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Zitat von green spirit
Andere Frage:
Hat den jemand schon mal versucht, eine "Personen-Bezogene" Betriebserlaubniss zu erhalten.??
Das heist, Fz-Halter und Fahrer müssen identisch sein, damit darf dann niemand anderer im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bzw die Zulassung erlischt bei Fahrzeugverkauf, Halterwechsel.
Damit nimmt man dem Prüfer einen großen Teil seiner Verantwortung, und als Bonbon könnte man ihm anbieten, eine jährliche Prüfung. Muss ja nicht zwangsläufig ein neuer Stempel drauf, sowas könnte man auch in einem Beiblatt zum Fz-Brief festschreiben.
Ebenso könnte man als Auflage das führen eines Fahrtenbuch bzw. Wartungsheftes machen.
Das könnte der doch alles reinschreiben in den Brief.
Nachteil währe, das Fahrzeuge hätte dann nicht den Verkehrswert bei einem Verkauf.
Aber wer will den schon Verkaufen.?????
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Nachdem das hier unter gegangen ist.....nochmal nach vorne
Tommy,
was würde denn dein Prüfer zu so einer von mir angedachten Lösung sagen.?

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