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Eliminator ZL - Optik Alles rund um Karosserie, Anbauteile, Optik, etc. |
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09.05.2009, 20:27 | #1 |
Aushilfe
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Klein oder Großes Kennzeichen ?!?!???
Schönen Guten Abend an die Technik-Freak`s !!
Habe da folgendes Problem im Kopf !! Da ich nun fast meine ELLY 900 wieder zusammen habe, stehe ich nur noch wenige Schritte vor Tüv und Zulassung !! Hätte gerne ein kleines Kennzeichen !! Hat jemand ein Paar Tipps für mich, wie man die Herrschaften am Amt damit rumkriegt ??? Dachte daran den Alten Kennzeichenhalter dann einfach mitzunehmen und im Brief auf die "00000"-Schlüsselnummer hinzuweisen !! Desweiteren steht ja auch im Brief ganz hinten, daß das bike ja importiert wurde !! Wie groß ist das Kleinste K.-Zeichen ?? Kann man ein Schild von einer 80er nehmen ?? Wer hat schon so einen Kampf mitgemacht ???? Mfg Christian
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09.05.2009, 20:32 | #2 |
Ninja Defcon 2
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Der Alex und Thomas hatten da nen guten Tipp . Weise einfach darauf hin , das der Soziushaltebügel bei einem größeren Nummernschild unbrauchbar wird .
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GPZ= Leider geil Mitglied der WS-Gilde Mitglied Bruderschaft WietzeMitglied der Spackengruppe Einer GPZ sieht man ihre Schräglage nicht an Kannste so machen , sieht dann halt Kacke aus |
09.05.2009, 20:39 | #3 |
Aushilfe
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Sauber !!
Sind dann schon 4 Argumente dafür !! Das klingt auch sehr schön "geschwollen" !! Mir grault es schon vor dieser Diskussion !! DANKE
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09.05.2009, 20:55 | #4 |
Chefchauffeur
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Jo, war bei mir nicht wirklich ein Problem ein 80er-Kennzeichen zu bekommen.
Wie Mucki schon sagt, der Hinweis das der Sozius-Haltegriff durch das Nummernschild blockiert wird und das ich dann Ärger mit dem TÜV bekomme, hat gereicht. Ein anderes Nummernschild ist halt Bauartbedingt nicht drin, Punkt. Hätte aber trotzdem keine Chance gehabt, wenn der Typ nicht voll i.O. gewesen wäre. Gibt zwar Vorschriften über die Mindestgröße von Nummernschildern aber noch mehr Ausnahmegenemigungen. Im Endeffekt ist es dann doch einzig und allein entscheidend ob dem Sesselpuper vor dir deine Nase gefällt oder nicht. Ein kurzes Auto-Kennzeichen könnte ja auch helfen aber wie gesagt...
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09.05.2009, 20:37 | #5 |
Junior Sexgott
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80ger Kennzeichen definitiv nein
Und wenn Du Dir die Kennzeichenvorschriften vornimmst wirst Du rausfinden wie klein das geht, hängt davon ab aus welcehem Kreis du kommst. Bauartbedingte Beschränkungen werden oft nicht akzeptiert auch wenns im Brief steht Rüdiger
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09.05.2009, 21:05 | #6 |
Chefchauffeur
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09.05.2009, 21:10 | #7 |
Junior Sexgott
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Alles eine Frage der Legalität und wenn man sich die Kennzeichenvorschriften durchließt ist es eben nicht legal. Ich kann mir hier auch ein solches stempeln lassen, legaler wird es leider nicht
Rüdiger
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09.05.2009, 21:25 | #8 |
Aushilfe
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Ihr macht mir Mut !!!
Ich seh mich schon mit einem "Back-Blech" durch den Ruhrpott düsen !! Mal sehen was daraus wird !! Versuchen werd ich es aber auf jeden Fall !!
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09.05.2009, 21:28 | #9 | |
Chefchauffeur
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Zitat:
Meine "Urkunde" wurde amtlich beglaubigt und abgestempelt. Warum sollte das also nicht legal sein?
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09.05.2009, 23:27 | #10 |
Ninja Defcon 2
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09.05.2009, 23:48 | #11 |
Chefchauffeur
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Man, in der zweiten Reihe steht allen Ernstes "MZ".
Das wollte ich hier jetzt nicht sooo breit treten.
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10.05.2009, 00:56 | #12 |
Junior Sexgott
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Und bei mir steht "IM" drauf. Was sollen die Forumsmitglieder aus den neuen Bundesländern nur denken.
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Beste Grüße Michael Lebe jeden Tag als wäre es Dein Letzter !!! www.mahler-motors.de Technische Probleme sind lösbar, das unlösbare Problem sitzt oben drauf . Ich hab nur das zu verantworten was ich sage - nicht das was andere verstehen Schönheit liegt im Auge des Betrachters, es gibt aber auch Sehschwächen Mitglied der WS Gilde Dolo-Wetzer
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26.06.2009, 14:40 | #13 |
Senior Sexgott
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Habsch glatt vergessen! Noch eine kleine Anekdote im Vorfeld der Anmeldung der ZL.
Ich hatte direkt nach Hannover an die " Niedersächsische Landesbehörde für Verkehr und Straßenbau" geschrieben, weil mir so ne Kuh im SVA Hildesheim blöd kam. Die Antwort war sehr Klasse, vor allem der vorletze Satz! Betreff: Sonderkennzeichen für US-Import Motorrad Kommentar: Hallo Herr XXXX! Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei Ihnen richtig bin, aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Ich habe eine Frage bzgl. der Kennzeichengröße für meine neu erworbene gebrauchte Kawasaki Eliminator ZL900, Bj. 85. Diese Maschine wurde ausschließlich für den amerikanischen Markt gebaut und nur in Einzelfällen importiert. Meine ist übrigens über Holland zu mir gelangt. Das Problem ist nun die Anbringung des amtlichen Kennzeichens. Als Halter dient hinten der Soziusgriff, bei dieser Maschine als sogenannte Sissybar ähnlich bei div. Chopper-Motorrädern ausgebildet und gleichzeitig auch als Griff zum Rangieren der Maschine. Montiere ich nun ein normales Kennzeichen, ragt dieses sogar ca. 2-3cm oben über den Griff hinaus. Nun gibt es ja diese verkleinerten zweizeiligen Motorradkennzeichen, die laut FZV, Anlage4, Abschnitt 1/4 auch verbaut werden dürfen, sofern ein Umbau unverhältnismäßig ist. Bei meinem Straßenverkehrsamt in Hildesheim wurde mir direkt gesagt, daß ich das umzubauen hätte, während mir andere Landkreise bekannt sind, wo es mit diesem Motorrad keine Probleme gab. Nun frage ich mich, wie ein TÜV-Beamter oder ein Beamter vom Straßenverkehrsamt dieses zu entscheiden vermag, alleine schon wegen der Kosten, die ja nur eine Werkstatt vorausberechen kann. Desweiteren möchte ich gerne versuchen, diese Maschine so orginal, wie möglich zu lassen, da der Bestand sich weltweit auf gerade einmal bei etwas über 1000 Stück halten dürfte. Wenn Sie mir Ihre Email-Adresse zukommen lassen, kann ich Ihnen gerne einige Bilder zukommen lassen. Ich hoffe, Sie können mir in der Angelegenheit vielleicht weiter helfen... Gruß, Alexander hahm Antwort: Sehr geehrter Herr Hahm, der vom Straßenverkehrsamt in Hildesheim geforderte Umbau am Motorrad (Importfahrzeug) für die Anbringung des amtlichen Verkehrszeichens ist meines Erachtens nicht zu beanstanden. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder zuzuteilen (s.Nr.1 der Anlage4 zur FZV). Die unter Nr.4 angeführte Möglichkeit für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen bezieht sich auf mehrspurige Kraftfahrzeuge. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen hat eine nicht unerhebliche Bedeutung. Das öffentliche Interesse wiegt schwer (Schutz der Allgemeinheit und anderer Verkehrsteilnehmer, Ahndung von Verkehrsverstößen). Der Gesetz- und Verordnungsgeber sieht die zu der Einhaltung der Regelungen in der FZV erforderlichen Umbaumaßnahmen als zumutbar an. |
26.06.2009, 15:03 | #14 |
Ninja Defcon 4
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Renommee-Modifikator: 26 |
Alex, ist doch ganz einfach wenn du ein kleines Kennzeichen willst kauf dir halt ne Harley :s219: Was für Arschlöcher.
Kolege hat einen US Probe dem haben sie klargemacht er solle sich eine neue Heckklappe einbauen lassen!!!!! Der umbau würde den FZ Wet bei weitem übersteigen willkommen in der Bananenrepublik
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"Wenn du Gott siehst ist es Zeit zu Bremsen"
Häng dir n Schnitzel um den Hals - Dann spielen wenigstens die Strassenköter mit dir!! Toleranz ist heilbar - du bist der lebende Beweis! |
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