SB-Lenkerumbau

Das Problem ist, dass die Tüver heutzutage nur noch Nummern ablesen können.

Anfang der Woche hat mein Prüfer sogar kontrolliert, ob die Nummernschildbeleuchtung auch eine E Nummer hat. :s217:
Dabei ist ihm überhaupt nicht aufgefallen, dass die Schwinge, das Wilbersbeinchen, die ZZR Gabel samt Bremssattel und Bremspumpe nicht eingetragen sind. :s057::s057:
 
Moin Lutz,
schau Dir mal den Beitrag aus 2006 an, Gukaku war jedenfalls im Juni noch im Forum, vielleicht kann er helfen?

https://www.900r.de/gpz-forum/showthread.php?t=1084


Moin Jürgen,


ist ja irre was hier alles für Beiträge gefunden werden. Danke für den Tipp, ich habe Klaus angeschrieben.

Hey Wegi,

da hast Du wohl recht. Nummern ablesen ist aber auch nicht so einfach. KBA steht auf der Spiegler Bremsleitung drauf, nur reicht ihm das auch nicht. Das Spiegler GA dazu braucht er auch. Was ein Glück, das ich alles dabei habe. Der Lenker hat auch eine KBA und eine ABE, auch das wurde peinlichst kontrolliert.

Er ist trotzalledem sehr hilfsbereit, hat die HU abgenommen OHNE MÄNGEL bis auf die Gabelbrücke. Wenn sich das geklärt hat, gibt es auch die Plakette.

Ich bin optimistisch. Er ist sehr bemüht und kommende Woche sollte auch eine positive Antwort auf dem Tisch liegen.

Viele Grüße vom tapferen Lutz
 
Hi zusammen,

sehe ich das richtig (anhand dem Geschriebenen hier), dass beim Umbau auf Superbike Lenker (habe jetzt einen LSL A01) sowohl der originale Gaszug und auch der originale Chokezug durch geeignetes Verlegen weiterhin nutzbar sind? Man braucht also KEINE längeren Züge und lediglich die Bremsleitung und ggf die Kupplungsleitung müssen länger sein?

danke,
Markus

ps: Wenn man keine ABE sondern nur ein Teilegutachten hat, dann muss das eingetragen werden, oder?
 
Hi zusammen,

sehe ich das richtig (anhand dem Geschriebenen hier), dass beim Umbau auf Superbike Lenker (habe jetzt einen LSL A01) sowohl der originale Gaszug und auch der originale Chokezug durch geeignetes Verlegen weiterhin nutzbar sind? Man braucht also KEINE längeren Züge und lediglich die Bremsleitung und ggf die Kupplungsleitung müssen länger sein?

danke,
Markus

ps: Wenn man keine ABE sondern nur ein Teilegutachten hat, dann muss das eingetragen werden, oder?


Genauso ist es.
Teilegutachten = Eintragung in die Papiere erforderlich.
Züge kann man spannungsfrei verlegen.
Bremsleitung bis zum Verteiler muss etwas länger sein.
Kupplungsleitung würde ich direkt eine neue durchgängige kaufen. Da hatten wir schon drüber geschrieben. Meine ist 140 cm lang und ist so verlegt wie die originale Leitung und hat überall genug Spiel.
 
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