ochsenaugenblinker

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rohrgott

Guest
hy leute,habe hier schon etwas gesucht,aber nichts darüber gefunden.es gut um die leidige frage,ob man bei ochsenaugenblinker hintere blinker braucht.jeder tüv prüfer sagt was anderes.vielleicht gibt es ja auch einen link zu einer tüv seite ö.ä.
für KONSTRUKTIVE hilfe wäre ich sehr dankbar.
gruß aus dem wald...
 
hi hier mal ein auszug

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
Blinker.jpg

- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig


hoffe das hilft mfg:s177:
 
hi hier mal ein auszug

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
Blinker.jpg

- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig


hoffe das hilft mfg:s177:
vielen dank.bin jetzt informiert.:s051:
 
Kommt aber trotzdem auch wieder auf den Prüfer an. Hatte hier schon eine 91er GSX-R, da hatte der Prüfer damals auch problemlos Ochsenaugen eingetragen, allerdings an einer breiten Dragbar. Und das war kein Luschen-Prüfer, der hat seinen Job sehr sehr ernst genommen.

Mit Ochsenaugen sind übrigens nur die alten Orginalen von Hella gemeint, keine Nachbauten und keine Kellermänner oder ähnliche. Nur die durfte man ohne hintere Blinker fahren, weil sie genau dafür getypt waren oder sind. Die müssen aber auch eingetragen werden.

Alle heutigen Lenker-Blinker haben eine EG-Zulassung, aber nur als Austausch für die vorderen Blinker, auch, wenn sie nach hinten strahlen. Das ergibt sich aus der Glasprägung. Diese dürfen rein offiziell gar nicht ohne hintere Blinker betrieben werden, brauchen aber auch nicht eingetragen zu werden.

Abgesehen davon sind orginale Ochsenaugen großer Mist mit den 18W Sofitten darin. Die sieht man bei Sonne selbst schon nicht. Und mit Ochsenaugen, 2 Personen und Gepäck ist schon fast tödlich. Ich hab's jahrelang gefahren, weil's nix anderes gab, aber ich nicht mehr!!

Gruß, Alex
 
"Mit Ochsenaugen sind übrigens nur die alten Orginalen von Hella gemeint"

ne frage dazu .

du meinst die alte bauform ?

hier gabs die in plaste-kunststoff , naja .

in druckguss hatte ich mal welche , aber keinen plan mehr von ... , die sofitten schütteln eh immer den faden ab .

bekommt man den andere lenkerendenblinker mit der kennung für vorn und hinten ?

hab noch alte sachen stehen die nicht original werden-sollen-müssen .

sind die abstände nach eg und stvzo die inneren , mitten oder außen ?

die zulassung war stvzo , aber da sind einzelne vorn und hinten so rießig im abstand .

gruß
 
danke ,


das ist jetzt nach stvzo , , ja .

wie ist es nach stvzo geregelt , wenn ich einen abblend und zwei fern drann hab ?

ob ich 2 auf fern schalten darf in der heutigen zulassungsnorm ?

prüfer sagte nach umbau umtypisieren , doch da hab ich dann wohl auch gleich ein EG-fahrzeug .
nach baujahr ist es aber stzzo zugelsaaen .

da könnte ich noch einzelscheinwerfer sehr klein anbauen , oder die ochsenaugen nehmen .
wollte eigentlich die B1000 drann machen an die stummel .
sähe schöner aus , obwohl dann die teile nicht mehr zweitgemäß zum baujahr währen .

aber danke für die info .
 
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