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Alt 03.12.2007, 21:46   #1
Theo
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Frage Tank umbauen

Hai,
nehmen wir mal an ich möchte einen Tank ändern, d.h. Blecharbeiten vornehmen.
z.B. Instrumente einbauen, verbreitern oder so was.

Welche Prüfungen mit dem geänderten Tank muß ich dem Prüfer vorlegen um die
Plakette zu kriegen. Muß sowas eingetragen werden?

Gruß
Oliver
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Alt 03.12.2007, 21:58   #2
Patrick
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Au au....!

Beim Tank verstehen sie überhaupt keinen Spass !!!!
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Alt 03.12.2007, 22:15   #3
Tommy
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Soviel ich weiß muß nur eine Druckprüfung vorliegen. Kann der Schweißer machen. Aber Vorsicht, ein Freund von mir hat dabei seinen Katanatank aufgeblasen.
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Alt 03.12.2007, 22:23   #4
Madstuntman
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Meines wissens nach reicht ein Druckgutachten, falls nicht musst du wohl zwei bauen damit die denn ihren zerstörungstest machen können. Bist das geld wieder raus hast musst du dann noch mal 100stk. bauen und verkaufen. Ruf doch mal bein Tüv an...
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Alt 04.12.2007, 09:37   #5
littlelaugh
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Gegenfrage: Warum selber machen??

Die Jungs von Bimbo Fighter bieten sowas doch an. Würde da vielleicht erstmal anrufen.
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Manche sind nur noch am leben, da es illegal ist sie zu töten !!
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Alt 04.12.2007, 13:13   #6
Theo
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Zitat:
Zitat von littlelaugh Beitrag anzeigen
Gegenfrage: Warum selber machen??

Die Jungs von Bimbo Fighter bieten sowas doch an. Würde da vielleicht erstmal anrufen.
Hai Axel,
noch ist die Idee ziemlich spinnert. Wenn konkret will ich das selber machen.
Gruß
Oliver
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Alt 04.12.2007, 13:45   #7
green spirit
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...Frage, welchem "Druck" soll der denn stand halten.?
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sich diese verdammte Gpz abzugewöhnen ist recht einfach, ich habe es schon dutzende Male geschafft
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Alt 04.12.2007, 13:51   #8
Theo
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Standard ???

Hai Hillmar,
wie die Serie. Weiß ich ja auch nicht. Ich hör nur die ganze Zeit die Stimmen und
langsam formt sich da was in meinen Gedanken.

Gruß
Oliver
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Alt 04.12.2007, 15:19   #9
Madstuntman
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Moin, so gehört das...

§ 45 StVZO(1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muß sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluß oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.

(2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, daß auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz.

(3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, daß bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen.

(4) Für Kraftstoffbehälter und deren Einbau sowie den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden. Kraftstoffbehälter



"Zulässiger Fassungsraum von Kraftstofftanks

Für die Auswahl von Kraftstofftanks oder den Anbau von Zusatztanks hat der Gesetzgeber bestimmte Grenzen gesetzt.

Im ADR (Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchst. a) existiert eine Freistellung von den Gefahrgutvorschriften des ADR für die Beförderung von flüssigen Kraftstoffen in Behältern von Fahrzeugen zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen (z. B. Kühlaggregate). Dabei darf jedoch der gesamte Fassungsraum der auf einer

Beförderungseinheit (Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger) befestigten Behälter 1500 Liter nicht überschreiten. Hierbei dürfen die auf dem Anhänger befestigen Behälter höchstens 500 Liter fassen. Voraussetzung ist, dass die Tanks mit dem Fahrzeugmotor oder der Einrichtung durch eine Kraftstoffleitung verbunden sind. Es ist zu beachten, dass sich die Volumenbegrenzung auf das Fassungsvermögen der Behälter und nicht auf die tatsächlich enthaltene Kraftstoffmenge bezieht. Die Behälter müssen den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Beschaffenheitsanforderungen nach EG bzw. StVZO) entsprechen.

In jüngster Zeit wurden von Kontrollorganen auf der Straße Sattelzugmaschinen kontrolliert und beanstandet, die mit Kraftstofftanks größeren Volumens (insgesamt 1600 Liter) ausgerüstet waren.

In tragbaren Behältern (Reservekanister) dürfen höchstens 60 Liter mitgeführt werden."

Quelle: TÜV Sued
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Alt 04.12.2007, 16:05   #10
Tueddel
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Zitat:
Zitat von Theo Beitrag anzeigen
Hai Hillmar,
wie die Serie. Weiß ich ja auch nicht. Ich hör nur die ganze Zeit die Stimmen und
langsam formt sich da was in meinen Gedanken.

Gruß
Oliver
Achso,
Du hörst Stimmen.....Okaay ?!
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Denn dann
Tueddel


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...... Ich habe 2 Seiten
und du kannst dich glücklich schätzen
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Alt 04.12.2007, 20:11   #11
green spirit
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..irgendwie ist mir das zu wiedersprüchig.

0,3 bar Überdruck, und warum hat der Gpz-Tank dann eine Entlüftung.?
Wie läuft denn ohne Entlüftung der Saft in die Vergaser.?
Und andersrum, wenn der Tank tatsächlich einen Überdruck aufbauen sollte, drückt das mit dem Membran-Benzinhahn einfach in die Vergaser, die würden überlaufen.

Grübel....
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Alt 04.12.2007, 21:41   #12
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Ist doch egal. Wenns der TÜV so haben will dann soll er es halt bekommen.
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Alt 05.12.2007, 10:00   #13
whistler
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Zitat:
Zitat von green spirit Beitrag anzeigen
..irgendwie ist mir das zu wiedersprüchig.

0,3 bar Überdruck, und warum hat der Gpz-Tank dann eine Entlüftung.?
Wie läuft denn ohne Entlüftung der Saft in die Vergaser.?
Und andersrum, wenn der Tank tatsächlich einen Überdruck aufbauen sollte, drückt das mit dem Membran-Benzinhahn einfach in die Vergaser, die würden überlaufen.

Grübel....

Hi,
für den Drucktest muß natürlich alles dicht gemacht werden. Nun kommt der Druck drauf, der auch gehalten werden muß (nicht daß da jemand einen Tank aus Alufolie oder benzinfesten Luftballons macht).
Für den Betrieb müssen dann die entsprechenden Öffnungen vorgesegen werden (Ausgang für Benzinhahn, Tankdeckel, Be-/Entlüftung).

Gruß
Jürgen
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Alt 09.12.2007, 15:37   #14
White Dragon
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Hallo,

den meisten TÜV-Prüfern reicht eine Bescheinigung von einem Unternehmen (z.b. Kühlerbau), dass der Tank mit 0,3 bar Überdrck geprüft wurde.

Außerdem muss der Tank aus Stahl oder Aluminium bestehen und sicher am Fahrzeug befestigt sein.

Die Abnahme des verwendeten Tannkdeckels, des Benzihahns und der Tankentlüstung liegen im Ermessen des Prüfers.

Der Tank von meinem Yamaha Dragbike war komplett aus 1,2 mm Aluminium gefertigt und ist ohne Probleme vom TÜV abgenommen worden.

Bei der Änderung von vorhandenen Tanks ist es wichtig, ihn vor dem Bearbeiten bzw. Schweißen aureichend mit CO2 zu spühlen (Benzindämpfe).

Für ein optimales Ergebnis würde ich dir empfehlen, den Tank vor dem Schweißen mir Formiergas zu befüllen und zu verschließen.

Keep on cruisin
Marco
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Alt 09.12.2007, 16:11   #15
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Zitat:
Zitat von Madstuntman Beitrag anzeigen
Moin, so gehört das...

§ 45 StVZO(1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein.
Prust!!!
Anscheinend sind die Regelungen sehr flexibel.

Gruss
Hajo
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Alt 09.12.2007, 16:41   #16
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Zitat:
Zitat von Hajo Beitrag anzeigen
Prust!!!
Anscheinend sind die Regelungen sehr flexibel.

Gruss
Hajo
Das ist amtsdeutsch und muss vermutlich heissen: Der Tank muss fest in der Hand der Korrosion sein!
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Alt 09.12.2007, 23:04   #17
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das sagt ihr doch nur weil die RXen den Rost schon im Prospekt hattenoda?
Zum Sweißen reicht es auch den Tank mit Kolensäure zu spühlen geht beim Kühlerbauer oder man schweißt wie ich aus kostengründen mit Kolensäure dann kann man da ohne Amatur mit nem schlauch was basteln oder aber auch in nen Keller vonne Kneipe einbrechenso mir Tamk unterm Arm...
so, ich werd dann ma
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