Prüfstelle kann ich per pn geben.
Nur ehrlich gegen über ihm sein.
Wäre sehr schade wenn so einer sich zurückzieht.

Die erste Austragung wurde auf Serienfelgen mit Fahrzeugumbauten gemacht und sogar die Dimension geändert.
Beim erweiterten Umbau vom Fahrwerk mußte die Austragung nochmal gemacht werden da Felgenwechsel.

Alles kein Problem.
 
Hallo,

die RX bracuht neue Gummis. Im Fz-Schein steht 120/80VB16 und 150/80VB16. Wenn ich jetzt den BT46 drauf machen möchte in 120/80-16 und 150/80-16, dann müssen die jetzt eingetragen werden ?

Danke und schöne Grüße,

Green Ninja
 
Bei Zulassung vor 2000 und ohne Herstellerangabe eigendlich nicht.
Frag beim TÜV an zur Sicherheit und für Andere.
 
:s185:

Wenn auf den Reifen noch der Geschwindigkeitsindex VB mit drauf steht, warum nicht?
V= bis 240 km/h. Für was das B steht weiß ich nicht. Die BT46 mußt halt eintragen lassen oder Bindung raus.

:s177: Dirk
 
Das VB steht für Gürtelreifen. Der BT46 ist ein Diagonalreifen. Also liegt eine Änderung in der Bauart vor. Also nicht zulässig und muss daher eingetragen werden, trotz gleicher Größe. Eine Reifenfabrikatsbindung steht nicht im Fz-Schein. Nur die beiden Größen 120/80VB16 und 150/80VB16.
 
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