Reifenbindung

Karl

Member
Hallo in die Runde ,

Hat jemand zufällig ein Fahrzeugschein der gpz 900 r bis Baujahr 1989 bei dem die Reifenbinung ausgetragen ist. Laut meinem Prüfen muss nichts ausgetragen werden, sondern jeder neue Reifen muss eingetragen werden. :s207:

Danke in voraus

Gruß Karl
 
Hallo,
Bei mir ist die Reifen Größe und einige Reifen eingetragen die es aber nicht mehr gibt
 
"Da Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller nicht mehr gültig sind, müssen für jeden Fahrer eines ABE homologisierten Motorrades (alle deutschen Zephyr Modelle) neue Wege zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für die Zephyr gegangen werden."

"...EU- oder nationale ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)....."

Also prüfen ob EU oder ABE
"Für die Kawasaki GPZ 900 R bedeutet "EU" eine moderne EG-Betriebserlaubnis, während "ABE" sich auf eine ältere Allgemeine Betriebserlaubnis bezieht, die meist für ältere Modelle (oft vor 1999) verwendet wird. Die Wahl hängt davon ab, ob Sie ein neueres Modell mit umfassenderer Zulassungsdokumentation oder ein älteres Modell haben, das möglicherweise nur eine ABE besitzt."

Was in Schein und Brief steht ist nicht entscheidend,
sondern was in der Homo... bei dem Motorradmodell festgehalten ist,
das weicht nicht selten voneinander ab.

TÜV - Dekra oder so fragen, die haben da Einblick.
 
Moin meine lieben GPZ Kollegen,
die Diskussion rund um die Reifenein/austragung habe ich nun die ganze Zeit mit verfolgt,
halbwegs verstanden habe ich es auch, bisher aber nicht ins konkrete gegangen da es auf meine Dicke nicht zutrifft (schon lange auf Größe und einige Hersteller umgeschrieben).
Was mir bei aller Diskussion eigentlich immer fehlt: konkrete Vorgehensweise in einem Fall wie ihn Karl schildert!
Und für so etwas ist dann KI recht gut, 20min. immer genauere Fragen gestellt und als Ergebnis 2 Texte für Vorgehensweise und Reifenpaarungen.
Ich denke damit kann man schon recht gut etwas anfangen und stelle die beiden Dateien hier zur Verfügung.
PS.: Achtung!! Muss nicht vollständig und alles "richtig" sein, erschien mir aber plausibel
 

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:s139:

Jetzt macht der nächste ein Faß auf! Ist doch alles haarklein hier beschrieben!

Auch wenn in den Briefen und Scheinen nix mehr drinsteht, das ist in der ABE beim KBA
hinterlegt und wird bei der Prüfung sowie bei einer :s134: Kontrolle abgerufen.

Bei der Dekra, TÜV oder anderer Organisation wo das machen darf, explizit Termin zur
Reifenbindungsaustragung nach RU 75 vereinbaren. Mit dem ganzen Papierkladatschere
nach dem Termin zur Zulassungsstelle und neuen Schein holen. Somit ist das auch beim
KBA hinterlegt. Dann kannst aufziehen was Du willst solange die Größe und Indexe für
Geschindigkeit und Traglast stimmen!

So hab ich das bei Tinas Bänditle bei der Dekra gemacht und gut is!

:s126: Rollator-Dirk
 
Hallo,

Ich war heute bei der Prüfstelle und habe kein Stempel bekommen wegen der Reifen. Ich fahre Avon Reifen vorne 120/80 V16 M/C 60 V Roadrider 2 und hinten 150/70 V18 M/C 70 V Roadrider2. Reifen müssen Ausgetragen werden und Standard Größe eingetragen werden, alle anderen brauchen 1 einzelabnahme laut Prüfer.

Die Info von Jürgen 1962 ist zutreffend



Gruß Karl
 
Das hat mit dem HU-Termin und Prüfer nix zu tun! Du mußt einen extra Termin mit einem Ing. machen,
der Ein-/Austragungen machen darf! Danach mit dem neuen Schein vom Amt zur HU.

:s202: Dirk
 
Hallo,

Genau so hat es der Prüfer gesagt ,allerdings will ich erst mal neue Reifen aufziehen und danach die Reifenbinung ausgetragen lassen.
 
Hallo,

Ich war heute bei der Prüfstelle und habe kein Stempel bekommen wegen der Reifen. Ich fahre Avon Reifen vorne 120/80 V16 M/C 60 V Roadrider 2 und hinten 150/70 V18 M/C 70 V Roadrider2. Reifen müssen Ausgetragen werden und Standard Größe eingetragen werden, alle anderen brauchen 1 einzelabnahme laut Prüfer.

Die Info von Jürgen 1962 ist zutreffend



Gruß Karl


Was ist denn für die A1 bis A6 Standardgröße, ich meine hier hauptsächlich den hinteren Reifen. Ist dort der 150er Reifen in der nationalen Zulassung enthalten?

Bei der A7 war der glaube ich mit aufgeführt, weiß ich aber nicht mehr genau, da meine A7 schon lange weg ist.
Denn die Austragung der Fabrikatsbindung beinhaltet, dass du nur Reifen mit den Originalgrößen fahren darfst. Wenn der 150er bei der Zulassung der 900R nicht aufgeführt war, kannst du den auch nur mit Eintragung fahren.
Sonst wie schon gesagt, erst mal einen "aaS" aufsuchen, der die Reifenfabrikatsbindung austrägt. Der hat auch Zugriff auf die Originalunterlagen beim KBA.
Bei meiner ZZR 1100 D BJ 1999 ist ja nur eine Reifengröße für vorne bzw. hinten eingetragen. Hier hat mein Prüfer auch erst einmal nachgeschaut, ob eine Reifenafabrikatsbindung vorliegt (war natürlich so). Dann Reifenfreiraum kontrolliert und Fabrikatsbindung ausgetragen.
 
Das hat mit dem HU-Termin und Prüfer nix zu tun! Du mußt einen extra Termin mit einem Ing. machen,
der Ein-/Austragungen machen darf! Danach mit dem neuen Schein vom Amt zur HU.

:s202: Dirk

Hallo

Also ich habe jetzt meinen Termin gehabt, hatte vorher neue Reifen aufgezogen .Der Prüfer hat mir ein Gutachten gemacht meine Gpz TÜV abgenommen ( Gutachten und HU 172. Euro) .Jetzt noch am Straßenverkehrsamt neuen Schein und alles ist gut.
 
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