Moped kaputto !?!

rsk900

Member
An alle mechanisch und technisch Versierte und Interessierte,

ich muss mich hier mal wieder melden wegen ernsthaften, technischen Schwierigkeiten. :s099:
Letzte Woche fing die Gangschaltung an hackelig zu werden. Seit Dienstag geht nichts mehr. Morgens bin ich losgefahren. Erster Gang ging und geht gut rein. Den zweiten Gang kriegte ich fast gaaarnicht mehr rein. Nach hundert metern musste ich runter von der Bundesstraße. In der Ortschaft auf dem Rückweg kam ich mit Mühe bis in den dritten Gang, wobei ich mittels Handhebel die Geschwindigkeit aber noch recht genau dosieren konnte. Und seit der Woche davor habe ich manchmal Schwierigkeiten mit dem Anlassen. Da rutscht irgendwas durch.

Wie lautet die Ferndiagnose ? Wo sollte ich suchen ? :s221:
Zusammenhang der beiden Probleme möglich ? :s221:
 
An alle mechanisch und technisch Versierte und Interessierte,

ich muss mich hier mal wieder melden wegen ernsthaften, technischen Schwierigkeiten. :s099:
Letzte Woche fing die Gangschaltung an hackelig zu werden. Seit Dienstag geht nichts mehr. Morgens bin ich losgefahren. Erster Gang ging und geht gut rein. Den zweiten Gang kriegte ich fast gaaarnicht mehr rein. Nach hundert metern musste ich runter von der Bundesstraße. In der Ortschaft auf dem Rückweg kam ich mit Mühe bis in den dritten Gang, wobei ich mittels Handhebel die Geschwindigkeit aber noch recht genau dosieren konnte. Und seit der Woche davor habe ich manchmal Schwierigkeiten mit dem Anlassen. Da rutscht irgendwas durch.

Wie lautet die Ferndiagnose ? Wo sollte ich suchen ? :s221:
Zusammenhang der beiden Probleme möglich ? :s221:

Hinter dem Ritzelgehäuse (kann man abbauen) sitz ne Mechanik die das Einrasten der Gänge macht. Da ist eine kleine Blattfeder die gebrochen oder angebrochen sein kann. Dann klappt es meist noch mit dem ersten Gang, aber nach oben schalten wird nichts mehr.
Hatte ich auch schon mal.

Was da beim Anlassen rutscht, kann ich Dir bei dem Fehlerbild nicht sagen.
 
So fühlt sich das auch an. :s100: Nach gebrochener Feder. Reparaturhandbuchseite 8.17 unten rechts. Da werde ich am Moped suchen. :s191:
 
So fühlt sich das auch an. :s100: Nach gebrochener Feder. Reparaturhandbuchseite 8.17 unten rechts. Da werde ich am Moped suchen. :s191:

Guck mal Seite 8.18 rechts, da kann man das Teil besser erkennen.
Das Teil "C" ist die gebogene Blattfeder.
Bei mir war die angebrochen und es ging fast gar nichts mehr.
Vielleicht hast Du Glück und bei Dir ist es das Gleiche :s097:.
 
Vielen Dank, aber ich habe viele Motorteile brand neu. Etwas Periferie beschaffe ich mir vom Freundlichen, denn die anderen Sachen von Dir stehen immer noch bei mir im Wohnzimmer herum. :s224:
 
Mist. Am WE hab ich auf Verdacht vor ablassen der Kühlflüssigkeit die Kompression gemessen. 1. Zylinder hat 0 Bar:s075: und ZK ist eingehült in einer dicken Ölkruste:s110:.

Groß OP steht an. Jetzt verbaue ich alle meine Neuteile. Bis dann.
 
So. Nach über einem Jahr geht's hier weiter. Hatte letzte Woche die Maschine endlich zuende neu aufgebaut und wollte zur Arbeit und damit endlich zur GTÜ fahren. Ich kam nicht weit, denn leider hatte ich vergessen, dass ich vor über einem Jahr dieses hier beschriebene technische Problem hatte. Konnte nur im zweiten Gang ein Mal um den Block fahren. Bei der Suche nach einer Lösung hier im Forum bin ich tatsächlich auf meinen eigenen Beitrag hier gestoßen ! :s143: und heute habe ich es herausgefunden :s017:. Siehe Bilder (ich besitze ein modernes Nokia E66 Handy jetzt und kann Euch Fotos zeigen). Damit lag @hightower mit seiner Ferndiagnose genau richtig.:s111:. Bild 1 zeigt die herausgefallene Blattfeder. Blatt 2 zeigt die Bruchstelle. Da wo das Licht durch scheint.
 

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Hallo wertes Forum,
so wie es aussieht, sind diese Klammern bei Kawasaki im Rückstand. Ich müsste bis zum 09.07.13 warten.:s081:. So lautet meine Frage, ob jemand hier dieses Ding neu oder neuwertig auf Lager bis zum 11.07.13 hat (zwei Tage für den Rückversand) ? :s141: Ich müsste sonst ganze drei Wochen warten auf's Mopedfahren :s075:.
 
Falls keiner was hat kann ich morgen nachschauen ob ich noch ne gebrauchte nicht gebrochen habe neu leider nein.
Brauch ne Anschrift dann schick ich eine weg wenn da und gebe Bescheid.
 
oki sorry RSK bedank Dich beim Offenbacher Teil is da und fliegt jetzt in Müll
@Sigwart oki hab verstanden werde hier nix mehr schreiben hoffe bist dann zufrieden.
 

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Und nochwas lieber ADMIN Sigwart dieses Forum ist KEIN Rechtsfreier Raum oder Dein Hinterhof in dem Du jeden Anwesenden Beleidigen oder Verleumden kannst wie es Dir beliebt.
INTERNET & STRAFRECHT
Beleidigung, § 185 StGB
Selbstverständlich ist das Internet ein Medium, mittels dem auch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werden kann. Wer im Internet vorsätzlich einen anderen beleidigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Beleidigung im juristischen Sinne ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung.
Dabei ist selbstverständlich nicht jede kritische Äußerung einem Dritten gegenüber eine tatbestandsmäßige Beleidigung, mag die Äußerung vom Betroffenen auch als noch so kränkend empfunden worden sein. So können wenig schmeichelhafte Tatsachenbehauptungen über einen Dritten, die der Wahrheit entsprechen, nie als Beleidigung bestraft werden. Auch negative Werturteile sind dann keine Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch, wenn sich diese Werturteile auf ein "ehrminderndes Verhalten" des Betroffenen beziehen und in diesem Sinne richtig und auch angemessen sind.
Ob eine abwertende Äußerung möglicherweise als Wahrnehmung berechtigter Interessen oder im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Der Tatbestand der Beleidigung kann durch einen Dritten in seiner Ehre verletzenden Äußerungen oder Darstellungen auf der eigenen Homepage ebenso erfüllt werden wie durch entsprechende Schmähungen, die sich in einer an einen anderen gerichteten E-Mail befinden.
Als besonders kritisch im Hinblick auf Beleidigungen haben sich darüber hinaus im Internet Gästebücher und vor allem Foren herausgestellt. Die vermeintliche Anonymität, die das Internet vor allem in Foren bietet, verleitet hier so manch einen Zeitgenossen zu Äußerungen, die zweifelsfrei beleidigend sind und die er wahrscheinlich nie getätigt hätte, wenn er der betroffenen Person persönlich gegenüber gestanden wäre.
Ein interessanten Beschluß hat in diesem Zusammenhang das OLG Koblenz am 12.07.2007 (AZ.: 2 U 862/06) gefällt. Im konkreten Fall wurden von dem Gericht selbst so klare Worte wie "Betrüger von Firma XY" oder "Achtung Betrüger unterwegs! Firma XY" im Kontext eines Gesamtbetrages als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung gewertet. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte das OLG Koblenz fest, dass "in der öffentlichen Auseinandersetzung ... auch Kritik hingenommen werden (muss), die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht."
Der Tatbestand der einfachen Beleidigung wird allerdings von den Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nicht als so genanntes Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens ist vielmehr bei der einfachen Beleidigung ein Strafantrag des Betroffenen. Nachdem die Allgemeinheit von einer einfachen Beleidigung kaum oder gar nicht betroffen ist, sollte man sich als Strafantragsteller allerdings nicht wundern, wenn das beantragte Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses nicht weiter verfolgt, sondern eingestellt wird. Maßgeblich für eine solche Einstellungsentscheidung wird neben den konkreten Umständen der Tat die Schwere der Beleidigung und auch eine einschlägige Vorbelastung des Täters sein.
Nahe bei der Beleidigung angesiedelt sind die Straftatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn man über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, den anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Der Tatbestand der Verleumdung ist dadurch gekennzeichnet, dass man wider besseren Wissens über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, welche ihn der Missachtung anderer aussetzt. Im Gegensatz zur üblen Nachrede muss der Täter einer Verleumdung also positiv wissen, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.
Lies Dir dass gut durch und behaupte nochmal dass Du wegen dem Zylinderkopf und nur wegen dem umsonst gefahren wärst damals.
Und andere Fälle magst DU von einer Seite kennen aber nicht von der anderen und zudem gehen sie Dich nichts an.
 
Moin,

dasjamal 1a zusammenkopiert.
Wenn das schon soweit ist und man sich im Forum schon mit solchen Texten anfeindet.
Ob das so der richtige Weg ist?
Aber das ist wie bei den Leuten denen die Argumente ausgehen; entweder ausfallend werden oder das prügeln anfangen.

VG Henrik
 
Das ist nur die noch ausstehende Antwort auf die öffentliche Beleidigung als "Arschloch" durch den Herrn Sigwart und seine Kommentare siehe oben.
Wenns einem nicht passt kann er mich einfach auf ignore setzen dann hat er seine Ruhe.
Aber öffentlich Beleidigung muss ich mich hier nicht lassen.
 
"Arschloch"

Das gehört zur Signatur! :s185:
In einem anderen (Verkaufs) Fred stand das tatsächlich mal auch oben im Text, aber das galt jemand anderem.

Ich jedenfalls freue mich wieder auf die direkte Art von Sigwart in Altenkirchen!

:s172: Dirk
 
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