Abgasuntersuchung

Hi,

habe beim durchstöbern meiner Unterlagen noch die folgenden Bescheinigungen gefunden.

Frage bleibt AU ja oder nein ?

Grüße aus dem Pott
 

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Hi,

Bescheinigung ist im Schein eingetragen. Die Mitnahme erübrigt sich dann. Überführung nach dem 1.1.1989, deswegen die Frage der AU

Gruß
 
...Frage bleibt AU ja oder nein ?....

Ja! AU muß gemacht werden, da das Datum der Erstzulassung maßgebend ist! Dieser Satz mit "vor dem...Verkehr gekommen" bezieht sich darauf das die Restbestände noch nach dem 1.1.89 Erstzugelassen werden können.

Hab ich mich vorher in Beitrag http://www.900r.de/gpz-forum/showpost.php?p=168498&postcount=18 so schlecht ausgedrückt?

Mein Dekrafuzzi ist da über die Zentrale gegangen und die haben das mit der Zulassungsbehörde abgeklärt. Die dachten auch erst man muß mit diesem Satz keine AU machen wenn danach EZ.

:s105:Dirk
 
Hi Dirk,

ja gut, dann eben AU !

dachte nur, weil Du ein deutsches Modell hast.....

Schon OK! :s152:
Schätze mal das die auch den Satz von einem Brief der 1000er übernommen haben, da es für die 900er ja kein Datenblatt gibt.

Also immer feste brennen lassen!

PS: Bist Du der Roger Faß?

:s026😀irk
 
Mal eine Frage bezüglich der Au im Ländle. Ich habe am WE eine GPZ gekauft die war beim TÜV gewesen und es sind keinen Au Daten eingetragen. Das Mopped ist erstzulassung 91.
Der Vorbesitzer sagte mir das der TÜVI den schnorchel da rein gehalten hat aber nix einträgt und das bei jeder HU bis jetzt.
Gruss Berni
 
Moin Kolleschen,

ich hab auch einen extra Bericht bekommen für die AU , an meiner Dicken !!
Ist event. von TÜV zu TÜV verschieden ??

Ach ja, da steht auch drin, mitführen und auf Verlangen vorzeigen !
 
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