Zitat:
Zitat von saxo
Vollabnahme gibbet es so nicht mehr, fährst einfach hin und holst das Bebbel. Hatten wir im Sommer mit unserem Hänger. Standen vor der Entscheidung TÜV zu machen oder nicht. Der war 02/2007 abgelaufen. Wenn wir ihn gemacht hätten so wäre der frische nur bis 02/2009 gültig gewesen. So waren wir jetzt beim TÜV und haben 02/2011, ohne Vollabnahme. Da hat sich irgendwas geändert das die Vollabnahmen hinfällig sind.
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Solange ein Fahrzeug zugelassen bleibt braucht es egal wie lang es abgelaufen ist keine Vollabnahme, nur ganz normal TÜV.
Fahrzeugbriefe verfallen jetzt auch nicht mehr wie früher nach einem Jahr bzw. wenn man die Stillegungsfrist verlängert hat nach max. 18 Monaten.
Vollabnahmen sind nur noch fällig bei aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen (wenn aus einem nicht EU Land) und die Fahrzeugbriefe verfallen jetzt erst nach 18 Jahren und dann braucht man eine Vollabnahme. Oder wenn das Fahrzeug offiziell bei der Abmeldung verschrottet wurde, d. h. wenn der Brief abgeschnitten und ungültig gemacht wurde, aus welchen Gründen auch immer (den in dem Fall muss man eigentlich der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung vom Verwertungsunternehmen in Hinsicht auf ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen.

Der Staat hat es endlich mal geschafft eine vernünftige Regelung zu schaffen.