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UT -- Verkleidung, Kunststoff, Lack Änderungen und Umbau rund um die Verkleidung und Kunststoffteile |
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15.03.2009, 10:17 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Verkleidung austragen....
Hi,
hab die beiden unteren Teile von der Verkleidung abgebaut (also bis auf die Lampenmaske) und wollte die Verkleidung austragen lassen. Bin dann mit dem Mustergutachten aus dem Forum zu jetzt insgesamt 5 TÜVs gefahren aben es findet sich keiner der das machen will.... Hat evtl. jemand seine Verkleidung ausgetragen oder kennt jemand der das gemacht hat? Danke |
15.03.2009, 10:28 | #2 | |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 17.04.2004
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Beiträge: 31
Renommee-Modifikator: 0 |
Zitat:
Hab meine Verkleidung aus ausgetragen,hab aber keine Probleme gehabt,selbst ohne gutachten Gruss Kuddel
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15.03.2009, 10:36 | #3 |
Junior Sexgott
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Du bist doch aus den neuen Bundesländern. Da darf doch das die DEKRA machen. Sch**ß doch auf den Tüv. Dirk
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In´n 80ern auf´m Moppedtreffen: Saufen - Gröhlen - Party - Ficken! Heutzutage auf´m Moppedtreffen: "Schatz, hast Du schon Deine Tabletten genommen?" Ein Leben ohne ZL ist sinnvoll möglich! FKK-Rules! (Freie Kühlrippen Kultur!) |
15.03.2009, 11:03 | #4 |
Arbeiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 21.08.2001
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verkleidung austragen
hallo,
die dekra in dresden ist genaus starr wie der tüv. ich wollte dort vor 2 jahren auch die verkleidung austragen lassen. es gibt aber einen prüfer, der selber motorrad fährt und im aussendienst arbeitet, nicht in der niederlassung. der würde das wohl im rahmen eines 1 tägigen test, probefahren etc. machen. dann gibt es noch den prüfer der in dem mustergutachten welches im forum hinterlegt ist, die austragung vorgenommen hat. vor 2 jahren war der noch aktiv und am telefon sehr kooperativ. irgendwo in der nähe von heilbronn. bissl weit aber der gute mann würde die austragung wphl nach wie vor vornehemn viele grüße bigbike-frank
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15.03.2009, 11:34 | #5 | |
Chefchauffeur
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.02.2008
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Renommee-Modifikator: 20 |
Zitat:
Ja ihn Heilbronn gibts nen Guten Tüver !! Also wenn ich solche Probleme hätte würde ich zu meinen Kawadealer gehen die haben meistens die besseren Kontakte zu den Tüvern ;-))) Und wenn net dannvor die Füße lol Gruß
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15.03.2009, 13:14 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke. Das Problem ist, dass ich nich in Halle Saale wohne, sondern in Halle Westfalen. Und die einzigen die sowas austragen dürfen sind leider die Jungs vom TÜV Nord. Soweit ich weiß hats bei und in OWL neulich mal ne kleine Razzia bei mehreren TÜVs gegeben. Seitdem haben die vor sowas mehr Panik als vorher :-(
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15.03.2009, 19:51 | #7 |
stellv. Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.10.2005
Ort: Bremen
Alter: 57
Beiträge: 124
Renommee-Modifikator: 19 |
Hallo,
ich habe die komplette Verkleidung bei meiner GPZ 900 R, Bj. 90 beim TÜV Bremen, Ing. Thomas Müller austragen lassen. Der TÜV Bremen hat ein Gutachten über Fahrversuche von einer GPZ 900 R mit ausgetragener Verkleidung. Keep on cruisin Marco
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* 22.07.1966 - † 14.01.2012 Gothic - the dark side of live ... Night is the hardest time to be alive ... |
15.03.2009, 19:59 | #8 | |
Abteilungsleiter
Kawasaki Industries |
Zitat:
die affen verpfeifen sich alle gegenseitig, wenn sie was finden was so nicht eigetragen werden hätte dürfen.
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Gruß Tobi |
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15.03.2009, 20:20 | #9 |
stellv. Abteilungsleiter
Kawasaki Industries |
Mal ne Frage am Rande: Wieso willste die austragen lassen wenn du ausser Mittelteil und Bugspoiler alles noch dran hast? Soll da noch mehr ab? Ich afhre auch nur mit der Maske und "nackig" untenrum, war beim TÜV Null Problem.
Gruß Gunnar
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15.03.2009, 20:32 | #10 |
Ninja mit Eichenlaub
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Bei meiner Dicken ist es wie bei Gunnars Dicken, fahre auch ohne Bugspoiler und ohne Mittelteil, beim Onkel vom TÜV Nord letzten September kein Problem, ohne Beanstandung.
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Grüße aus dem nördlichsten und schönsten Bundesland Probse ( Pumuckl ) der reisefreudige Wikinger http://www.youtube.com/watch?v=5GOVI...e_gdata_player 1000 GTR A2 weil nichts besseres da war, fahre ich Kawa leben und leben lassen ist meine Devise... Der Einäugige ist der König unter den Blinden Think positiv wenn die Klügeren immer nachgeben - regieren die Dummen Vergebt stets euren Feinden. Nichts ärgert sie mehr. Oscar Wilde Mitglied der WS-Gilde & Bruderschaft Wietze NmM R.I.P. Hightower, Mucki, Pithawk, White Dragon, Thomas60, Ösi
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15.03.2009, 20:38 | #11 |
Ninja Defcon 4
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Da die Betriebserlaubnis, aber für die komplette Verkleidung ausgestellt ist, wirst Du/ihr aber im Falle eines Unfalls Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn da ein Sachverständiger dran kommt der sich aus kennt, erlischt bei nicht Eintrag in die Fahrzeugpapiere die Betriebserlaubnus
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15.03.2009, 20:42 | #12 |
Gast
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Servuce,
Der Tüver wußte einfach nicht wie das Moped original aussieht. Denn das mit dem wegbauen kann zum Problem werden. Das ist eine bauartliche Veränderung und führt unweigerlich zum Erlischen der Betriebserlaubnis, schön geschrieben. Das Absägen vom Schutzblech gehört auch darunter oder ein vernüftig klingenendes Auspuffrohr, ich glaube ich könnte so weiter aufzählen, der Frühlung kommt. So. Mein Tüver der mir die gesamte Verkleidung damals ausgetragen hat meinte, dass die Maschine mit der ganzen Verkleidung abgenommen wurde und so funktioniert, und es sein könnte, daß wenn Teile fehlen, sich Verwirbelungen an der Maschien auftreten können, die wiederrum die Fahreigenschaft so verändern kann, dass die Maschine sich aufschwingen könnte und somit von der Strasse kommen könnte. Langer Satz. Kapiert was ich meine? Ich weis keiner der die Teile je abgebaut hat, hat bisher an Fahreigenschaft eingebüst, hat ja auch ein gutes Fahrwerk. Gruß N. (War wieder einer schneller) Geändert von otello48 (15.03.2009 um 20:45 Uhr) Grund: war wieder einer schneller |
15.03.2009, 21:08 | #13 |
Ninja mit Eichenlaub
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anbei die Erklärung des KBA zu dem Thema Radabdeckung.
"......Damit erscheint es dem KBA nicht mehr grundsätzlich gerechtfertigt, wenn einzig bei Erteilung nationaler Betriebserlaubnisse nach §§ 20 oder 21 StVZO, die ausschließlich auf der Grundlage der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und der nationalen Richtlinien erteilt werden, auf dem Maß 150 mm bestanden werden muß, zumal dieses Maß einer „vorläufigen Richtlinie“ entspringt und selbst in § 36a StVZO nicht genannt ist. ......................Auch die Nichteinhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO läßt sich kaum darstellen, da die Forderung für das Maß 150 mm nicht der Vorschrift selbst entspringt, sondern einer vorläufigen Richtlinie, die sich im internationalen Bereich gar nicht wiederfindet..................." Habe ich heute von einer guten Seele geschickt bekommen, Danke Andreas Mein TÜV Onkel sagt ganz austragen ja, teilaustragen nicht unbedingt nötig... ich glaube man Fragt 10 von den Onkels und bekommt 12und90 Antworten... Zudem kämpft der TÜV, Dekra, GTÜ und wie sie sonst noch heissen mit der Umsetzung der Aufforderung der EU die EU Richtlinien umzusetzen, O-Ton eines TÜV Geschäftsstellenleiters.
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16.03.2009, 07:09 | #14 | |
Ninja Defcon 4
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Zitat:
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17.03.2009, 21:38 | #15 | |
Arbeiter
Kawasaki Industries |
Zitat:
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17.03.2009, 21:47 | #16 |
Abteilungsleiter
Kawasaki Industries |
na die müssen ja alle krass drauf sein dieses jahr. ich bin heute mim auto schon zum 2.ten mal durchgeflogen. ich hab nen offenen luftfilter eingetragen. dass er mich dieses jahr durch den tüv lässt muss ich entweder auf orginal zurückrüsten. oder geräusch und abgasgutachten machen. und beim letzten mal war er anscheinend zu tief. dieses mal auch wieder. obwohl er fast schon auf orginal höhe geschraubt ist. und hinterer scheibenwischer verschleißgrenze haben sie auch bemängelt. und mit 3 fetten prüfern im kofferaum festgestellt dass wenn man mein armes auto mit ner tonne belastet die reifen streifen.
alles affen.
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Gruß Tobi |
07.04.2009, 09:45 | #17 |
Gast
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lieber onkel
tüv wer ist das?
habe jetzt einen lieben onkel von der gtü gefunden . Der ist selbständig und hat sich eine garage umgebaut. der hat sich sogar entschuldigt das er für eine eintragung den geringsten satz berechnen muß. Dafür wird er belohnt er arf meine Fahrzeuge prüfen und ich mache werbung für ihn. Standort Rhein/Main Neu Isenburg |
29.05.2009, 16:29 | #18 |
Chefchauffeur
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.02.2008
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Beiträge: 650
Renommee-Modifikator: 20 |
Mal andersrum Verkleidung wieder Eintragen , braucht man nicht !!
Habe auf dem letzten Blatt meines Scheins stehe : zu1; Serienverkleidung entfernt so da ich ja wieder mit Serienverkleidung fahren will dacht ich mir laß den Eintrag löschen und wunder komm raus braucht man garnicht da sie ja mal eingetragen war und daher Bestand der Orginal Betriebserlaubnis ist ! Genau so Stahlflexbremsleitungen und Windschield und Superbikeumbau ist nur vom TÜV zu beglaubigen aber nicht zwingen in die Papiere einzutragen ! Ist doch mal alles ne tolle Erkenntnis. Wer eine Kopie von meinem Schein braucht wegen Serien Verkleidung entfert kann sich melden , wobei ich auch seit heute weiß werden Überträge aus Brief oder Scheinkopien nicht mehr gemacht auch bei den geilsten TÜV aber wer weiß wo bekommts dann doch irgenwie !! Gruß Jan
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31.05.2009, 12:33 | #19 |
Gast
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Hi!
also ich Im tiefsten Bayern) war am Freitag bei den netten Herren in Blau und er fragte mich nur wieso ich die verkleidung ausgetragen haben möchte und ich erklärte ihm dass mein Hobel mit Verkleidung dauernd heiß gelaufen is und der hat se ohne Probleme ausgetragen! |
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TÜV, Verkleidung, Verkleidung austragen |
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