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| UT -- Sonstiges Umbau und Tuning - Alles andere was nicht in die oberen Kategorien passt |
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#1 |
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Chef
Kawasaki Industries Registriert seit: 01.11.2004
Beiträge: 1.127
Renommee-Modifikator: 29 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Hai,
nehmen wir mal an ich möchte einen Tank ändern, d.h. Blecharbeiten vornehmen. z.B. Instrumente einbauen, verbreitern oder so was. Welche Prüfungen mit dem geänderten Tank muß ich dem Prüfer vorlegen um die Plakette zu kriegen. Muß sowas eingetragen werden? Gruß Oliver |
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#2 |
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Administrator
Forum Sponsor 2024 [★★★★] Registriert seit: 01.01.1999
Ort: Rottenburg am Neckar
Alter: 63
Beiträge: 9.511
Renommee-Modifikator: 10 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Au au....!
Beim Tank verstehen sie überhaupt keinen Spass !!!!
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Gruss Patrick Agent Woisch - Yellow Skull Schwadron Rottenburg a.N. Es ist OK eine Benzinschleuder zu fahren, wenn man damit Puppen aufreißt! --- (Al Bundy) -------------------------------------------------------------------------
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#3 |
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Arbeiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 27.09.1999
Ort: Vienenburg
Beiträge: 87
Renommee-Modifikator: 27 ![]() |
Soviel ich weiß muß nur eine Druckprüfung vorliegen. Kann der Schweißer machen. Aber Vorsicht, ein Freund von mir hat dabei seinen Katanatank aufgeblasen.
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#4 |
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stellv. Angestellter
Kawasaki Industries |
Meines wissens nach reicht ein Druckgutachten, falls nicht musst du wohl zwei bauen damit die denn ihren zerstörungstest machen können. Bist das geld wieder raus hast musst du dann noch mal 100stk. bauen und verkaufen. Ruf doch mal bein Tüv an...
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gehabt euch wohl! Gruß Lars Wer andere in engen Kurven versägt, der hat ein 2-takt Heizgerät ! ![]() Gaskranke fordern: Mut zur Lücke ![]() ![]() 0177 / 80 640 80 http://historischefahrzeugschmiede.blogspot.com/ http://www.sporton.de/cms/tierheim-remscheid/ |
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#5 |
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Ninja Defcon 5
Registriert seit: 13.11.2004
Ort: Bielefeld
Alter: 56
Beiträge: 2.802
Renommee-Modifikator: 28 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Gegenfrage: Warum selber machen??
Die Jungs von Bimbo Fighter bieten sowas doch an. Würde da vielleicht erstmal anrufen.
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info@gab-bikeshop.de Manche sind nur noch am leben, da es illegal ist sie zu töten !!![]() |
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#6 |
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Chef
Kawasaki Industries Registriert seit: 01.11.2004
Beiträge: 1.127
Renommee-Modifikator: 29 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#7 |
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Ninja-Member Platin
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Roden
Alter: 59
Beiträge: 2.128
Renommee-Modifikator: 28 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
...Frage, welchem "Druck" soll der denn stand halten.?
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sich diese verdammte Gpz abzugewöhnen ist recht einfach, ich habe es schon dutzende Male geschafft ![]() |
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#8 |
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Chef
Kawasaki Industries Registriert seit: 01.11.2004
Beiträge: 1.127
Renommee-Modifikator: 29 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Hai Hillmar,
wie die Serie. Weiß ich ja auch nicht. Ich hör nur die ganze Zeit die Stimmen und langsam formt sich da was in meinen Gedanken. Gruß Oliver |
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#9 |
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stellv. Angestellter
Kawasaki Industries |
Moin, so gehört das...
§ 45 StVZO(1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muß sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluß oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen. (2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, daß auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz. (3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, daß bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen. (4) Für Kraftstoffbehälter und deren Einbau sowie den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden. Kraftstoffbehälter "Zulässiger Fassungsraum von Kraftstofftanks Für die Auswahl von Kraftstofftanks oder den Anbau von Zusatztanks hat der Gesetzgeber bestimmte Grenzen gesetzt. Im ADR (Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchst. a) existiert eine Freistellung von den Gefahrgutvorschriften des ADR für die Beförderung von flüssigen Kraftstoffen in Behältern von Fahrzeugen zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen (z. B. Kühlaggregate). Dabei darf jedoch der gesamte Fassungsraum der auf einer Beförderungseinheit (Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger) befestigten Behälter 1500 Liter nicht überschreiten. Hierbei dürfen die auf dem Anhänger befestigen Behälter höchstens 500 Liter fassen. Voraussetzung ist, dass die Tanks mit dem Fahrzeugmotor oder der Einrichtung durch eine Kraftstoffleitung verbunden sind. Es ist zu beachten, dass sich die Volumenbegrenzung auf das Fassungsvermögen der Behälter und nicht auf die tatsächlich enthaltene Kraftstoffmenge bezieht. Die Behälter müssen den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Beschaffenheitsanforderungen nach EG bzw. StVZO) entsprechen. In jüngster Zeit wurden von Kontrollorganen auf der Straße Sattelzugmaschinen kontrolliert und beanstandet, die mit Kraftstofftanks größeren Volumens (insgesamt 1600 Liter) ausgerüstet waren. In tragbaren Behältern (Reservekanister) dürfen höchstens 60 Liter mitgeführt werden." Quelle: TÜV Sued
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#10 | |
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Chef
Kawasaki Industries |
Zitat:
Du hörst Stimmen.....Okaay ?!
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Denn dann Tueddel -= Agent Caburator - Yellow Skull Schwadron Middelhesse =- ...... Ich habe 2 Seiten
und du kannst dich glücklich schätzen wenn du der Einen nie begegnest !!!....................... |
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#11 |
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Ninja-Member Platin
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Roden
Alter: 59
Beiträge: 2.128
Renommee-Modifikator: 28 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
..irgendwie ist mir das zu wiedersprüchig.
0,3 bar Überdruck, und warum hat der Gpz-Tank dann eine Entlüftung.? Wie läuft denn ohne Entlüftung der Saft in die Vergaser.? Und andersrum, wenn der Tank tatsächlich einen Überdruck aufbauen sollte, drückt das mit dem Membran-Benzinhahn einfach in die Vergaser, die würden überlaufen. Grübel....
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#12 |
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Arbeiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 27.09.1999
Ort: Vienenburg
Beiträge: 87
Renommee-Modifikator: 27 ![]() |
Ist doch egal. Wenns der TÜV so haben will dann soll er es halt bekommen.
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#13 | |
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Abteilungsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 24.01.2003
Ort: Obertshausen
Beiträge: 268
Renommee-Modifikator: 24 ![]() |
Zitat:
Hi, für den Drucktest muß natürlich alles dicht gemacht werden. Nun kommt der Druck drauf, der auch gehalten werden muß (nicht daß da jemand einen Tank aus Alufolie oder benzinfesten Luftballons macht). Für den Betrieb müssen dann die entsprechenden Öffnungen vorgesegen werden (Ausgang für Benzinhahn, Tankdeckel, Be-/Entlüftung). Gruß Jürgen
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- Wenn Du immer nur das machst, was Du immer gemacht hast, dann bekommst Du auch nur das, was Du immer bekommen hast! - Die allgemeine Meinung ist nicht immer die wahrste. (Giordano Bruno, 1548-1600) - Wo alle gleich denken, denkt keiner besonders viel! - Eine Ampel ist ein kleines grünes Licht, welches beim Näherkommen rot wird. |
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#14 |
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stellv. Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.10.2005
Ort: Bremen
Alter: 59
Beiträge: 124
Renommee-Modifikator: 21 ![]() |
Hallo,
den meisten TÜV-Prüfern reicht eine Bescheinigung von einem Unternehmen (z.b. Kühlerbau), dass der Tank mit 0,3 bar Überdrck geprüft wurde. Außerdem muss der Tank aus Stahl oder Aluminium bestehen und sicher am Fahrzeug befestigt sein. Die Abnahme des verwendeten Tannkdeckels, des Benzihahns und der Tankentlüstung liegen im Ermessen des Prüfers. Der Tank von meinem Yamaha Dragbike war komplett aus 1,2 mm Aluminium gefertigt und ist ohne Probleme vom TÜV abgenommen worden. Bei der Änderung von vorhandenen Tanks ist es wichtig, ihn vor dem Bearbeiten bzw. Schweißen aureichend mit CO2 zu spühlen (Benzindämpfe). Für ein optimales Ergebnis würde ich dir empfehlen, den Tank vor dem Schweißen mir Formiergas zu befüllen und zu verschließen. Keep on cruisin Marco
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* 22.07.1966 - † 14.01.2012 Gothic - the dark side of live ... Night is the hardest time to be alive ... |
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#15 | |
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stellv. Chefchauffeur
Kawasaki Industries Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Denzlingen und Todtmoos
Alter: 60
Beiträge: 529
Renommee-Modifikator: 24 ![]() ![]() |
Zitat:
Anscheinend sind die Regelungen sehr flexibel. Gruss Hajo
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An die dumme Stirne gehört als Argument von Rechts wegen die geballte Faust. (Nietzsche) |
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#16 |
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Administrator
Forum Sponsor 2024 [★★★★] Registriert seit: 01.01.1999
Ort: Rottenburg am Neckar
Alter: 63
Beiträge: 9.511
Renommee-Modifikator: 10 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Das ist amtsdeutsch und muss vermutlich heissen: Der Tank muss fest in der Hand der Korrosion sein!
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#17 |
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stellv. Angestellter
Kawasaki Industries |
das sagt ihr doch nur weil die RXen den Rost schon im Prospekt hatten oda?Zum Sweißen reicht es auch den Tank mit Kolensäure zu spühlen geht beim Kühlerbauer oder man schweißt wie ich aus kostengründen mit Kolensäure dann kann man da ohne Amatur mit nem schlauch was basteln oder aber auch in nen Keller vonne Kneipe einbrechen so mir Tamk unterm Arm ...so, ich werd dann ma
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