Klein oder Großes Kennzeichen ?!?!???

Klein oder Großes Kennzeichen ?!?!???

Schönen Guten Abend an die Technik-Freak`s !!

Habe da folgendes Problem im Kopf !!

Da ich nun fast meine ELLY 900 wieder zusammen habe, stehe ich nur noch wenige Schritte vor Tüv und Zulassung !!

Hätte gerne ein kleines Kennzeichen !!

Hat jemand ein Paar Tipps für mich, wie man die Herrschaften am Amt damit rumkriegt ???

Dachte daran den Alten Kennzeichenhalter dann einfach mitzunehmen und im Brief auf die "00000"-Schlüsselnummer hinzuweisen !!
Desweiteren steht ja auch im Brief ganz hinten, daß das bike ja importiert wurde !!

Wie groß ist das Kleinste K.-Zeichen ?? Kann man ein Schild von einer 80er nehmen ??


Wer hat schon so einen Kampf mitgemacht ????


Mfg

Christian
 
Der Alex und Thomas hatten da nen guten Tipp . Weise einfach darauf hin , das der Soziushaltebügel bei einem größeren Nummernschild unbrauchbar wird . :s081:
 
80ger Kennzeichen definitiv nein
Und wenn Du Dir die Kennzeichenvorschriften vornimmst wirst Du rausfinden wie klein das geht, hängt davon ab aus welcehem Kreis du kommst.
Bauartbedingte Beschränkungen werden oft nicht akzeptiert auch wenns im Brief steht

Rüdiger
 
Sauber !!

Sind dann schon 4 Argumente dafür !! Das klingt auch sehr schön "geschwollen" !!

Mir grault es schon vor dieser Diskussion !!


DANKE
 
Jo, war bei mir nicht wirklich ein Problem ein 80er-Kennzeichen zu bekommen.
Wie Mucki schon sagt, der Hinweis das der Sozius-Haltegriff durch das Nummernschild blockiert wird und das ich dann Ärger mit dem TÜV bekomme, hat gereicht.
Ein anderes Nummernschild ist halt Bauartbedingt nicht drin, Punkt.
Hätte aber trotzdem keine Chance gehabt, wenn der Typ nicht voll i.O. gewesen wäre.

Gibt zwar Vorschriften über die Mindestgröße von Nummernschildern aber noch mehr Ausnahmegenemigungen.
Im Endeffekt ist es dann doch einzig und allein entscheidend ob dem Sesselpuper vor dir deine Nase gefällt oder nicht.
Ein kurzes Auto-Kennzeichen könnte ja auch helfen aber wie gesagt...
 
80ger Kennzeichen definitiv nein

Öhm...


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Alles eine Frage der Legalität und wenn man sich die Kennzeichenvorschriften durchließt ist es eben nicht legal. Ich kann mir hier auch ein solches stempeln lassen, legaler wird es leider nicht

Rüdiger
 
Ihr macht mir Mut !!!

Ich seh mich schon mit einem "Back-Blech" durch den Ruhrpott düsen !!

Mal sehen was daraus wird !! Versuchen werd ich es aber auf jeden Fall !!
 
Alles eine Frage der Legalität und wenn man sich die Kennzeichenvorschriften durchließt ist es eben nicht legal. Ich kann mir hier auch ein solches stempeln lassen, legaler wird es leider nicht

Rüdiger

Ein Kennzeichen gilt doch als ein amtliches Dokument und als eine Urkunde. Ein Kennzeichen zu verändern wird ja nicht zuletzt deswegen als Urkundenfälschung verfolgt.
Meine "Urkunde" wurde amtlich beglaubigt und abgestempelt. Warum sollte das also nicht legal sein?
 
Bei mir ist das Kennzeichen sogar im Brief/Schein eingetragen *M.KENNZ. 200X210MM* .

Und die tatsächliche Grösze ist 187X210MM. Sieht zwar Klasse aus hat aber auch Nachteile wie:
keine Abmeldung über den Winter, sonst Stempelt es das KVA es nicht wieder ab. Weil der Ertrag nix Wert ist.
Jeder Rennleiter kann dich zum Tüv oder Glashaus schicken und dort wird dir gnadenlos ein Kuchenblech verschrieben, auch wenn Symmetrie des Fahrzeug verschandelt.
 
:s132:

Die Mindestgröße ist 20 x 20, die Maximalgröße seit neuestem 24 x 20 (siehe die Berichte darüber in der Motorradpresse der letzten Wochen) für Motorräder.

Für kleinere Kennzeichengrößen ist das Regierungspräsidium zuständig und nicht der TÜV!
Also hier einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Auch für die Einzeiligen am Motorrad.
Allerdings gibt es eine neue Verordnung, die von Besitzern ausländischer Importfahrzeuge verlangt, daß diese die Nummernschildaufnahme umrüsten müssen um die größeren Schilder anbringen zu können, wenn es im finanziellen Rahmen möglich ist. Also z. B. beim US-Golf eine deutsche Heckklappe einbauen, bei der ZL 900 einen Spritzschutz mit Nummernschildhalter aus dem Zubehör oder von der ZL 1000 anzubauen.

Sogenannte 80erle Schilder sind ausschließlich für Zweiräder bis 125 ccm, die auf 80 km/h gedrosselt sind und von unter 18 Jährigen gefahren werden, sowie für Oldtimer bis Baujahr 1962 (?) zu vergeben.

Da die 80 km/h Regelung demnächst in Deutschland weg fällt, sind die 80erle Kennzeichen für Motorräder bis 150 ccm vorgesehen!

Also auch ein vom TÜV eingetragenes 80erle Kennzeichen an großen Motorrädern kann bei einer :s134: Kontrolle entstempelt und eine Mängelkarte ausgestellt werden. Ist hier schon passiert! Begründung: Weder Oldtimer noch 125er mit Fahrer unter 18.

Übrigens, selbst die US-Militärangehörigen hier in Deutschland müssen eigentlich an ihren Motorrädern auch große Schilder fahren und nicht die 80erle Größe. Schert sich aber keiner drum weil die MP zuständig ist, und denen ist es egal.

:s041: Dirk
 
:s132:



Sogenannte 80erle Schilder sind ausschließlich für Zweiräder bis 125 ccm, die auf 80 km/h gedrosselt sind und von unter 18 Jährigen gefahren werden, sowie für Oldtimer bis Baujahr 1962 (?) zu vergeben.
...bis Mitte 1956 gilt das, ein Kollege hat deswegen ein 07er in 80er Größe, weil eben sein gespann im ersten Halbjahr 56 Ez hatte :s048::s048:
 
Nachdem ich nun Tage damit verbracht habe Paragraphen und Gesetzestexte zu lesen folgt wie immer, eines:

Alles reine Willkür:

Abschnitt 4 der Anlage V a bestimmt sodann in seinem 5. Absatz insbesondere Folgendes:
 
„Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen."

Daraus folgt: Kann an einem Fahrzeug (etwa aufgrund technischer oder gestalterischer Gegebenheiten) an der dafür vorgesehenen Stelle kein vorschriftsmäßiges amtliches Kennzeichen angebracht werden, so ist es vorrangig die Pflicht des Halters dieses Fahrzeugs, an seinem Fahrzeug die erforderlichen (insbesondere technischen) Veränderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, damit ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen angebracht werden kann. Nur, wenn der dafür erforderliche (Umbau-)Aufwand unverhältnismäßig ist, kann eine Ausnahme genehmigt werden, wobei die Behörde in Zweifelsfällen noch die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens (insbesondere zur Frage des erforderlichen technischen Aufwands) verlangen kann.

Hieraus wird deutlich, dass Abschnitt 4 der Anlage V a die Ermessensentscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften über die Ausgestaltung und Anbringung amtlicher Kfz-Kennzeichen an besondere, einschränkenden Voraussetzungen knüpft: Nur wenn der Veränderungsaufwand für den grundsätzlich dazu verpflichteten Halter im konkreten Fall unverhältnismäßig ist, darf die Behörde nach ihrem Ermessen eine Ausnahme genehmigen. Durch die Verweisung in Abschnitt 4 der Anlage V b gilt dies auch für Saisonkennzeichen. Die genannten Vorschriften erweisen sich so – in ihrem Zusammenwirken – als ein Fall des so genannten intendierten Ermessens: Die Richtung des Ermessens ist normativ in der Weise vorgezeichnet, dass ein bestimmtes Ergebnis von der Norm gewollt ist und davon nur ausnahmsweise abgesehen werden darf, mit der Folge, dass es im Falle des Fehlens der Voraussetzungen einer Ausnahme für die ablehnende Entscheidung keiner besonderen Begründung bedarf (vgl. zum Begriff des intendierten Ermessens insbesondere BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 – 8 C 22/83 –, BVerwGE 72, 1 ff., m.w.N.). Vorliegend ist vom Normgeber grundsätzlich gewollt, dass der Halter Veränderungen am Fahrzeug vornimmt, wenn ein vorschriftsmäßiges amtliches Kennzeichen nicht „passt"; nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig ist, besteht Raum für eine Ausnahmegenehmigung.

Wenn schon 500€ "laut Gerichtsurteil an einer 5000€ teuren Harley verhältnismäßig" sind, was soll man darauf noch antworten? Das das Motorrad 24 Jahre alt ist, nach der alten "Gesetzgebung" nächstes Jahr ein Oldtimer wäre und das orginal bleiben soll? Oh... entschuldigung, das haben Sie aufgrund der zu erwartenden Steuerausfälle auf 30 Jahre angehoben..

Oder das dieses Motorrad unverbastelt und orginal ist und ich dafür nicht mal eben Rückrüst-Teile bekomme, weil das Teil only for die USA gebaut worden ist? Oh... noch mal entschuldigung, ich hätte mir ja auch ein schönes deutsches Motorrad kaufen können, wie so eine schwuchtelige K100. Da gibt es bestimmt in 1000 jahren noch genug Teile für, weil die eh keiner haben will.
 
Heute morgen bin ich hinter einem Audi A6 Kombi hinterher gefahren: xx-ST 258, auf einem Kennzeichnen der Größe wie für 80er Mopeds und das ganze dann auf polierter Aluplatte ca DIN A4 groß in der Heckklappe an vorgesehener Stelle montiert. Bin daraufhin gleich zum Landkreis, Zulassungstelle und hab gesagt, will ich auch haben. "Geht nicht, gibt's nicht, gar nicht möglich..." Ich sag, ich träum doch nicht, der hat aber auch und deshalb will ich auch...
Diskussion, bla bla bla. Kommt dann raus, der hat eine Sondergenemigung für dieses Kennzeichnen. Gibts aber keinen Grund für da, ganz normaler Audi Pampersbomber, na gut sag ich, Ausnahmegenemigung will ich auch, was muss ich machen? Geht nicht, gibst nicht, nicht zulässig, kein Ermessensspielraum bla bla.... Na immerhin hab ich 3 Mann 'ne halbe Stunde von ihrem Büroschlaf abgehalten 😉


Gruß

Michael
 
Muß ja hier alles seine Ordnung haben!:s033:
Außerdem ist Dein Aufwand zum Umrüsten eh geringer, da er mit der nachzurüstenden Spritzlappenabdeckung einen Synergieefekt gibt! :s081:


:s219: Dirk


nachzurüstende Spritzlappenabdeckung????

Der soll froh sein, daß er, nachdem ich ihm gezeigt hab, wie instabil das ganze da hinten ist, nicht so einen Vorschlag gemacht hat. Von wegen Kennzeichen vielleicht noch da dran, oder so. Ich war mit dem Firmenwagen da, da liegt der 80er Maulschlüssel in Reichweite. Aber der war echt handzahm...

@Merlin

Von dem Wagen hätte ich ein Foto gemacht und das an das zuständige Ministerium geschickt. Mit falschen Ausnahmegenehmigungen machen sich nämlich die Beamten strafbar. Das wurde in dem Gerichtsurteil wegen dem Harleyfahrer ganz klar gesagt. Und glaub mir, bei solchen Sachen hab ich nen langen Atem...
 
No Problem fahr mal zum VW - Spinner- Treffen da stehen einige, wo ich mich frage wo se dat Kennzeichen her haben.
 
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