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| PD -- Fahrwerk Probleme und Defekte rund ums Fahrwerk |
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#1 |
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Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 04.05.2023
Ort: Minden
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 0 ![]() |
Also,ich war heute bei der Dekra.Der Prüfer der ein,bzw.austragen kann war heute vor Ort.Ich habe ihm den KFZ Schein der Kawa gezeigt,und unter dem Punkt 17 im Schein steht ein : E.(Einzelabnahme)Das heisst die alten Schlappen müssen ausgetragen werden,und dann werden die neuen zb.meine Brigdstone BT 016 eingetragen.Wenn ab Bj.2019 dann: EU im Schein steht(nach EU Recht zugelassen)dann ist die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben,und man kann fahren was man will,in der selben Grösse versteht sich.Ausserdem muss die Traglast,und der Geschwindigkeitsindes, gleich,oder höherwertig sein.Steht trotzdem eine Fabrikatsbindung in Schein,verliert sie ihre Gültigkeit.Also werd ich nun einen Termin zum eintragen mit ihm machen,mit Motorrad,wenn der Hintereifen drauf ist,und schön die 100 Euro dafür zahlen müssen.Ich finds Schwachsinn,aber was hilft es.Früher ging es doch auch mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hertsellers.https://bikereifen24.de/motorradreifen-zulassung/
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Was haben ein Mann,der Viagra genommen hat,und ein Motorrad gemeinsam?Beide müssen auf einem Ständer übernachten
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#2 |
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Arschloch der Herzen
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: West-Berlin
Beiträge: 1.882
Renommee-Modifikator: 22 ![]() ![]() ![]() |
Versuche
Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen. In fünf Jahren geht der Mist mit dem stattlich sanktionierten Raub wieder los, wenn der Reifenherstellen deinen Reifen als Auslaufmodel markiert und du zum ändern antreten darfst.
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"Ich wusste nicht, daß man Liebeskugeln langsam rauszieht.
Und habe meine Freundin wie eine Motorsäge gestartet." (Matthias, 34) |
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#3 |
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Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 04.05.2023
Ort: Minden
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 0 ![]() |
Das wäre natürlich der bessere Weg,zumindest für den Biker,und man hat Ruhe.Für die Prüforginasation bringt der andere Weg,der,denn er jetzt bei mir gehen will,natürlich auf Dauer zu mehr Einnahmen.Das ist scheints ja auch so gewollt.Wie sollte ich ihn umstimmen ?Ich könnte ihn beim Termin nochmal auf das ansprechen was du mir geschrieben hast,aber ich glaube nicht das er drauf eingeht.Vielleicht sind die Gesetze in 5 Jahren,auch schon wieder anders,und man kann auch fahren was man will,im Rahmen der EU Gegebenheiten,wie bei den neueren Mopeds,ohne Bindung,möglich ist es ja.Trotzdem,fragen werde ich auf jeden Fall nochmal danach.,und mich auch nochmal bei anderen Organisationen erkundigen.Danke auf jedenfall nochmal für deine Info.
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Was haben ein Mann,der Viagra genommen hat,und ein Motorrad gemeinsam?Beide müssen auf einem Ständer übernachten
Geändert von Kawajo (07.09.2023 um 22:58 Uhr) |
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#4 | |
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Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 08.06.2011
Ort: Friesoythe
Alter: 57
Beiträge: 171
Renommee-Modifikator: 15 ![]() |
Zitat:
Das ist ein Ausschlusskriterium, also hier wird jeder neue (andere) Reifen eingetragen werden müssen. Steht auch so in meiner PDF. Wo die sich wohl nicht ganz einig sind, ist diese EU-Typengenehmigung für Motorräder ab den ca. 2000er Jahren und die alten ABE zugelassenen Fahrzeugen der älteren Generation. Mal heisst es hier bei ABE-Fahrzeugen ebenfalls eintragen lassen, nur bei den EU-Fahrzeugen nicht. In meiner PDF steht z.B. ABE-Fahrzeug, sonst alles Original etc., dann keine Eintragung erforderlich, wenn der Reifen mit all seinen Eigenschaften geeignet ist, habe aber auch schon andere Texte gelessen, wo die ganzen ABE-Fahrzeuge davon ausgeschlossen sind und die Reifen eingetragen werden. Bei Einzelabnahmen, so wie hier, ist eine Reifeneintragung auch lt. meiner PDF erforderlich!
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Gruß Martin |
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#5 |
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Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 04.05.2023
Ort: Minden
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 0 ![]() |
Hallo Martin
Ich muss dazu sagen,das meine ein Re Import ist.Ob das auch was was ausmacht.keine Ahnung. Ich habe ihn gefragt ob er das Moped auch fahren müsste,das hat er aber verneint.Wahrscheinlich ist das nur bei einer Einzelabnahme nötig.Hier handelt es sich ja nur um eine Aus,und eine Neueintragung.Die Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Kawasaki Motorrädern,von Brdigestone liegt ja vor. Aber er sagte, das er Fotos machen müsste,von den Reifen,oder von was?Ich habe dann auch nicht weiter gefragt.Wofür das auch immer gut sein soll.Vielleicht weiss einer von der GPZ Gemeinde,warum er das tun will,oder muss. Gruss Jörg
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Was haben ein Mann,der Viagra genommen hat,und ein Motorrad gemeinsam?Beide müssen auf einem Ständer übernachten
Geändert von Kawajo (08.09.2023 um 19:09 Uhr) |
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#6 |
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Abteilungsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 11.11.2015
Ort: Budenheim
Alter: 59
Beiträge: 256
Renommee-Modifikator: 11 ![]() |
Ich war am Mittwoch mit einer meiner Mopeds zur HU, hier habe ich vor 3 Wochen Reifen
der Marke Avon aufziehen lassen die nicht eingetragen sind der Vorderradreifen hat hier auch noch eine ander Dimensionsbezeichnung entspricht aber der eingetragenene Originalgrösse. Hier zu gabe es ein Informationsblatt von Avon. Das Fahrzeug ist BJ.95 und ein Re Import. Die Tüv Prüferin sagte die Reifen müssten nur Aufgrund der anderen Dimension eingetragen werden.
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#7 |
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Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 04.05.2023
Ort: Minden
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 0 ![]() |
Hallo digdog.
Wie kann das sein,das scheints jeder Prüfer,der ein bzw,austragen kann,die gültigen Gesetze anders interpretiert?Ich kanns nicht wirklich nachvollziehen.Kannst du mir deine Tüv Prüferin mal für einen Date ausleihen? Gruss Jörg
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Was haben ein Mann,der Viagra genommen hat,und ein Motorrad gemeinsam?Beide müssen auf einem Ständer übernachten
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#8 |
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Senior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★★★] Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Stuttgart
Alter: 62
Beiträge: 6.069
Renommee-Modifikator: 34 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() Hier mal der (alte) Fred dazu mit den ganzen Links zur Gesetzeslage: https://www.900r.de/gpz-forum/showthread.php?t=29210 Dirk
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In´n 80ern auf´m Moppedtreffen: Saufen - Gröhlen - Party - Ficken! Heutzutage auf´m Moppedtreffen: "Schatz, hast Du schon Deine Tabletten genommen?" Ein Leben ohne ZL ist sinnvoll möglich! FKK-Rules! (Freie Kühlrippen Kultur!)
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#9 |
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Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 04.05.2023
Ort: Minden
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 0 ![]() |
Hallo,und nochmal zum Thema Reifen eintragen,müssen,oder nicht.
Ich habe heute meinen neuen Hinterradreifen vom Händler abgeholt,und auch mit ihm nochmal über das Thema gesprochen.Seine Meinung nach wie vor,es muss bei den Bikes,die vor 2004 zugelassen sind,der neue Reifen eingetragen werden.Unter Punkt 17,steht dann ein :E..Ab 2004,und mit der Eintragung,unter Punkt 17 im Fahrzeugschein : EU darf man alles fahren,auch gemischt(zb.vorne Metzler,hinten conti)solange die Grösse sich nicht verändert.Dann bin ich nochmal zur GTÜ Prüfstelle.Die haben niemanden der eintragen darf.Trotzdem sollten die ja auch die gültigen Gesetze kennen.Erst sagte er,eintragen schon,aber nur wenn sie die Grösse ändert,sonst nicht.Dann hat er nochmal nachgelesen,und kam dann auch zu der Feststellung,das bei Fahrzeugen bis 2004 und E unter 17 im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.Ich habe mir jetzt einen Termin bei der Dekra geholt,und dann wirden die neuen Pneus eingetragen und fertig.Ich bin mir ziemlich sicher,das das der richtige Weg ist.Aber natürlich kann man es riskieren,und sie nicht eintragen lassen,und wenn man dann bei der nächsten HU auf einen Tüv Prüfer trifft ,der auch der Annahme ist,das kein Eintrag nötig ist,auch eine Plakete bekommen.Keine Ahnung inwieweit die früher grünen,und heute blauen Helfer über diese gesetzlichen Vorgaben auf dem laufenden sind.Aber Unwissenheit schützt ja wie wir alles wissen,vor Strafe nicht.Es kann auch sein das sich diese Vorgaben,betriffs der Eintragnug in den nächsten Jahren wieder ändern werden.Wie es ja mal eine Gesetzt zur Winterreifenpflicht bei Motorrädern gab.Auch das wurde dann sinnvoller Weise,irgendwann mal wieder abgschafft.Möglich ist es,aber bis dahin gehe ich lieber auf Nummer sicher.Aber jeder ist auch für die Sicherheit seines eigenen Fahrzeug selbst verantwortlich.(Sinn hin oder her) Ps: auch aus der Herstellerbescheinigung zur Reifenumrüstung von Kawsaki Motorrädern von Bridgestone geht eindeutig hervor ,das Begutachtung nach Paragraph 21 auf Grund 19 möglich ist,und nach Umbau unverzüglich vorzunehmen ist.Ansonsten erlischt die Betriebserlaubniss.
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Was haben ein Mann,der Viagra genommen hat,und ein Motorrad gemeinsam?Beide müssen auf einem Ständer übernachten
Geändert von Kawajo (11.09.2023 um 18:32 Uhr) |
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