DOT-Nummer

DOT-Nummer für einen Reifen mit Herstellungswoche 11 aus dem Jahr 2007.
Die
DOT-Nummer ist eine auf [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen"]Reifen[/ame] von [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug"]Kraftfahrzeugen[/ame] an mindestens einer Reifenflanke eingepresste [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Ziffer"]Ziffernfolge[/ame], die u.a. das Herstellungsdatum des Reifens belegt. Die Abkürzung
DOT steht für das US-amerikanische Verkehrsministerium [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Department_of_Transportation"]Department of Transportation[/ame], das dieses
Reifengeburtsdatum eingeführt hat. Inzwischen wird die Markierung weltweit von Reifenproduzenten angewendet.
Die Produktionswoche ist aber nur der letzte Bestandteil der vom DOT definierten Reifen-Identifikationsnummer TIN (
Tire Identification Number). Diese umfasst vier Zeichengruppen:
- Die ersten beiden Zeichen, der Plantcode, bezeichnen das Herstellungswerk
- Die nächsten beiden Zeichen, der Sizecode, stehen (bei Neureifen) für die Reifengröße
- Es folgt ein optionaler herstellerspezifischer Code (Typecode), aus dem auch die Handelsmarke ablesbar sein muss, falls sie sich nicht aus dem Plantcode ergibt
- Die letzten (früher 3, heute 4) Ziffern stehen für die Produktionswoche: Die ersten beiden Ziffern sind die [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Kalenderwoche"]Kalenderwoche[/ame] (KW, nach US-Lesart) und die dritte/vierte für die Endziffer des Herstellungsjahres. Ab dem Herstellungsjahr 1990 folgt auf die Ziffern ein
, ab dem Jahr 2000 ist der Wochencode vierstellig. Der Wochencode ist meist nur auf einer Reifenflanke zu finden, bei Reifen mit Laufrichtung meist der rechten, bei Reifen mit definierter Außenseite ebendiese.
Der Wochencode spielt eine Rolle in der Beurteilung von (gebrauchten) Reifen, da für die [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Haftreibung"]Haftung[/ame] eines Reifens neben dem Reifenprofil auch Beschaffenheit und Alter des [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Gummi"]Gummis[/ame] eine wesentliche Rolle spielen. Ab 10 Jahren, teils bereits 6 Jahren, warnen Experten vor spürbar schlechterer Haftung.
Die sechs führenden Hersteller sind der Ansicht, dass ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung vorausgesetzt - bis zu
fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig anzusehen ist und als Neureifen verkauft werden darf.
[1] Zwei nordrhein-westfälische Amtsgerichte haben die Fünfjahresfrist für Neureifen bestätigt
[2]
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