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| PD -- Motor Probleme und Defekte rund um den Motor |
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#1 |
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Junior Sexgott
Registriert seit: 12.03.2002
Ort: München
Alter: 60
Beiträge: 5.586
Renommee-Modifikator: 47 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#2 |
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stellv. Gebietsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 11.07.2000
Ort: Rottweil
Alter: 66
Beiträge: 724
Renommee-Modifikator: 27 ![]() ![]() |
oki sorry RSK bedank Dich beim Offenbacher Teil is da und fliegt jetzt in Müll
@Sigwart oki hab verstanden werde hier nix mehr schreiben hoffe bist dann zufrieden.
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Die Welt kann schlecht sein - ich kann noch schlechter sein!
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#3 |
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stellv. Gebietsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 11.07.2000
Ort: Rottweil
Alter: 66
Beiträge: 724
Renommee-Modifikator: 27 ![]() ![]() |
Und nochwas lieber ADMIN Sigwart dieses Forum ist KEIN Rechtsfreier Raum oder Dein Hinterhof in dem Du jeden Anwesenden Beleidigen oder Verleumden kannst wie es Dir beliebt.
INTERNET & STRAFRECHT Beleidigung, § 185 StGB Selbstverständlich ist das Internet ein Medium, mittels dem auch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werden kann. Wer im Internet vorsätzlich einen anderen beleidigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Beleidigung im juristischen Sinne ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung. Dabei ist selbstverständlich nicht jede kritische Äußerung einem Dritten gegenüber eine tatbestandsmäßige Beleidigung, mag die Äußerung vom Betroffenen auch als noch so kränkend empfunden worden sein. So können wenig schmeichelhafte Tatsachenbehauptungen über einen Dritten, die der Wahrheit entsprechen, nie als Beleidigung bestraft werden. Auch negative Werturteile sind dann keine Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch, wenn sich diese Werturteile auf ein "ehrminderndes Verhalten" des Betroffenen beziehen und in diesem Sinne richtig und auch angemessen sind. Ob eine abwertende Äußerung möglicherweise als Wahrnehmung berechtigter Interessen oder im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Der Tatbestand der Beleidigung kann durch einen Dritten in seiner Ehre verletzenden Äußerungen oder Darstellungen auf der eigenen Homepage ebenso erfüllt werden wie durch entsprechende Schmähungen, die sich in einer an einen anderen gerichteten E-Mail befinden. Als besonders kritisch im Hinblick auf Beleidigungen haben sich darüber hinaus im Internet Gästebücher und vor allem Foren herausgestellt. Die vermeintliche Anonymität, die das Internet vor allem in Foren bietet, verleitet hier so manch einen Zeitgenossen zu Äußerungen, die zweifelsfrei beleidigend sind und die er wahrscheinlich nie getätigt hätte, wenn er der betroffenen Person persönlich gegenüber gestanden wäre. Ein interessanten Beschluß hat in diesem Zusammenhang das OLG Koblenz am 12.07.2007 (AZ.: 2 U 862/06) gefällt. Im konkreten Fall wurden von dem Gericht selbst so klare Worte wie "Betrüger von Firma XY" oder "Achtung Betrüger unterwegs! Firma XY" im Kontext eines Gesamtbetrages als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung gewertet. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte das OLG Koblenz fest, dass "in der öffentlichen Auseinandersetzung ... auch Kritik hingenommen werden (muss), die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht." Der Tatbestand der einfachen Beleidigung wird allerdings von den Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nicht als so genanntes Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens ist vielmehr bei der einfachen Beleidigung ein Strafantrag des Betroffenen. Nachdem die Allgemeinheit von einer einfachen Beleidigung kaum oder gar nicht betroffen ist, sollte man sich als Strafantragsteller allerdings nicht wundern, wenn das beantragte Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses nicht weiter verfolgt, sondern eingestellt wird. Maßgeblich für eine solche Einstellungsentscheidung wird neben den konkreten Umständen der Tat die Schwere der Beleidigung und auch eine einschlägige Vorbelastung des Täters sein. Nahe bei der Beleidigung angesiedelt sind die Straftatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung. Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn man über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, den anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Tatbestand der Verleumdung ist dadurch gekennzeichnet, dass man wider besseren Wissens über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, welche ihn der Missachtung anderer aussetzt. Im Gegensatz zur üblen Nachrede muss der Täter einer Verleumdung also positiv wissen, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Lies Dir dass gut durch und behaupte nochmal dass Du wegen dem Zylinderkopf und nur wegen dem umsonst gefahren wärst damals. Und andere Fälle magst DU von einer Seite kennen aber nicht von der anderen und zudem gehen sie Dich nichts an.
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Die Welt kann schlecht sein - ich kann noch schlechter sein!
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#4 |
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Chefsekretärin
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.10.2005
Ort: Hammah bei Stade
Alter: 62
Beiträge: 478
Renommee-Modifikator: 23 ![]() ![]() ![]() |
Moin,
dasjamal 1a zusammenkopiert. Wenn das schon soweit ist und man sich im Forum schon mit solchen Texten anfeindet. Ob das so der richtige Weg ist? Aber das ist wie bei den Leuten denen die Argumente ausgehen; entweder ausfallend werden oder das prügeln anfangen. VG Henrik
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Passt nich ?, Muss nich www.henrik-schumm.deSelig sind die geistig Armen ![]() Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an
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#5 |
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stellv. Gebietsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 11.07.2000
Ort: Rottweil
Alter: 66
Beiträge: 724
Renommee-Modifikator: 27 ![]() ![]() |
Das ist nur die noch ausstehende Antwort auf die öffentliche Beleidigung als "Arschloch" durch den Herrn Sigwart und seine Kommentare siehe oben.
Wenns einem nicht passt kann er mich einfach auf ignore setzen dann hat er seine Ruhe. Aber öffentlich Beleidigung muss ich mich hier nicht lassen.
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Die Welt kann schlecht sein - ich kann noch schlechter sein!
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#6 |
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Senior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★★★] Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Stuttgart
Alter: 62
Beiträge: 6.061
Renommee-Modifikator: 34 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Das gehört zur Signatur!
![]() In einem anderen (Verkaufs) Fred stand das tatsächlich mal auch oben im Text, aber das galt jemand anderem. Ich jedenfalls freue mich wieder auf die direkte Art von Sigwart in Altenkirchen! Dirk
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In´n 80ern auf´m Moppedtreffen: Saufen - Gröhlen - Party - Ficken! Heutzutage auf´m Moppedtreffen: "Schatz, hast Du schon Deine Tabletten genommen?" Ein Leben ohne ZL ist sinnvoll möglich! FKK-Rules! (Freie Kühlrippen Kultur!)
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#7 |
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Chefsekretärin
Kawasaki Industries Registriert seit: 17.01.2006
Ort: Wetzlar-Dutenhofen
Alter: 57
Beiträge: 453
Renommee-Modifikator: 22 ![]() ![]() |
Ist wieder Kindergarten hier oder was...?
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Gruß Stefan ![]() Bei einigen Wünschen ist zur Vorsicht geraten, sie könnten erfüllt werden.... |
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#8 | |
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Chef
Kawasaki Industries Registriert seit: 14.03.2008
Ort: Heilshorn
Beiträge: 1.083
Renommee-Modifikator: 25 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Zitat:
Du hast die Feder, schickst sie RSK aber nicht, sondern schmeißt sie in den Müll???
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Dolo-Wetzer Mitglied der WS-Gilde ![]() |
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#9 | |
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Ninja Defcon 3
Registriert seit: 25.05.2003
Ort: Aßlar
Alter: 57
Beiträge: 3.534
Renommee-Modifikator: 39 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Zitat:
Das ist fast noch Schlimmer als die Titulierung " Arschloch". Was kann der Rsk dafür das ihr euren Kram nicht geregelt bekommt? Sollte es denn so sein, das du aufgrund persönlicher Differenzen mit einem Dritten einen Anderen (unbeteiligten) öffentlich leiden lässt, ist der Begriff "Arschloch" doch garnicht so unabwägig oder ![]() Da kannst mit deinen Paragraphen kommen wie du willst, was hat das Eine mit dem Anderen zu tun ![]() So hätte ich dich nicht eingeschätzt .
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Gruß Mike ![]() Auch der schlimmste Tag hat nur 24 Stunden !
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#10 |
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Junior Sexgott
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...mal für die, die es interressiert : Die Blechfeder gibt es auch noch neu als Orginal Teil, kostet 4,50 Euronen zzgl. Mehrwertsteuer also 5,36 € incl.
![]() Denke werd ich mir mal wenn ich das nächste mal bestelle bei den Holländern 2 Stk. ins Kleinteileregal legen....
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Beste Grüße Michael Lebe jeden Tag als wäre es Dein Letzter !!! www.mahler-motors.de ![]() Technische Probleme sind lösbar, das unlösbare Problem sitzt oben drauf . ![]() Ich hab nur das zu verantworten was ich sage - nicht das was andere verstehen ![]() Schönheit liegt im Auge des Betrachters, es gibt aber auch Sehschwächen ![]() Mitglied der WS Gilde
Dolo-Wetzer |
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