Wer hat Sebring Twister eingetragen

kh500h1

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Hallo zusammen,

ich möchte mir über Winter einen neuen Sebríng TWISTER Endtopf an meine 88er GPZ900 anbauen, ist ein Oval-Topf mit 76mm Anschluss.

Kennzeichnung am Topf: W3 e4 2094

Wer von Euch hat evtl. so einen eingetragen und kann mir eine Schein-Kopie zusenden.

Evtl. komme ich so um die Phone Messung rum......

Danke, Grüße
 

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Doch, gerad' erst bei der letzten Verkehrskontrolle passiert. O-Ton: "der könnte ja auch für eine Malaguti sein".
Eintragen hatte ich probiert, wäre aber nur mit Fahrgeräuschmessung möglich gewesen, selbst an einer 84er A1.
Mein BOS-Ovaldämpfer (sieht aus wie der o.a. Sebring) hat auch eine E-Nummer, aber nur für eine ZRX 1100. Für GPZ 900 gibt's wohl eher nichts mehr.

Grüße

Michael
 
Doch, gerad' erst bei der letzten Verkehrskontrolle passiert. O-Ton: "der könnte ja auch für eine Malaguti sein".
Eintragen hatte ich probiert, wäre aber nur mit Fahrgeräuschmessung möglich gewesen, selbst an einer 84er A1.
Mein BOS-Ovaldämpfer (sieht aus wie der o.a. Sebring) hat auch eine E-Nummer, aber nur für eine ZRX 1100. Für GPZ 900 gibt's wohl eher nichts mehr.

Grüße

Michael

Okay, öfter was Neues... Hab ich selbst bei verschiedenen Prüfinstitutionen noch die Probleme gehabt. Mal ab davon, daß mein Barracuda eine E-Nr. für die GPZ hat.

Wurde mir letztens im Rahmen der Motorabnahme mit eingetragen, mit den Worten: " Die ABE gilt ja nur für das originale Mopped mit dem originalen Motor." Mach doch, hab ich gesagt...

Eingetragen, fertig... Geräuschmessung... Tstststs... so'n Quatsch...
 
Ich hatte bei Speedproducts auch mal nachgesehen, aber keinen Dämpfer mit EG-ABE für die 900R gefunden. Ist Deiner schon älter?

Grüße

Michael
 
Jau, und das was die ABE nennen gilt für fast alle ihrer Produkte für alle gängigen Moppeds. 😉
 
Moin moin,

das Thema Endschalldämpfer und Sportauspuffanlagen interessiert mich auch sehr. Aber anscheinend hat sich in den letzten Jahren mit der Vereinheitlichung innerhalb der EU einiges getan. Nach ein paar Google-Suchen habe ich das hier gefunden:

Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang 2
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind.

Das bedeutet im Klartext für mich nichts anderes, als das bei einer vorhandenen e-Nummer auf die ABE verzichtet werden kann. Jeder Dorf-Sheriff sollte das eigentlich wissen.
 
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