Reifen! Der ultimative Reifenthread, Bezugsquellen, Links und Gutachten

Welche Reifenmarke würdet ihr das nächtste mal kaufen

  • Metzler

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  • Pirelli

    Stimmen: 0 0,0%
  • Bridgestone

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  • Avon

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  • Dunlop

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  • Michelin

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  • Continental

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  • Umfrageteilnehmer
    0
A und
:s126:

Nachdem der TÜV nun durch die verpflichtende Reifeneintragerei ihre Geldquellen
weiter gesichert hat, liegt der nächste Streich in der Pipeline!
Der TÜV will nun die Regierung dazu bewegen das ältere Fahrzeuge jährlich zur HU
müssen! Man könnte meinen der TÜV ist ein Tochterunternehmen der GEMA!

:s038: Dirk


GEMA und GVL (noch schlimmer wie GEMA) sind Tochterunternehmen des TÜV 😉
 
Das Verfahren habe ich bereits im September 2024 durchlaufen.
Gutachten bei Tüv Nord, GTÜ wollte das zu dem Zeitpunkt nicht machen.
Bei mir ist die Reifenfabrikatsbindung ausgetragen.
Fahre eine ZZR 1100D, BJ 1999.
Original bis auf 4-2-1 Anlage und Windschild MRA.
Sollte das Fahrwerk bearbeitet/verändert worden sein, ist dies schwieriger.


Sucht nach einer enstsprechenden Organisation (Tüv bzw. Dekra würde ich bevorzugen), und fragt dort vorher nach, ob die das machen und wie teuer das Gutachten ist, ich habe ca. 106,- € für das Gutachten bezahlt. Eintragung nochmal ca. 15,- €.
Es gibt eine Preisspanne von ca. 50 - 150,- €, also vorher nachfragen.
Achja, alle Prüfstellen machen das nicht, muss ja ein aaS machen.



Also das Verfahren gibt es seit ca. Mitte letzen Jahres, ich darf jetzt jeden Reifen nach UN R75 fahren, der den Reifenparametern wie Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex entsprechend den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren. Jedoch nur von einem Hersteller.
 
so sieht das bei mir dann aus:

In Feld 17 stand vorher "K" für originale nationale Betriebserlaubnis.
Neu steht dort jetzt ein "A" für "angepasste" nationale Betriebserlaubnis.

Steht dort ein "E", ist es eine Einzelabnaheme.

Für die, die das Fahrwerk der GPZ 900R umgebaut haben, gibt ja doch einige davon, sollte dort ein E stehen. Hier würde ich vorher genau nachfragen, ob die die Reifenbindung austragen. Nach der seit ca. Mitte letzten Jahres eingeführte Praxis und in dem oben aufgeführten Artikel, sollte dies bei Einzelabnahmen nicht so ohne weiteres funktionieren.
Mein Prüfer sagte dazu, Einzelabnahme = Einzelabnahme, also auch für die Reimporte etc., ist dieses Verfahren eingentlich nicht durchführbar, es sei denn, der einzelne Prüfer macht es trotzdem, so wie es frlüher ja auch schon einige Prüfer gab, die die Reifenfabrikatsbindung ausgetragen haben. Die Anzahl dieser Prüfer ist aber immer kleiner geworden.
 

Anhänge

Ich bekomme meine Reifen am 4.4 ausgetragen. Tüv Süd und TÜV Nord haben sich bei älteren Mopeds darauf geeinigt. Solange die Größe stimmt, geht das.
 
Ich habe 2014 die Reifenherstellerbindung austragen lassen und habe im Feld 17 ein A stehen, weiter steht der Text am Ende: zu 15. 1/2: vo. u. hi. nur Reifen gleichem Herstellers u. Typs verwenden. Ist aber nicht so einfach, ne gute Reifenkombi für die GTR zu bekommen.
Fahre momentan Avon, die sich am Anfang grusselig verhalten...:s141:

vorher habe ich vorne BT023 110/80VR18 und hinten BT45 150/80-16 TL 71V gefahren und damit ne super Straßenlage gehabt. Wer Reifenbezeichnungen lesen kann sieht aber, das ich vorne ein Radial und hinten ein Diagonal Reifen gefahren habe. Bei meiner GTR sind aber nur Radial Reifen eingetragen...:s141::s141::s141:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Herstellerbindung ist doch nicht mehr relativ, sofern man andere fahren darf...

Und gleicher Hersteller ist doch auch Geschichte!?

Diagonal und radial - das werden sie nicht mögen.
 
:s097:

Suzuki kommt seinen Kunden mit Altmotorrädern im Originalzustand entgegen mit einer
Bestätigung zur unbedenklichen Austragung der Reifenbindung. Download anklicken auf:

https://motorrad.suzuki.de/informationen-und-service/dokumente-und-kataloge/reifenbescheinigungenhttps://motorrad.suzuki.de/informationen-und-service/dokumente-und-kataloge/reifenbescheinigungen

Vielleicht ziehen die anderen Hersteller nach!

Dirk:s026:


So eine ähnliche Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich auch von Kawa für meine ZZR 1100. Kann man direkt nach fragen. Nützt aber nichts, die Austragung muss trotzdem gemacht werden und das wird in der Regel nach dem neuen, bei mir alten, Verfahren gemacht. Reifenfreiraum nach UN-R75 messen und nachschauen ob der Reifenfreiraum in die Hüllkurve passt. Achja, meine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte ich 1 Woche nach Reifenaustragung erhalten. Ist also nicht notwendig.
Soweit ich das mitgekriegt habe, wird das Verfahren aber jetzt schon häufiger durchgeführt als zu dem Zeitpunkt (Sept. 2024), als ich das gemacht habe. Also einfach mit der Prüforganisation das Thema ansprechen. Evtl. muss man halt mit mehreren telefonieren.
 
Mein Dekraner hat schon "gib her" gesagt bevor ich die Frage fertig gestellt hatte. Hat nix gemessen oder geschaut. Einfach ausgetragen und den Vermerkt "Reifenpaar nur von einem Hersteller" eingetragen und das gleich bei 3 Fahrzeugen. Zusätzlich kann aber muß nicht auf den Bericht geschrieben. Und beim Fahrwerksumbau an meiner ZZR 1100 hat der TÜV-Prüfer das gleich mitgemacht weil andere Felgen verbaut wurden.
Der Handlanger der Exicutive letztes kontrollier hat, war nur auf die Reifen fixiert und hat den Rest ganicht gewürdigt.

Dies Jahr soll es noch schlimmer werden.
 
Moin,
ich möchte meine GPz900 nach 10 Jahren in der Garage und 32 Jahren in meinem Besitz nun gerne wieder flott machen. Bei Reifen dachte ich eigentlich, BT46. Aber ist der Dunlop Arrowmax Streetsmart evtl. eine Alternative?

VG
Mario
 
Danke für den Tipp, die hatte ich eigentlich gar nicht auf dem Radar... gerade die Nasshaftung ist mir wichtig. Bin früher nur ME33/55 gefahren. War eine Katastrophe....
:s075:
 
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