Neues zu Reifenfreigaben

Wie lange muss man studieren um solche Texte zu formulieren, da hat man nach dem 2. Satz schon kein Bock mehr weiter zu lesen.
Was beim quer lesen hängen geblieben ist, alles so wie gehabt. Also mal wieder viel Staub aufgewirbelt, alles aufgeschreckt und eigentlich ist alles wie vorher. Oder hat da jemand der es breit getreten hat die Texte nicht richtig verstanden?😉


Gruß Micha
 
Bei der Kontrolle der benutzen Bereifung durch einen Erbsenzähler kannst Probleme bekommen wenn die Aufgezogen nicht den Eingetragenen entsprechen, obwohl Du einen Schein vom Hersteller des Reifens hast, das wurde bisher kulanter behandelt.
Gut also wenn die Reifenbindung ausgetragen ist!!!!
 
Wie lange muss man studieren um solche Texte zu formulieren, da hat man nach dem 2. Satz schon kein Bock mehr weiter zu lesen.
Was beim quer lesen hängen geblieben ist, alles so wie gehabt. Also mal wieder viel Staub aufgewirbelt, alles aufgeschreckt und eigentlich ist alles wie vorher. Oder hat da jemand der es breit getreten hat die Texte nicht richtig verstanden?😉


Gruß Micha

Ich wüsste nicht, daß Dein Mopped nach EU-Recht zugelassen ist...:s221:

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

Beurteilung:

Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).


 
Soll mich erst mal einer drauf hinweisen, ich fahre so weiter.
KAnn man dann ja immer noch ändern.


Naja, weißt doch wie das ist. Erwischt werden ist die eine Sache. Formal fährst dann aber ohne Betriebserlaubnis.
Hier haben die Graukittel zumindest wieder eine schöne Spielwiese wo sie mit ihrem Fachwissen der Vorschriften glänzen können.


Mich wundert aber schon warum bei Motorrädern so ein Aufriss gemacht unter dem vermeintlichen Vorwand der Verkehrssicherheit. Solche Regelungen der Fabrikatsbindung sollten sie mal bei den 45 Mio. KFZ umsetzen. Da könnte man noch viel mehr Geld verdienen.
 
Ohne Profil darf man auch nicht fahren und das kann jeder sofort feststellen.


Zu den Reifengrößen: seit einer Kontrolle mit der Kawa, wo der Uniformierte sich den Fahrzeugschein selbst aus der Mappe ausgesucht hat und den vom Wasserbüffel wählte hab ich vor gar nix mehr Angst. Der hat mehrere Minuten die Reifengrößen und alles mögliche kontrolliert und alles für ok befunden. 16 und 19" kann man ja mal verwechseln, hinten war ja zum Glück ein 18" drauf, eine nicht eingetragene Verkleidung und eine 4in1 statt 3in4 war wohl auch ok, aber er hat sich Mühe gegeben, so sah es zumindest aus.
Zu seiner Entschuldigung muss ich sagen, ich hatte einen Tankrucksack drauf, sodas er Kawasaki nicht lesen konnte und auf dem Helm zu seiner Seite stand GT750.
Gruß Micha
 
Soll mich erst mal einer drauf hinweisen, ich fahre so weiter.
KAnn man dann ja immer noch ändern.

Brina's Zephyr bekommt auch demnächst neue Socken und wir werden auch, wie gehabt, nur die Freigabe mitführen.

Ich sehe es auch nicht ein, daß die Reifenhersteller reichlich Zeit und Geld für kostenlose Freigaben investieren, und der TÜV dann diese kostenlosen Freigaben verwendet, um Geld dafür zu kassieren.

Irgendwo ist ja echt mal gut...
 
Der Prüfer an der Basis der die Objekte begutachtet, weiß manchmal gar nichts von diesen Neuerungen, hab ich selbst schon erlebt.
 
:s132:

Seht´s positiv, sichert und schafft ARBEITSPLÄTZE!

Da freut sich der Käufer meiner ZL´s, denn da hab ich bei meiner Alten die Reifenbindung austragen lassen und weitere Größen eintragen lassen.

Der Vorbesitzer meiner nun gekauften Ina hat das auch schon gemacht, so hab ich da auch keine Probs mit.
Die XJR hat ja EU-Zulassung.

:s216: Dirk
 
:s105:

Hier nochmal eine gute Aufstellung vom ADAC vom Oktober 19.
pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder

Was auch noch auf die Besitzer von Oldtimern mit Eintragungen in Zoll der Reifengröße zukommt ist,
das die meisten neuen Reifen nun Millimeterangaben haben, und diese Größe im metrischen System nun auch eingetragen werden soll!

:s150: Ex-ZL-Dirk
 
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