Hilfe beim TÜV

schindermattes

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Hilfe beim TÜV

Hallo
Ich habe im letzten Jahr meine 900R geschenkt bekommen. Sie hatte da 19 Jahre abgemeldet im Schuppen gestanden. Ich wollte sie eigentlich nur etwas frisch machen und dann fahren. Leider bin ich dann auf dieses Forum gestoßen und das ganze bekam eine gewisse Eigendynamik. Was da so für ein Unfug drin vorkommt.....nicht zu glauben, aber bei mir genau richtig. Hab dann auch etwas gebastelt. Nun soll sie zum TÜV. Ist aber wohl nicht so einfach wie ich dachte. Kennt jemand von Euch nen TÜVLER der geschmeidig ist? Oder hat jemand nützliche Tips für mich wie ich vorgehen soll? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
 

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Glückwunsch zur schönen GPZ.

Wenn alle Umbauten eingetragen sind, sollte es kein Problem darstellen. Ist ja nur eine Wiederinbetriebnahme. Das macht eigentlich jeder TüV.

Grüße aus dem Rheinland.

Lutz
 
Kleiner Tip damit der Weg zum Tüv nicht unsonst war.
Für dein Baujahr gelten noch Spritz und Kettenschutz als Pflicht.
 
Herzlich willkommen Matthias,
schönes Moped!!!


Was hast Du denn nun alles umgebaut, das noch nicht in den Papieren steht??
Ich gehe davon aus das Du nach der langen Stilllegung eh ein Vollgutachten nach §21 STVZO benötigst, wenn alle Änderungen schon in den alten Papieren eingetragen waren würde ich mich Lutz anschließen und mit angebauten Kettenschutz (Mr. Stanley) sollte das klappen.
Ob das Dein TÜV vor Ort macht mußt Du nachfragen, die nennen Dir ggf. auch den nächst liegenden Sachverständigen!!
Hast Du noch zusätzliche Änderungen an Fahrwerk, Bremsen usw. vorgenommen, die nicht eingetragen sind, brauchst Du einen Sachverständigen beim TÜV der das Moped beurteilt und testet ooodddeerrr Vitamin B.
In dem Falle sprich vorher mit dem Mann und baue eine ordentliche Dokumentation auf:
- Was ist nicht mehr original
- Womit, von welchem Motorrad, Hersteller sind die Sachen ersetzt worden
- Wenn vorhanden Gutachten, Zeichnungen, Berechnungen usw. dazu packen


Im WWW zum Thema gefunden und gibt noch mehr Gründe:

Das Vollgutachten nach § 21 StVZO und in welchen Fällen es Pflicht ist


  • an dem Fahrzeug entscheidende bauliche Veränderungen/Umbauten vorgenommen wurden
  • die Betriebserlaubnis von dem Fahrzeug erloschen ist
  • ein stillgelegtes Fahrzeug nach sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und wieder zugelassen werden soll
  • das Fahrzeug für das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigt
Findest zu dem Thema auch reichlich Erfahrungsberichte im Forum!!
 
Ein Rückstrahler wird auch immer gerne gesehen.
Ansonsten führe mal hier auf , was alles geändert ist und von welchen Mopeds die Teile stammen. Gibt hier diverse Leute die die gleichen Teile verbaut haben und dir vielleicht mit Gutachtenkopien , oder Fahrzeugscheinkopien als Vorlage aushelfen könnten.
Wenn der Auspuff keine E-Nummer hat , muss der auch eingetragen werden .Mit Lautstärkemessung geht das , kost aber auch wieder .

PS. Schickes Moped , wäre doch schade wenn die nicht auf die Strasse kommt.:s204:
 
Herzlich willkommen Matthias,
schönes Moped!!!


Was hast Du denn nun alles umgebaut, das noch nicht in den Papieren steht??
Ich gehe davon aus das Du nach der langen Stilllegung eh ein Vollgutachten nach §21 STVZO benötigst, wenn alle Änderungen schon in den alten Papieren eingetragen waren würde ich mich Lutz anschließen und mit angebauten Kettenschutz (Mr. Stanley) sollte das klappen.
Ob das Dein TÜV vor Ort macht mußt Du nachfragen, die nennen Dir ggf. auch den nächst liegenden Sachverständigen!!
Hast Du noch zusätzliche Änderungen an Fahrwerk, Bremsen usw. vorgenommen, die nicht eingetragen sind, brauchst Du einen Sachverständigen beim TÜV der das Moped beurteilt und testet ooodddeerrr Vitamin B.
In dem Falle sprich vorher mit dem Mann und baue eine ordentliche Dokumentation auf:
- Was ist nicht mehr original
- Womit, von welchem Motorrad, Hersteller sind die Sachen ersetzt worden
- Wenn vorhanden Gutachten, Zeichnungen, Berechnungen usw. dazu packen


Im WWW zum Thema gefunden und gibt noch mehr Gründe:

Das Vollgutachten nach § 21 StVZO und in welchen Fällen es Pflicht ist


  • an dem Fahrzeug entscheidende bauliche Veränderungen/Umbauten vorgenommen wurden
  • die Betriebserlaubnis von dem Fahrzeug erloschen ist
  • ein stillgelegtes Fahrzeug nach sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und wieder zugelassen werden soll
  • das Fahrzeug für das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigt
Findest zu dem Thema auch reichlich Erfahrungsberichte im Forum!!

Das mit der Vollabnahme ist aners. Solange noch Papiere vorhanden sind langt eine normale TÜV Abnahme. Wurde vor ein paar Jahren geändert
 
Das mit dem TÜV stimmt so nicht. Ich habe jetzt nicht alles im Kopp...infomiere dich genau.
Es gibt neue Mängelkategorien. Du kannst noch bis zu 2 Monaten überziehen. Danach ist es in Zeiträume von 4 + 6 Monaten unterteilt. Da wird ein sogenannter erweiteter TÜV fällig und kostet 20% mehr. pferd
 
Peter, bleibt aber ne normale HU. Kost dann nur mehr, als Strafe.



Mal sehen, was mich irgendwann die GSX-R kostet, die hier zugelassen mit letzter Hauptfälligkeit 2007 steht. :s101:
 
Hab vorletztes Jahr für meine 9er die seit 2008 abgemeldet war die normalen Gebühr für HU ohne Aufpreis bezahlt.
 
Vielen Dank für die vielen Antworten
Der Brief ist vorhanden, somit bräuchte ich keine 21er Abnahme.
Aber...... sie war völlig original als ich sie bekam. Hab alles erst in diesem Jahr fertig gemacht.
Gabel: ZX9R
Stummel: ebenfalls
Räder: ZZR1100
Federbein: WP
Bremsen vorne: GSXR1100
Reifen: Conti Roadattack 3
Für die MRA Scheibe und die Stahlflex habe ich eine ABE
Endtöpfe sind von Hurric, die Verbindungsrohre habe ich selbst gemacht. Krümmer ist Original.
Kennzeichenhalter kommt noch dran nächste Woche mit Rückstrahler.
Kettenschutz habe ich mir den Originalen zurecht (klein) geschnibbelt und wieder zusammen geschweißt. Jetzt kommen noch ein paar Öffnungen rein und dann Carbonfolie im Wassertransferdruck. Wie auf dem Seitendeckel zu sehen.
Ein Fahrgutachten bräuchte ich sagte mir der TÜVonkel. Wenn ich so eines hätte wo diese Umbauten schon drin wären bräuchte ich es nicht.
 
Aber...... sie war völlig original als ich sie bekam. Hab alles erst in diesem Jahr fertig gemacht.......
Was da so für ein Unfug drin vorkommt.....nicht zu glauben....
Tja, hier wurde sogar der "Unfug" schon oft geschrieben das man vor Umbaubeginn mal mit dem TÜV-Onkel das Gespräch sucht. Dann geht das Geblärre nachher nicht los. 😉
Viel Glück beim TÜV-Onkel!

:s041: Dirk
 
....Ein Fahrgutachten bräuchte ich sagte mir der TÜVonkel. Wenn ich so eines hätte wo diese Umbauten schon drin wären bräuchte ich es nicht.

Dann lass doch den Tüvi mal fahren...
Und ja, besser ist das, wenn man solche Umbauten vorher mit dem Pürfer bespricht... ich selber habe an einigen Bikes mitgebaut wo tatsächlch der Tüvi von zeit zu zeit ein Auge auf den Fortschritt warf und dann bei der Abahme ne Probefahrt gemacht hat und das als Fahrgutachten galt... damit haben wir sogar eine R 50 mit 100er Motor und MZ Beiwagen legalisiert bekommen...
 
@ ZL-Dirk
Ich wollte hier keineswegs rumblären. Es geht mir darum ob jemand eine Prüfstelle kennt wo die Prüfer sozusagen geschmeidig sind. Es ist keineswegs unser erster Umbau, nur leider waren die anderen alle vor 2009. Danach hat es sich geändert. Leider gibt es die Prüfstelle nicht mehr bei der wir damals waren. Den einen Prüfer gibt es noch aber der darf nicht eintragen bzw. solche Abnahmen machen. Mit Schließung der Prüstelle ist der richtige leider in Rente gegangen.
Mal Fotos von den zweien. Die Umbauten an der Katana waren wesentlich umfangreicher mit vielen selbstgefrästen Teilen.
 

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