green spirit
Well-known member
Gerichtsurteil gefunden in dem Bestätigt wird das ein 5 Jahre alter Reifen als neu verkauft werden darf.
da fehlt ein wichtiger Punkt, der Reifen muss in diesem Zeitraum eine Sachgerechte Lagerung nach DIN 7716 erfahren haben. Danach muss er Trocken, Dunkel und möglichst unter 25° Celsius aufbewahrt worden sein.
Amtsgericht Krefeld 82 c 460/002 vom 01.12.2003
Du bist 52 und fährst doch auch noch. Was meinste was da die Versicherung nach einem Unfall sagt :s031: 
.