hightower
Well-known member
Für die Doppelscheinwerferfraktion sicher interessant:
Es wird ja immer wieder diskutiert ob die Doppelscheinwerfer beide jeweils mit Abblendlicht und Fernlicht gemeinsam betrieben werden dürfen.
Ich hab dazu ein EU Amtsblatt gefunden und darin die wichtigen Stellen gelb gemarkert.
Da steht dann auch noch viel über die Anbauvorschriften usw..
Guckt mal auf den Seiten 38 - 41 (Nur dieser Anhang IV gilt für Krafträder).
Da steht dass Doppelscheinwerfer gemeinsam betrieben werden dürfen (E-Prüfzeichen sollten sie aber natürlich beide haben)
Ob das für den TÜV rechtlich bindend ist und auch für alte Fahrzeuge gilt : keine Ahnung....
Aber für die Verhandlungen könnte das schon hilfreich sein 😀
Es wird ja immer wieder diskutiert ob die Doppelscheinwerfer beide jeweils mit Abblendlicht und Fernlicht gemeinsam betrieben werden dürfen.
Ich hab dazu ein EU Amtsblatt gefunden und darin die wichtigen Stellen gelb gemarkert.
Da steht dann auch noch viel über die Anbauvorschriften usw..
Guckt mal auf den Seiten 38 - 41 (Nur dieser Anhang IV gilt für Krafträder).
Da steht dass Doppelscheinwerfer gemeinsam betrieben werden dürfen (E-Prüfzeichen sollten sie aber natürlich beide haben)
Ob das für den TÜV rechtlich bindend ist und auch für alte Fahrzeuge gilt : keine Ahnung....
Aber für die Verhandlungen könnte das schon hilfreich sein 😀
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