17" Umbau Metzeler Z6/Z8

Angeblich tragen die die Reifenbindung nicht aus. Kann mir mal einer das Geschreibsel übersetzen. Heisst das, dass nur hinten Z6 drauf muss?
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Genau dieser Mist steht bei mir auch drinne. Aber selbst Beamte wissen doch das es nicht mehr alle Reifen gibt...oder!?
 
Das wäre das optimale, keine Hersteller- oder Typangaben. und damit freie Reifenwahl 😀 :
 

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@Reiner
Das gleiche stand im Schein meiner ZRX auch, allerdings mit "gemäß ABE" hinten drann.
Also nix fahren was man will.
Mein Prüfer hat sich danals leider geweigert die Reifenbindung rauszunehmen.
Hat aber problemlos den Motor eingetragen.
 
Eintragungspflichtig:...Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Bei Reifen nur (bei Dimensionsänderung) !!

Auszug aus TÜV-Grundlagen.

Vielleicht verstehe ich auch irgendwas nicht !?
 
wenn im schein zusätzlich zur reifengröße auch ein typ vermerkt ist ( in der regel bei älteren modellen ) dann braucht man eine unbedenklichkeits-bescheinung vom hersteller wenn man einen anderen reifen typ fahren möchte.steht im schein nur die reifengröße ( in der regel bei allen neueren maschienen ) dann kann man jeden reifen typ ( auch mischbereifung vom selben oder verschiedenen herstellern ) fahren solange die reifengröße und geschwindigkeits index gleich bleibt.möchte man eine andere reifengröße fahren ( zb 55er statt 50er querschnitt ) braucht man ebenfalls eine unbedenklichkeits-bescheinung vom hersteller.
 
Als ich bei meiner GPZ die 17" Felgen eingetragen habe, stand erst auch noch der Satz drin "....Reifenbindung gemäß ABE...". Konnte die aber überzeugen dass das keinen Sinn macht, da in der ABE der GPZ dieses Reifengrößen garnicht drin sein können. Haben sie eingesehn und den Vermerk gestrichen.

Naja, die ganze Reifenbindungsthematik beim Motorrad finde ich etwas überzogen. Beim Auto kannste jden Schrott draufziehen und sogar unterschiedliche Fabrikate pro Achse fahren. Und das soll die Fahrsicherheit nicht beeinflussen?
Beim Motorrad haben Reifentest ja auch bewiesen, dass selbst freigegebene Reifen zu unangenehmen Fahrverhalten führen kann. Sogar mit Reifenpaarung ab Werk.

Hilft nur alles nichts. Wir müssen uns mit der aktuellen StVZO auseinandersetzen.
Ob eine Streife mich weiterfahren lässt ist die eine Sache, die andere wie das im ungünstigen Fall die Versicherung sieht wenn Reifen gefahren werden, die nicht eingetragen sind.
 
Als ich bei meiner GPZ die 17" Felgen eingetragen habe, stand erst auch noch der Satz drin "....Reifenbindung gemäß ABE..."

Die Eintragung der Reifenbindung ist durch das KBA vorgegeben. Sie kann nur entfernt werden, wenn der TÜV-Ing. dies in seinem Gutachten unter Bemerkungen vermerkt.

Also darauf achten, daß der Ing. das mit vermerkt, daß die Reifenbindung rausgenommen wird wegen Produktionseinstellung etc.

Am Besten im nächsten Leben einen Papa aussuchen der TÜV-Ing. ist.
So bekam ein Elifahrer seine verchromten Wasserrohre mit eingeschlagener Phantasienummer als Endtöpfe eingetragen. Ja, lange isses her.

:s160: Dirk
 
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