Reifen von verschiedenen Herstellern?

Bernhard

New member
Hallo,

das Problem passende Reifen für die GPZ zu finden wird ja immer größer.
Was spricht eigentlich dagegen vorne den guten BT21 aufzuziehen und hinten z. B. den Avon Storm.
Tanzt das Moped dann auf der Straße (also gefährlich) oder ist das nur wieder ein Vorschriftenkrams, den man evtl. mit Sondergutachten beim TüV beseitigen kann.
Hat da schon jemand Erfahrungen?

Gruß

Bernhard:s144:
 
Wenn du keine Reifen-Bindung hast, ist es eh egal.
Wenn doch kannst du halt nicht alles aufziehen was gefällt.
Nur wenn ich so rum höre, währe ein Avon das letzte was ich drauf machen würde.
Bisher habe ich noch nix gutes von dem Reifen gehört.:s174:
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.🙁
 
Was man auf jeden Fall nicht mischen darf sind Radial- mit Diagonalreifen, also z.B. den BT45 mit nem BT021. Ansonsten ist, soweit ich weiß, die allgemeine Aussage: Das Fahrverhalten kann sich u. U. sehr zum Negativen verändern...


Gruß, Alex
 
Also normal ist mein Wissensstand, auch wenn die Herstellerbindung ausgetragen ist, Reifen nur von einem Hersteller, also nix vorne Brückenstein und hinten Avon.

@ Mike jo mach mir nur schön meine Avon mies😉.
 
Hallo,

das Problem passende Reifen für die GPZ zu finden wird ja immer größer.
Was spricht eigentlich dagegen vorne den guten BT21 aufzuziehen und hinten z. B. den Avon Storm.
Tanzt das Moped dann auf der Straße (also gefährlich) oder ist das nur wieder ein Vorschriftenkrams, den man evtl. mit Sondergutachten beim TüV beseitigen kann.
Hat da schon jemand Erfahrungen?

Gruß

Bernhard:s144:

Nix Gutachten , ist schlicht verboten beim Motorrad die Hersteller zu mischen.
 
Nix Gutachten , ist schlicht verboten beim Motorrad die Hersteller zu mischen.

Stimmt! Weil wenn etwas passiert man es keinem in die Schuhe schieben kann oder so...
Aber Selbstversuche haben teilweise ergeben, das eine Mischung oft eine sehr gut fahrbare Kombination ergeben, aber ebenso kann wohl auch das gegenteil eintreten.
Also hier in D nicht empfehlenswert, da illegal!!
 
Hmmm, wo ist denn mal der entsprechende Gesetzestext???

Also wenn da im Schein nicht steht "Reifen eines Herstellers" sondern nur die Grösse kann man meines Erachtens sehr wohl mischen, bei Pirelli auf der Seite steht sogar was von Radial/Diagonal Mischbereifung, allerdings nur von denen.
Unser Nackenkottelette Mutterschiff vom letzten WS fährt auch Metzeler und Bridgestone auf seiner Möhre mit ZX10 Felgen und war beim TÜV ohne Probleme.
Freigaben gibt's ja eh nur Fahrzeugbezogen, bei Einzelumbauten sieht das ganz anders aus und wenn der TÜV Mann ein Gutachten ohne Herstellerbindung erstellt ist das doch OK, hauptsache die Grösse stimmt oder sehe ich da was falsch???:s230:

Wie gesagt, der genaue Gesetzestext wäre hilfreich aber ich hab nix passendes gefunden ausser Freigaberegelungen und Einzelabnahmen.
 
dann hat er Glück gehabt, Mischbereifung ist verboten Punkt


Dann sag doch mal, wo's steht. Ich hätte nämlich auf meiner seligen GS 550 auch Mischbereifung fahren dürfen ( lt. TÜVer damals ), weil nix eingetragen war. Und auf der AWO ( okay, die fährt nur 100 ) ist auch Mischbereifung, weil weder Marke noch sonst was eingetragen ist außer die Größe...

Gruß, Alex
 
dann hat er Glück gehabt, Mischbereifung ist verboten Punkt
Weißt das oder vermutest Du das???:s217:
Hab grad mal in der StVo nachgeschaut, ist §36.
Wenn ich´s richtig verstehe ist es nur verboten einen Diagonal- mit einem Radialreifen zu mischen.
Alles andere geht. Wobei ich´s auch net ausprobieren würde.
Fahr aber im Moment selbst sowas ähnliches: Vorne BT10, hinten BT20. Also nur verschiedene Profile. Hat niemanden beim TÜV interessiert, da ich keine Reifenbindung hab.
 
Weißt das oder vermutest Du das???:s217:
Hab grad mal in der StVo nachgeschaut, ist §36.
Wenn ich´s richtig verstehe ist es nur verboten einen Diagonal- mit einem Radialreifen zu mischen.
Alles andere geht. Wobei ich´s auch net ausprobieren würde.
Fahr aber im Moment selbst sowas ähnliches: Vorne BT10, hinten BT20. Also nur verschiedene Profile. Hat niemanden beim TÜV interessiert, da ich keine Reifenbindung hab.

Die sind ja auch beide von Brückenstein, dass ist ja erlaubt, aber von zwei verschiedenen Herstellern eben halt nicht, aaaabbbeeerr 100% sicher bin ich auch nicht.
 
So hab mal bissi rumgestöbert und bin heftigst irritiert jetzt. 🙂

Mischbereifung ist erlaubt .(seit 1998 kein Wunder wissen das Seikel und ich nicht 🙂 )

Verschiedene Hersteller sind erlaubt (aber nicht empfohlen) wenn:

Keine Herstellerbindung eingetragen ist.
Kein Zusatz "nur von einem Hersteller" eingetragen ist.
Kawa den Segen gibt
Der Tüvler den Segen gibt

Wenns in die Hosen geht ist man aber trotzdem der Arsch weil selbst alleinverantwortlich für die gefahrene Bereifung( Eintrag hin oder her)

Ansonsten ist das alles bissel verwaschen durch Überschneidung von Deutschem und Eurecht.

Mein Fazit: ich werde bei Pärchen vom selben Hersteller bleiben und einfach passende Felgen einbauen.
 
darf ich noch dazufügen das in meinem Fahrzeugschein steht:
Fz. nur m.Reifen eines Herst.
*Reifenfabrikatsbindung Gem.Betriebserlaubnis beachten*
in meinem alten ungültigen Brief steht das ich nur Brückenstein u. Dummlob fahren darf,
dieses ist aber nicht im neuen Fahrz.Schein oder im neuen Brief vermerkt!
Heißt das nun das ich an kein Fabrikat gebunden bin oder wie?
Jedenfalls bin mit dem alten Fahrzeugschein,wo die Reifenbindung drin steht,mit Mäzeler(^^) Reifen zum TÜFF gefahren und es war ok für den Prüfer.

Gruß Jens
 
darf ich noch dazufügen das in meinem Fahrzeugschein steht:
Fz. nur m.Reifen eines Herst.
*Reifenfabrikatsbindung Gem.Betriebserlaubnis beachten*
in meinem alten ungültigen Brief steht das ich nur Brückenstein u. Dummlob fahren darf,
dieses ist aber nicht im neuen Fahrz.Schein oder im neuen Brief vermerkt!
Heißt das nun das ich an kein Fabrikat gebunden bin oder wie?
Jedenfalls bin mit dem alten Fahrzeugschein,wo die Reifenbindung drin steht,mit Mäzeler(^^) Reifen zum TÜFF gefahren und es war ok für den Prüfer.

Gruß Jens

Punkt 1 ist klar, beide müßen vom selben Hersteller sein ohne wenn und aber.

Punkt2 bezieht sich auf das was im gültigen Schein eingetragen ist, denn der Schein ist Deine Betriebserlaubniss.

Ungültige Papiere heißen nicht umsonst so 🙂
 
.....*Reifenfabrikatsbindung Gem.Betriebserlaubnis beachten*......

Dieser Dreckssatz ist bei meiner ZL auch dazugeschrieben worden, obwohl ich meine Reifenbindung ausgetragen bekommen habe.
Dieser Satz ist im Computer vom KBA vorgegeben! Wird also immer eingetragen, außer der TÜV Ing. hätte im Gutachten das Entfallen der Reifenbindung unter Punkt 3, Bemerkungen, ausdrücklich notiert! So jedenfalls der Chef der Zulasungsstelle Stuttgart.

Somit wiederspricht sich die Eintragung des TÜV-Ings! Vorn und hinten je 2 Reifengrößen eingetragen und die in der Betriebserlaubnis ausgewiesenen Reifen werden nicht mehr produziert. Mal sehen wann der erste Erbsenzähler :s134: ne Mängelkarte ausfüllt und dadurch der erste Musterprozess ins Rollen kommt.

....Hab grad mal in der StVo nachgeschaut, ist §36.
Wenn ich´s richtig verstehe ist es nur verboten einen Diagonal- mit einem Radialreifen zu mischen......

Wiederspricht sich aber mit der Eintragung "Reifenpaarung nur von einem Hersteller"!

Früher, bis Ende der 70 / Anfang der 80er wurden oft nur die Größen eingetragen. Mein Kumpel fährt auf seiner Z 1000 was er will. Vorne die eine Marke, hinten die andere Marke. Ist halt BJ. 74.
Irgendwann kam dann der Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" dazu und Mitte der 80ern kam dann die Herstellerbindung auf. Vermutlich auch im Rahmen der Produkthaftung (Honda-Ständer-Urteil).

:s132: Dirk
 
Guude,

und wie sieht das aus, wenn ich vorne z.B. diesen Reifen aufziehen will :

http://www.metzelermoto.de/web/cata..._Slick.xml&menu_item=/products/catalog/racing

Und hinten diesen :


http://www.reifenwerk-heidenau.de/profil_ausgabe.php?id_profil=22&profil=K51

Kann ich das machen, wenn ich die Reifenbindung ausgetragen habe?
Müsste doch dann gehen, oder?

Lebbe is schee

Hm für den ersten müßt man mal ne Lücke im Eurecht suchen 🙂
Für den 2. brauchst nen 17/18er Adapter mit 2 Schmalspurnuten 🙂
 
Guude,

und wie sieht das aus, wenn ich vorne z.B. diesen Reifen aufziehen will :

http://www.metzelermoto.de/web/cata..._Slick.xml&menu_item=/products/catalog/racing

Und hinten diesen :


http://www.reifenwerk-heidenau.de/profil_ausgabe.php?id_profil=22&profil=K51

Kann ich das machen, wenn ich die Reifenbindung ausgetragen habe?
Müsste doch dann gehen, oder?

Lebbe is schee

Das ist jetzt die Frage die hier behandelt wird. Geht das oder nicht? So eine ähnliche Reifenpaarung wollt ich mir auch schon aufziehen.

Meine Kombination wäre vorne der Maxxis C179:
http://www.maxxis.de/seiten/rollstuhl/reifen/images/c179.jpg

Hinten der neue und gut getestete Cheng Shin:
http://www.maxxis.de/seiten/industrie/images/m8000.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Dreckssatz ist bei meiner ZL auch dazugeschrieben worden, obwohl ich meine Reifenbindung ausgetragen bekommen habe.
Dieser Satz ist im Computer vom KBA vorgegeben! Wird also immer eingetragen, außer der TÜV Ing. hätte im Gutachten das Entfallen der Reifenbindung unter Punkt 3, Bemerkungen, ausdrücklich notiert! So jedenfalls der Chef der Zulasungsstelle Stuttgart.

Somit wiederspricht sich die Eintragung des TÜV-Ings! Vorn und hinten je 2 Reifengrößen eingetragen und die in der Betriebserlaubnis ausgewiesenen Reifen werden nicht mehr produziert. Mal sehen wann der erste Erbsenzähler :s134: ne Mängelkarte ausfüllt und dadurch der erste Musterprozess ins Rollen kommt.




Wiederspricht sich aber mit der Eintragung "Reifenpaarung nur von einem Hersteller"!

Früher, bis Ende der 70 / Anfang der 80er wurden oft nur die Größen eingetragen. Mein Kumpel fährt auf seiner Z 1000 was er will. Vorne die eine Marke, hinten die andere Marke. Ist halt BJ. 74.
Irgendwann kam dann der Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" dazu und Mitte der 80ern kam dann die Herstellerbindung auf. Vermutlich auch im Rahmen der Produkthaftung (Honda-Ständer-Urteil).

:s132: Dirk

Da widerspricht sich garnix. Obiger Satz bezieht sich auf die neuausgestellte Betriebserlaubniss (Fahrzeugschein)

Alles was auf irgendeinem alten Zettel(Brief/Schein usw.) steht ist UNGÜLTIG .
 
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