Tacho-Anpassung auf 120/60-17

Hallo,

ich habe nicht so recht was gefunden, deshalb meine Frage zum Tacho.

Ich habe ja jetzt vorne einen 120/60-17 Reifen drauf, dadurch ist jetzt die Tachoabweichung deutlich sichtbar.

Meine Frage konkret lautet, kann man den Tacho bei einem Tachodienst einstellen lassen ?
Ich habe schon einmal was davon gehört, das man abweichende Tachos justieren kann.
Hat einer eine Adresse von einem Reparaturdienst?

Oder Plan B, passt was von einem anderen Motorrad ins orginal Gehäuse das weniger abweicht ?

Die Tachoschnekcen sind mW. alle gleich übersetzt . oder bin ich da falsch informiert.
 
ich kenne Tachoanpassungen nur von Gespannen und da wird ein Getriebe in die Tachowelle zwischengeschraubt, zumindest war das früher so, als die Tachos noch eine Tachowelle hatten, halt wie bei der GPZ.

Tipp:
Kauf dir doch einfach einen Sigma Fahrradtacho, der zeigt die genaue Geschwindigkeit an und Du hast zusätzlich noch ein paar Funtionen. Der geht übrigens bis 300 und zeigt sogar die V-Max an, falls Du mal keine Zeit hast auf den Tacho zu schauen, aber leider nur die unspektakuläre echte Geschwindigkeit. Mit der Zeit weiß man dann auch welche echte Geschwindigkeit zur angezeigten Tachogeschwindigkeit gehört.

Gruß Micha
 
Diese "AUsgleichsgetriebe" gibt es meines Wissens auch für Zubehör Tachos.



Ich hab da mal sowas bei ner Trude gesehen, evtl mal bei den grossen 3 schauen
 
Danke mal für die Antworten.

Das gefällt mir aber nicht so richtig, Fahrradtacho, Zwischengetriebe usw.
Habe mal den Tachodienst angeschrieben, hoffe die melden sich positiv.

Ich hatte schon Hoffnung das ich was passendes von einem anderen Fahrzeug einbauen könnte.
Ich muß dann mal schauen ob ich nicht doch auf 120/70 gehe, dann passt der Umpfang besser.

Bin gestern frür noch einmal ein stück Autobahn gefahren, dreht im 6. Gang locker in den roten Bereich rein ( und das mit mir 50 KG:s033: und Textil )
Ich muß da noch vorne ein 18er montieren.
Fährt sich aber traumhaft gegen vorher !!
 
Gibt bei Kawa verschiedene Tachoschnecken, z.b. bei der Gpz 500, die hat eine andere Übersetzung. Musst mal in die Teilelisten schauen, da stehen die Anzahl der Zähne bei. Und dann den Taschenrechner bemühen...


Grüße
Michael
 
Theoretisch landest du mit dem 120/60/17 bei 12% Abweichung (original Schnecke und Tacho von der A1-A6).
Wie Merlin schon sagt ist die Tachoschnecke von der GPZ500 D anders übersetzt,
damit wirst du am meisten erreichen.

Ein anderes Tachoinnenleben kann ich dir auch auf Wunsch in dein Instrumentengehäuse einbauen 😉
 
Warum wird hier eigentlich immer der 120/60/17 statt dem passenden 120/70/17 verbaut? Ist doch von vornherein ersichtlich, das das nicht passt...😕

Gruß, Alex

Ganz einfach, weil es da einen Prüfer gab der das bisher sicher eingetragen hatte.
Zudem fährt es sich klasse auf kleinen Straßen.

Aber jetzt ist es sowiso unsicher ob ich überhaupt noch was eingetragen bekomme !
Hatte ein längeres Gespräch mit dem Prüfer, denen sind die Handschellen angelegt worden......
 
Ganz einfach, weil es da einen Prüfer gab der das bisher sicher eingetragen hatte.
Zudem fährt es sich klasse auf kleinen Straßen.

Aber jetzt ist es sowiso unsicher ob ich überhaupt noch was eingetragen bekomme !
Hatte ein längeres Gespräch mit dem Prüfer, denen sind die Handschellen angelegt worden......

Ich fahre auch nen 60ger auf meiner schawtten Paso, war günstig an nen frischen Gummisatz gekommen. Macht die Ducati etwas lebendiger.
 
Aber jetzt ist es sowiso unsicher ob ich überhaupt noch was eingetragen bekomme !
Hatte ein längeres Gespräch mit dem Prüfer, denen sind die Handschellen angelegt worden......

Mich wundert, das da noch nicht mehrere was dazu gesagt haben. Da muß es anscheinend seit dem 1.7.12 neue Regel zu Eintragungen geben. Mein Tüv Prüfer hat mir da mal sowas angedeutet. Das muss jetzt richtig aufwendig und teuer werden mit den Eintragungen.:s092:
 
Warum wird hier eigentlich immer der 120/60/17 statt dem passenden 120/70/17 verbaut? Ist doch von vornherein ersichtlich, das das nicht passt...😕
Vom Tacho her passts nicht, das ist klar.
Aber es fährt sich gut und das ist die Hauptsache :s177:
Außerdem ist so mancher Prüfer stumpf und völlig Gutachtengeil.
Verbaut man die A7 oder GPZ500D Felge zusammen mit der ZZR600 Felge
kann man dann die 08/15 Gutachten von der ZZR600 für die Reifen vorlegen. 😉
Ist sinnlos, funktioniert aber ... leider.

@Alex S: Jo, ist teurer geworden, allein für eine §21 Eintragung muss man jetzt ordentlich löhnen.
Was ne komplette Fahrwerksabnahme kostet will ich grad gar nicht wissen ... :s033:
 
Hatte das Thema seinerzeit auch mit meiner 900r.
Hatte die Felgen der ZZR600E vorne wie hinten verbaut und 120/60 drauf.

Von Kawasaki gibt es nur 2 verschiedene Tachoübersetzungen, Du kannst den der 900R weiter benutzen, die Abweichung liegt innerhalb der Toleranz.
Zumindest hat mir das mein damaliger TÜVer so gesagt und beide Reifengrößen, also 60er und 70er Querschnitt eingetragen.

Grüße
Helmut
 
Das mit der zwei Größen eintragen ist auch mein Plan, ich muß jetzt erst mal bis Mitte des Monats warten, dann ist dort weniger los lt. heutigem Telefonat mit dem Prüfer.
 
Hatte das Thema seinerzeit auch mit meiner 900r.
Hatte die Felgen der ZZR600E vorne wie hinten verbaut und 120/60 drauf.

Von Kawasaki gibt es nur 2 verschiedene Tachoübersetzungen, Du kannst den der 900R weiter benutzen, die Abweichung liegt innerhalb der Toleranz.
Zumindest hat mir das mein damaliger TÜVer so gesagt und beide Reifengrößen, also 60er und 70er Querschnitt eingetragen.

Grüße
Helmut

Hätte ich nicht gedacht, daß 4% Tachoabweichung zulässig sind, aber:

Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

Gruß, Alex
 
Ein Kuriosum habe ich beim Wasserbüffel, da zeigt nach Fahrradtacho der Tacho ca. 10% zuviel und der Wegstreckenzähler 7% zu wenig an.

Gruß Micha
 
Zurück
Oben