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PD -- Fahrwerk Probleme und Defekte rund ums Fahrwerk

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Alt 07.09.2023, 20:53   #1
Kawajo
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Also,ich war heute bei der Dekra.Der Prüfer der ein,bzw.austragen kann war heute vor Ort.Ich habe ihm den KFZ Schein der Kawa gezeigt,und unter dem Punkt 17 im Schein steht ein : E.(Einzelabnahme)Das heisst die alten Schlappen müssen ausgetragen werden,und dann werden die neuen zb.meine Brigdstone BT 016 eingetragen.Wenn ab Bj.2019 dann: EU im Schein steht(nach EU Recht zugelassen)dann ist die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben,und man kann fahren was man will,in der selben Grösse versteht sich.Ausserdem muss die Traglast,und der Geschwindigkeitsindes, gleich,oder höherwertig sein.Steht trotzdem eine Fabrikatsbindung in Schein,verliert sie ihre Gültigkeit.Also werd ich nun einen Termin zum eintragen mit ihm machen,mit Motorrad,wenn der Hintereifen drauf ist,und schön die 100 Euro dafür zahlen müssen.Ich finds Schwachsinn,aber was hilft es.Früher ging es doch auch mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hertsellers.https://bikereifen24.de/motorradreifen-zulassung/
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Alt 07.09.2023, 22:02   #2
Mr. Stanley
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Versuche

Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen.

In fünf Jahren geht der Mist mit dem stattlich sanktionierten Raub wieder los, wenn der Reifenherstellen deinen Reifen als Auslaufmodel markiert und du zum ändern antreten darfst.
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"Ich wusste nicht, daß man Liebeskugeln langsam rauszieht.
Und habe meine Freundin wie eine Motorsäge gestartet."


(Matthias, 34)
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Alt 07.09.2023, 22:25   #3
Kawajo
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Das wäre natürlich der bessere Weg,zumindest für den Biker,und man hat Ruhe.Für die Prüforginasation bringt der andere Weg,der,denn er jetzt bei mir gehen will,natürlich auf Dauer zu mehr Einnahmen.Das ist scheints ja auch so gewollt.Wie sollte ich ihn umstimmen ?Ich könnte ihn beim Termin nochmal auf das ansprechen was du mir geschrieben hast,aber ich glaube nicht das er drauf eingeht.Vielleicht sind die Gesetze in 5 Jahren,auch schon wieder anders,und man kann auch fahren was man will,im Rahmen der EU Gegebenheiten,wie bei den neueren Mopeds,ohne Bindung,möglich ist es ja.Trotzdem,fragen werde ich auf jeden Fall nochmal danach.,und mich auch nochmal bei anderen Organisationen erkundigen.Danke auf jedenfall nochmal für deine Info.
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Geändert von Kawajo (07.09.2023 um 22:58 Uhr)
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Alt 08.09.2023, 13:01   #4
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Zitat:
Zitat von Kawajo Beitrag anzeigen
....unter dem Punkt 17 im Schein steht ein : E.(Einzelabnahme)..../

Das ist ein Ausschlusskriterium, also hier wird jeder neue (andere) Reifen eingetragen werden müssen.
Steht auch so in meiner PDF.
Wo die sich wohl nicht ganz einig sind, ist diese EU-Typengenehmigung für Motorräder ab den ca. 2000er Jahren und die alten ABE zugelassenen Fahrzeugen der älteren Generation. Mal heisst es hier bei ABE-Fahrzeugen ebenfalls eintragen lassen, nur bei den EU-Fahrzeugen nicht.
In meiner PDF steht z.B. ABE-Fahrzeug, sonst alles Original etc., dann keine Eintragung erforderlich, wenn der Reifen mit all seinen Eigenschaften geeignet ist, habe aber auch schon andere Texte gelessen, wo die ganzen ABE-Fahrzeuge davon ausgeschlossen sind und die Reifen eingetragen werden.
Bei Einzelabnahmen, so wie hier, ist eine Reifeneintragung auch lt. meiner PDF erforderlich!
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Gruß

Martin


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Alt 08.09.2023, 18:50   #5
Kawajo
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Hallo Martin
Ich muss dazu sagen,das meine ein Re Import ist.Ob das auch was was ausmacht.keine Ahnung.
Ich habe ihn gefragt ob er das Moped auch fahren müsste,das hat er aber verneint.Wahrscheinlich ist das nur bei einer Einzelabnahme nötig.Hier handelt es sich ja nur um eine Aus,und eine Neueintragung.Die Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Kawasaki Motorrädern,von Brdigestone liegt ja vor. Aber er sagte, das er Fotos machen müsste,von den Reifen,oder von was?Ich habe dann auch nicht weiter gefragt.Wofür das auch immer gut sein soll.Vielleicht weiss einer von der GPZ Gemeinde,warum er das tun will,oder muss.


Gruss Jörg
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Geändert von Kawajo (08.09.2023 um 19:09 Uhr)
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Alt 09.09.2023, 07:03   #6
digdog
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Ich war am Mittwoch mit einer meiner Mopeds zur HU, hier habe ich vor 3 Wochen Reifen
der Marke Avon aufziehen lassen die nicht eingetragen sind der Vorderradreifen hat
hier auch noch eine ander Dimensionsbezeichnung entspricht aber der eingetragenene Originalgrösse.
Hier zu gabe es ein Informationsblatt von Avon.
Das Fahrzeug ist BJ.95 und ein Re Import.
Die Tüv Prüferin sagte die Reifen müssten nur Aufgrund der anderen Dimension eingetragen werden.
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Alt 09.09.2023, 21:04   #7
Kawajo
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Hallo digdog.
Wie kann das sein,das scheints jeder Prüfer,der ein bzw,austragen kann,die gültigen Gesetze anders interpretiert?Ich kanns nicht wirklich nachvollziehen.Kannst du mir deine Tüv Prüferin mal für einen Date ausleihen?

Gruss Jörg
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Alt 10.09.2023, 21:08   #8
ZL-Dirk
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Pfeil Guggscht Du hier:



Hier mal der (alte) Fred dazu mit den ganzen Links zur Gesetzeslage:

https://www.900r.de/gpz-forum/showthread.php?t=29210

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Alt 11.09.2023, 18:01   #9
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Hallo,und nochmal zum Thema Reifen eintragen,müssen,oder nicht.

Ich habe heute meinen neuen Hinterradreifen vom Händler abgeholt,und auch mit ihm nochmal über das Thema gesprochen.Seine Meinung nach wie vor,es muss bei den Bikes,die vor 2004 zugelassen sind,der neue Reifen eingetragen werden.Unter Punkt 17,steht dann ein :E..Ab 2004,und mit der Eintragung,unter Punkt 17 im Fahrzeugschein : EU darf man alles fahren,auch gemischt(zb.vorne Metzler,hinten conti)solange die Grösse sich nicht verändert.Dann bin ich nochmal zur GTÜ Prüfstelle.Die haben niemanden der eintragen darf.Trotzdem sollten die ja auch die gültigen Gesetze kennen.Erst sagte er,eintragen schon,aber nur wenn sie die Grösse ändert,sonst nicht.Dann hat er nochmal nachgelesen,und kam dann auch zu der Feststellung,das bei Fahrzeugen bis 2004 und E unter 17 im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.Ich habe mir jetzt einen Termin bei der Dekra geholt,und dann wirden die neuen Pneus eingetragen und fertig.Ich bin mir ziemlich sicher,das das der richtige Weg ist.Aber natürlich kann man es riskieren,und sie nicht eintragen lassen,und wenn man dann bei der nächsten HU auf einen Tüv Prüfer trifft ,der auch der Annahme ist,das kein Eintrag nötig ist,auch eine Plakete bekommen.Keine Ahnung inwieweit die früher grünen,und heute blauen Helfer über diese gesetzlichen Vorgaben auf dem laufenden sind.Aber Unwissenheit schützt ja wie wir alles wissen,vor Strafe nicht.Es kann auch sein das sich diese Vorgaben,betriffs der Eintragnug in den nächsten Jahren wieder ändern werden.Wie es ja mal eine Gesetzt zur Winterreifenpflicht bei Motorrädern gab.Auch das wurde dann sinnvoller Weise,irgendwann mal wieder abgschafft.Möglich ist es,aber bis dahin gehe ich lieber auf Nummer sicher.Aber jeder ist auch für die Sicherheit seines eigenen Fahrzeug selbst verantwortlich.(Sinn hin oder her)



Ps: auch aus der Herstellerbescheinigung zur Reifenumrüstung von Kawsaki Motorrädern von Bridgestone geht eindeutig hervor ,das Begutachtung nach Paragraph 21 auf Grund 19 möglich ist,und nach Umbau unverzüglich vorzunehmen ist.Ansonsten erlischt die Betriebserlaubniss.
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