Hatte mich auch durch die Formalitäten gekämpft:
Hatte mich auch durch die Formalitäten gekämpft:
Der Hersteller hat die Maschine in der 100PS-Version beim TÜV/KBA hinterlegt. Die Spezifikationen der 100PS-Version sind beim TÜV online abfragbar. Bei dieser Version ist die Öffnung der Vergaserschieber durch die Vergaserdeckel begrenzt.
Beim freundlichen Kawa-Händler gibt es ein vom Importeur beschafftes Gutachten, um mit den Reduzierscheiben auf 98PS zu kommen. In der Haftplicht ist der Unterschied zwischen 98 PS und mehr bzw. noch mehr nicht der Rede Wert. Wer aber mehr als 98PS teilkasko versichern will, zahlt glatt das Doppelte. Das tut dann richtig weh.
Um die Vergaserschieber ganz öffnen zu lassen, müssen, wie hier schon beschrieben, die Wülste innerhalb der Deckel weg sein. Nach Aussagen von Kawasaki-Deutschland ist die einzig zuverlässige Methode festzustellen, ob die Schieber ganz aufgehen, der Griff in den Vergaser. Mit langen schlanken Fingern kann man in den linken Vergaser über den Luftfilterkasten reingreifen und den Schieber hochschieben. Denn die Außenmaße der Deckel sind kein Kriterium. Da kennt selbst Kawa die Werte nicht genau.
Wer legale 115 PS möchte, braucht geänderte Deckel oder dreht die originalen aus. Für die Spezifikationen gibt es werder von Kawa noch vom freundlichen Kawa-Händler Dokumente. Die gibt es bei Alfatechnik für nur 100 Euro für zwei Blatt Papier, in denen nur steht, welche Leistung bei welcher Drehzahl mit wieviel DB und welcher Höchstgeschwindigkeit jetzt anstehen. Damit kann man dann zum TÜV (und nur zum TÜV) zur Eintragung und Abnahme. Wenn die gute Laune haben, mag eine Briefkopie helfen oder ein Alfatechnik-Gutachten, das sich auf eine andere Maschine bezieht.
Klar bleibt: Jede die Leistung beeinflussende technische Änderung bringt die ABE zum Erlöschen. Nach meiner rechtlichen Einschätzung (bin geneigter Laie) dreht dir die Versicherung daraus mit Recht einen Strick, wenn der SChaden im Zusammenhang mit der technischen Änderung steht. ALso zum Beispiel, wenn du mit 250 km/h einen Unfall gebaut hast, der mit 235 km/h nicht passiert wäre. Dann bist du wirklich dran. Zudem fährst du ordnungsrechtlich ohne ABE und auch hier würde eine Ursächlichkeit zwischen Unfall und technischer Änderung "strafverschräfend". Mit anderen Worten sollte sich weder Behörde noch Versicherung auf Verböserungen berufen dürfen, wenn die geänderte Leistung mit dem Unfallvelauf nichts zu tun hatte. Beispiel: dein Moped kippt vom Ständer und fällt jemandem auf den Fuß.
Das Problem mit der Verischerung ist nur: Sie werden es wohl auf jeden Fall versuchen und dir zumindest € 5.000,- ans Bein binden wollen. Dann wird Beweis zum technischen Zustand erhoben, das Kostet zusätzlich. Entweder du zahlst oder du prozessierst. Ich empfehle gerne die DAS-Rechtsschutz. Die ist echt super. Sonst hast du Prozessrisiken, die den in Rede stehenden Betrag leicht erreichen können.

. Wer also insoweit "illegal" fährt, sollte 5000 bis 10000 Euro "Selbstbehalt" einkalkulieren, wenn es hart auf hart kommt.