Schalter Seitenständer

T-Dog

New member
Schalter Seitenständer

Hallo miteinander !
War heute beim Tüv keine Plakette bekommen !
Meine Frage Muss der Motor ausgehen sobald der Seitenständer ausgeklappt ist,oder erst wenn man anfahren will ?
Hoffe auf Eure Hilfe !!!

MfG
T-Dog:s058:
 
Hallo miteinander !
War heute beim Tüv keine Plakette bekommen !
Meine Frage Muss der Motor ausgehen sobald der Seitenständer ausgeklappt ist,oder erst wenn man anfahren will ?
Hoffe auf Eure Hilfe !!!

MfG
T-Dog:s058:

Wenn ein Gang eingelegt ist, muss beim loslassen der Kupplung der Motor ausgehen wenn der Seitenständer draußen ist.
 
Danke Schön !
Der Tüv Prüfer meinte sie müsste beim einlegen des Ganges aus gehen !
Dann hatte er wohl keine Ahnung !
MfG
T-Dog
 
Es muss verhindert werden, dass man mit ausgeklappten Seitenständer losfährt und das ist so der Fall, weil der Motor beim Einkuppeln ausgeht.
 
Zunächst mal, Willkommen , in DEM Forum wenn es um Das Motorrad geht :s111:
Die Dicke geht erst aus wenn du die Kupplung kommen lässt.
Ne Vorstellung deinerseits währe schön 😉
Dann weiß man mit wem man es zu tun hat :s100:
 
Selbiges Problem hatte ich auch schon mal beim TÜV/GTÜ.
Habe den Prüfer gebeten seinen Chef zu fragen der früher auch eine GPZ fuhr, er konnte meinem Prüfer beruhigen und ich konnte mit Plakette vom Hof.

VG BMO Stefan

@ Admins & Co:
Gibt's nicht von Kawa ein Schreiben der diesen Vorgang erklärt?
 
Das kann gut sein das bei Neueren Maschinen schon beim Einlegen des Ganges und ausgeklapptem Ständer die Karre ausgeht. Wenn das jetzt so n Jung Dynamischer TÜVi ist und der die alten kübel nicht kennt ..................

Sicherstellen das es wie hier beschrieben funktioniert und dann nochmal hin fahren. Zur not nen anderen Prüfer oder eben den Leiter dazu holen.
 
Moin,

wenn er es so haben will, dann gebt dem Mann doch was er will. :s021:
Einfach den Stecker am Kupplungsschalter abziehen.
Dann geht der Motor aus, wenn bei ausgeklappten Seitenständer der 1.Gang eingelegt wird.

Grüße

Michael
 
Hallo alle miteinander !
Die "Dicke" hat jetzt die Plakette bekommen nachdem ich dem Prüfer unsere Antworten aus dem Forum gezeigt habe. Er meinte nämlich die muss sofort ausgehen. Schnell die Antworten aus dem Forum ausgedruckt und siehe da Plakette erteilt ohne Mängel !
Vielen Dank an alle !
MfG
T-Dog:s129:
 
Hallo alle miteinander !
Die "Dicke" hat jetzt die Plakette bekommen nachdem ich dem Prüfer unsere Antworten aus dem Forum gezeigt habe. Er meinte nämlich die muss sofort ausgehen. Schnell die Antworten aus dem Forum ausgedruckt und siehe da Plakette erteilt ohne Mängel !
Vielen Dank an alle !
MfG
T-Dog:s129:


TADAA, geht doch. Ich hoffe du musstest nicht noch für sein Unwissen zahlen.
 
Schon traurig, daß sich ein Prüfer überhaupt auf solche Aussagen beziehen muß, damit er den Segen geben kann.

Es heißt nämlich sogar im offiziellen TÜV-Merkblatt:

Seiten-/Hauptständer
hauptstaender.jpg

61StVZO // 93/31 EWG

Ohne geht´s nicht!



- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)


Da steht nicht ( und auch nirgendwo anders ) , daß die Vorrichtung soundso zu funktionieren hat...

Gruß, Alex
 
Zurück
Oben