Doppelscheinwerfer EU Beleuchtungsvorschriften

hightower

Well-known member
Für die Doppelscheinwerferfraktion sicher interessant:

Es wird ja immer wieder diskutiert ob die Doppelscheinwerfer beide jeweils mit Abblendlicht und Fernlicht gemeinsam betrieben werden dürfen.
Ich hab dazu ein EU Amtsblatt gefunden und darin die wichtigen Stellen gelb gemarkert.
Da steht dann auch noch viel über die Anbauvorschriften usw..

Guckt mal auf den Seiten 38 - 41 (Nur dieser Anhang IV gilt für Krafträder).
Da steht dass Doppelscheinwerfer gemeinsam betrieben werden dürfen (E-Prüfzeichen sollten sie aber natürlich beide haben)
Ob das für den TÜV rechtlich bindend ist und auch für alte Fahrzeuge gilt : keine Ahnung....
Aber für die Verhandlungen könnte das schon hilfreich sein 😀
 

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Rainer, Du bist schon klasse:s100:.

Wo gräbst Du denn immer wieder solche sehr geile informativen Berichte aus:s190:?

Ich habe zwar nicht vor, meine Kleine auf 2 Scheinwerfer um zu bauen, habe das PDF trotzdem gespannt gelesen. Man kann ja nie genug Input bekommen:s121:

Lieben Gruß

Micha
 
PS: zur Leisung bei 2 x 55/60W Lampen.
Die Leistung bei Abblendlicht/Fernlicht wäre dann 110/120W
Unsere Lichtmaschine soll bei 6000 U/min 25A liefern, das wäre bei dieser Drehzahl also kein Problem.
Wie sieht es denn mit der Leistung der Lima bei niedrigeren Drehzahlen aus?
Weiß jemand was die Lichtmaschine dann noch leistet oder hat jemand Erfahrungen mit dem Betrieb von 2 x H4 Lampen?
 
Ok ...



Dann macht das die Lima mit 2x H4 also mit.

Ich hatte bei meiner alten Doppelscheinwerfermaske einen Abrilia Doppelscheinwerfer mit Prüfnummer drinnen (2x 30/35W).
Da waren auch immer beide an, aber eben ab Werk abgenommen. Nur das Licht war scheiße.
2x H4 sind dann schon schöner..

Mit Phillips Extreme Vision H4 hat man dann Licht bis zum Horizont. Die LiMa macht´s bei mir problemlos mit, nur auf der Zwischenstufe Abblendlicht und Fernlicht zusammen an plus Heizgriffe, da geht´s bei niedrigen Drehzahlen auf die Batterie. Aber bei über 3.000 U/min. geht auch das, so fahre ich schon seit über 125.000 km. Hab allerdings auch die Beleuchtung über Relais geschaltet und mit 2,5 Quadrat direkt auf die Batterie geklemmt.

Gruß Micha
 
Das ist doch erlaubt.

Meine ZRX, sowie ZX12 haben Doppelscheinwerfer mit 2 x H4 und die leuchten auch zusammen.

Gruß Stefan
 
Bei meiner KTM ist abgeblendet immer der Linke plus die Standlichtbirne im Rechten an - das ist so ab Werk und sorgt auch immer wierder für Verwirrung...
 
EU Richtlinien gelten nicht für Fahrzeuge die über eine ABE In den Verkehr kamen.
Und rein Rechtlich dürfen alte (Vor EU Richtlinien) Fahrzeuge nicht mit Doppelscheinwerfer (jeweils Abblend + Fernlicht) betrieben werden
Ob das jemand Interssiert
 
Fahre mit Doppelscheinwerfer seit ca. 2004 herum. Der TÜV hatte nie Probleme gemacht.
Anfangs hatte ich Aprilla Scheinwerfer, mit H4 Birnen. Diie Reflektoren sind nur Matt geworden. Habe nun H4 und H3 glaube ich. Es leuchten beide Abblendscheinwerfer und bei Fernlicht, ein Abblend und ein Fernlichtscheinwerfer.
Die Lima hatte nie Probleme gemacht. Mir war aber aufgefallen, das bei Fernlicht, zusätzlich Lichthupe gedrückt, das Licht heller wird. Also eine neue Leitung einziehen macht sinn.
Gruß Lutz
 
Das Licht wird bei Lichthupe heller weil bei Lichthupe Fern- und Abblendlicht zusammen an sind und bei Fernlicht das Abblendlicht aus ist.
Bei gemeinsamen Dauerbetrieb von Fern- und Abblendlicht würden Zweifadenlampen überhitzen und zu schnell altern, deshalb ist das so geschaltet.

Mit meinen Aprilia-Doppelscheinwerfern hatte ich auch keine Probleme beim TÜV, die waren ja auch dafür frei gegeben, obwohl das damals (nach altem deutschen Recht) eigentlich nur mit einem Scheinwerfer erlaubt war.
 
Mit meinen Aprilia-Doppelscheinwerfern hatte ich auch keine Probleme beim TÜV, die waren ja auch dafür frei gegeben, obwohl das damals (nach altem deutschen Recht) eigentlich nur mit einem Scheinwerfer erlaubt war.

Da war das kein Problem aufgrund des geringen Abstandes zu einander. Irgendwo gab's da eine Vorgabe. Das hatte ich mit meinen Aprillias auch.

Bei den meisten Verkleidungen stehen die Scheinwerfer zu weit auseinander.

Gruß, Alex
 
Da war das kein Problem aufgrund des geringen Abstandes zu einander. Irgendwo gab's da eine Vorgabe. Das hatte ich mit meinen Aprillias auch.

Bei den meisten Verkleidungen stehen die Scheinwerfer zu weit auseinander.

Gruß, Alex
Genau das hatte der eintragende TÜVler glaube ich auch erwähnt. Gilt als ein Scheinwerfer
 
Genau das hatte der eintragende TÜVler glaube ich auch erwähnt. Gilt als ein Scheinwerfer

Genau mit der "Ausrede" hatte ich den Umbau abgenommen bekommen.
Schriftlich hab ich das aber nie irgendwo gefunden.
Aber mal ehrlich, welche Doppelscheinwerfer stehen bei Bikes mehr als 15-20mm auseinander und müssten daher als einer gelten?
Ich glaube keiner.
Trotzdem war es damals offiziell nicht erlaubt.
 
Ist beim Scheinwerfer so wie mit dem Blinkerabstand und Spitzschutz.
Gelten unterschiedliche Werte bei ABE oder EU Zulassung.
Achtet nur kaum einer draufbzw kennt das nicht mehr
Die Sherrifs sind Heute nur noch auf E Nummer auf Auspuff und Kenzeichenwikel trainiert
 
Da bin ich ja echt gespannt wenn ich den ZX12R Doppelscheinwerfer in meine 11C verbaut habe wie gemault wird.

Ich weiß nicht ob die Aussage noch Gültigkeit hat,
"Was du von einer Kawasaki nimmst und Bauartgeprüft mit E Nummer ist kannste nutzen, nur halt vorführen zur Abnahme"
 
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