Winterreifen

Fettie

Well-known member
Denkt dran:

http://auto.t-online.de/winterreife...motorraeder-und-motorroller/id_43448668/index


Die die haben nen Knall!!!
angry.gif


Wat is mit Riesenrädern, Kinderwagen, Rollatoren etc.???

Plan is bestimmt schon inner Schublade............
shocked.gif

:s133:
 
In den Medien war ja zu sehen wie hart der Winter Stralsund und Rügen getroffen hat.
Es geht aber alles auch noch viel schlimmer und wenn das Krad nicht arg zu schwer ist gehts ja noch.
Man muss halt fahren wie ne Pussi.
Ich bau mir meine alte MZ so auf, dass sie mir den Winter als Transportmittel dient.
Dazu gehören auch ein paar richtig coole Stollen auf die Felgen 😀
Sieht ja auch scharf aus, ganz abgesehen vom Nutzen.
mz-es-250-reifen-heidenau-k41.jpg
 
Wo finde ich denn die Winterreifen für meine GPZ ? Ich googele seit einer Stunde. Habe Heidenau eine EMail gesendet und warte auf Antwort. Wer weiß was ? Meine Maschine steckt seit gestern im Schnee hier bei der Arbeit und ich kann/darf sie nicht bewegen. Jetzt muss sie bis Montag draußen bleiben.:s068:
 
Wo finde ich denn die Winterreifen für meine GPZ ? Ich googele seit einer Stunde. Habe Heidenau eine EMail gesendet und warte auf Antwort. Wer weiß was ? Meine Maschine steckt seit gestern im Schnee hier bei der Arbeit und ich kann/darf sie nicht bewegen. Jetzt muss sie bis Montag draußen bleiben.:s068:

dann nimm mal ne andere Suchmaschine. Da wirste bestimmt fündig.
 
Guude

Pirelli hat ab 10.2011 Winterreifen in 120/70 und 180/55X17, laufen grade im Test.

Avon testet für Ducati neue Reifen z.B. 180/60-17 und 180/70-17

Gruß Bollekumm
 
Bis heute ist das Motorrad im Gesetz zu den Winterreifen noch garnicht erwähnt, es geht momentan um Auto, LKW und Busse, laut meiner Anfrage bei dem ACE. Das Gesetz gilt schon, ist aber noch nicht in verabschiedeter Schriftform draußen...
laut Polizei gibt es ein Anhang im bestehenden Gesetz, das man für Dinge die man nicht hat, weil es sie nicht gibt -> auch nicht bestraft werden kann...
 
Moinsen,

lesen und verstehen....

§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)

...blafasels...gestzesdeutsch usw......Richtline 92/93/EWG........

(Die Details kann sich jeder selber reinziehen...)

Die Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder, weil:
Geltungsbereich für Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern...(es geht um Räder, auf den gefahren wird, nicht um Kettenräder oder Zahnräder im Motor...)

Also, entpspannen...außerdem....wer fährt denn wirklich bei schnee- und eisbedeckten Straßen mit dem Zweirad ???

Dafür kann man Schneeketten aufziehen, die gibts für Bikes nämlich...

Kann doch nicht euer Ernst sein...
 
Wo finde ich denn die Winterreifen für meine GPZ ? Ich googele seit einer Stunde. Habe Heidenau eine EMail gesendet und warte auf Antwort. Wer weiß was ? Meine Maschine steckt seit gestern im Schnee hier bei der Arbeit und ich kann/darf sie nicht bewegen. Jetzt muss sie bis Montag draußen bleiben.:s068:

andere idee :s104:
einige fahren auch mit ketten , aber auf beiden rädern ,
ob das zulässig ist musste selber rausfinden-entscheiden .
könnt sich auch in der grauzone der legalität bewegen .

zu den wintertreffen haben einige sowas drauf , gebaut aus feingliedriegen ketten .

was hälste von nem kleinem winterauto mit heizung , ich bin froh das ich nicht mehr mit dem moped-motorad im winter raus muss .
motorradfahren ist gift fürs krad und treibt die kosten dafür hoch .
bin auch schon mal wegen defektem pkw mit meiner im winter raus zur arbeit , aber das ist bei dem gewicht die hölle :s054:.
gruße
 
Habe heut beim Einkaufen einen ganzjahres BMW Motorrad-Fahrer getroffen,
der fährt seit drei Jahren ausschließlich
M+S Reifen...



er nutzt für sein Gespann die Reifen vom Smart!!!:s217:

Alle GPZ900R Gespannfahrer könnten es ihm gleichtun... worauf wartet ihr... und die anderen entspannen sich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, entpspannen...außerdem....wer fährt denn wirklich bei schnee- und eisbedeckten Straßen mit dem Zweirad ???

Dafür kann man Schneeketten aufziehen, die gibts für Bikes nämlich...

Kann doch nicht euer Ernst sein...

Moin,

ich fahre jeden Tag bei dem Wetter mit der XT zur Arbeit und zurück. Aber ohne Schneeketten.

VG Henrik
 
Moin,

ich fahre jeden Tag bei dem Wetter mit der XT zur Arbeit und zurück. Aber ohne Schneeketten.

VG Henrik


....auf geräumten Straßen...echt heldenhaft. Schlage dich für die goldene Schneeflocke vor :s111:
Auf schnee- und eisbedeckten Straßen gebe ich dir im fließenden Verkehr keinen Kilometer - entweder liegst du selber auf der Fresse oder die Autofahrer haben dich runtergeschlagen, weil du DAS Hindernis bist....aber jeder wie er meint...😉
 
....auf geräumten Straßen...echt heldenhaft. Schlage dich für die goldene Schneeflocke vor :s111:
Auf schnee- und eisbedeckten Straßen gebe ich dir im fließenden Verkehr keinen Kilometer - entweder liegst du selber auf der Fresse oder die Autofahrer haben dich runtergeschlagen, weil du DAS Hindernis bist....aber jeder wie er meint...😉

Bei uns sind die Straßen auf dem Dorf nicht so geräumt das sogar BMW Fahrer da fahren könnten. Oft genug sind die Autofahrer bei dem Wetter das Hindernis. Abe wie Du schon sagst; jedem das seine.

VG Henrik
 
Dank eines fleissigen F650 Fahrers aus dessen Forum:

In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (...) werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Artikel 1 der 92/23/EWG

Im Sinne dieser Richtlinie
sind „Reifen" neue Original- oder Ersatzluftreifen (...) die zur Ausrüstung von Fahrzeugen im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG bestimmt sind. (...)
sind „Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates".

Richtlinie in 70/156/EWG

Artikel 2 Begriffsbestimmung:
„Fahrzeug": mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger; Motorräder sind in diesem Sinne also keine Fahrzeuge, da sie nicht mindestens vier Räder haben.

Okay, zurück zur Richtlinie 92/23/EWG. Wie oben beschrieben, bedeuten Reifen in dieser Richtlinie = Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern. "Reifen" in dieser Richtlinie bedeuten demnach nicht "Motorradreifen".

Als Motorradfahrer kann man sich jetzt - nach Begriffsbestimmung - eigentlich sparen noch in den Anhang II, Punkt 2.2 der 92/23/EWG reinzusehen, da dies nicht in den Geltungsbereich für Motorräder fällt. Der Vollständigkeit halber sei er aber hier noch genannt:

RICHTLINIE 92/23/EWG ANHANG II - ANFORDERUNGEN FÜR REIFEN (also Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern)

2. Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:
2.2. „M + S-Reifen" Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
 
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