Green Ninja
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Nur der Standardspruch: Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten.
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Dann sollte man alles Fahren können, nur die richtige Größe und fertig.Nur der Standardspruch: Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten.
Dann sollte man alles Fahren können, nur die richtige Größe und fertig.
DirkBei mir steht aber keine Reifenfabrikatsbindung im Schein. Nur Größe/Last/Geschwindigkeit.
Oha, Beamtendeutsch. Irgendwie verstehe ich nach einigen Zeilen nichts nehr.
ABE-Zulassung (alle Fahrzeuge bis 2000) = muß Reifen eintragen werden!
EU-Zulassung (Fahrzeuge teilweise ab 2000) = Keine Reifenbindung mehr!
Dirk


Kontrolle hat. Aber die hat doch neuen TÜV und der Prüfer hat das nicht beanstandet Herr Wachtmeister!
DirkEs reicht also, wenn ich die Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung (Herstellerfreigabe) mit dabei habe.
Übrigens gilt eine Eintragung für einen Motorrad-Typ dann für ganz DE. Das beteutet, wurde schonmal ein Reifen eingetragen
(z.B. der BT46 für die 900er oder RX) und man möchte jetzt den BT46 auch drauf machen, dann muss man nicht nochmal die Eintragung bezahlen. Man muss nur die Eintragung der Prüfstellen in einer Datenbank finden.
und der Graukittel 
DirkHeißt das jetzt, das wenn Max Mustermann in Hintertupfingen bei seiner GPXY 1300 RR den Dunschlap Klebomat X 1000
eingetragen hat, brauch ich in Stuttgart den nicht auf meiner GPXY eintragen lassen weil derund der Graukittel
da nur "in einer Liste" nachschauen braucht ob Max die für die selbe Maschine eingetragen hat und das somit für mich in Ordnung geht?

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