|
Eliminator ZL - Technik Alles rund um Motor, Vergaser, Auspuffanlagen, Kühler, etc. |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
23.04.2009, 19:41 | #1 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Abgasuntersuchung
Hallo,
fahre ein ZL 900 mit der Erstzulassung zum 07.04.1989. Der TüV sagte , dass eine AU erforderlich ist. Zuhause schaute ich in den Fahrzeugsschein und fand folgende Eintragung : Das Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr genommen. Ausnahmeregelung gem. § 70.i STVZO etc. Frage : AU ja oder nein ???? Gruß bis zum Elli Treffen.
__________________
|
23.04.2009, 19:50 | #2 |
Abteilungsleiter
Kawasaki Industries |
denke dass du asu brauchst, weil als datum der erstzulassung ist ja nach 1.1.89. aber die eintragung verstehe ich nicht ganz.
__________________
Gruß Tobi |
23.04.2009, 20:13 | #3 |
Ninja-Member Bronze
Registriert seit: 10.10.2005
Ort: SMÜ
Alter: 56
Beiträge: 1.353
Renommee-Modifikator: 21 |
Der §70 StVZO regelt Ausnahmen betreffend anfallender Bußgelder die du bezahlen müsstest wenn dies nicht in deinem Schein stehen würde.
Hier zum Nachlesen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften §70 Ausnahmen (1) Ausnahmen können genehmigen
(2) Vor der Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 34 und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die Träger der Straßenbaulast zu hören. (3) Der örtliche Geltungsbereich jeder Ausnahme ist festzulegen. (3a) Durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug genehmigte Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, die bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist. Bei einachsigen Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, und von der Zulassungspflicht befreiten Elektrokarren genügt es, dass der Halter eine solche Urkunde aufbewahrt; er hat sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig. (5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von Absatz 1 Nr. 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörden und abweichend von Absatz 2 an Stelle der obersten Straßenbaubehörden andere Behörden zuständig sind. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen. Abgasuntersuchung ist glaub ich § 47
__________________
Gruß Uwe Wer will ein modernes Superbike wenn man 900 R fahren kann
|
23.04.2009, 20:15 | #4 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Hallo Tobi,
ich ja auch nicht. Deswegen die Frage. Überführung nach Deutschland war nach dem 01.01.1989.
__________________
|
23.04.2009, 20:18 | #5 |
Abteilungsleiter
Kawasaki Industries |
das ist jetzt ein streitthema, ich denke dass das nur im schein steht dass die käufer dannach wissen dass dieses motorrad schon vor der ersten zulassung in deutschland im ausland zugelassen war. für für asu zählt aber bestimmt die deutsche erstzulassung.
__________________
Gruß Tobi |
23.04.2009, 20:56 | #6 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Habe mal den Schein versucht zu scannen. Hoffentlich hat es geklappt.
Eintragung befindet sich in der 4. Zeile von unten rechts. Da steht etwas von Ausnahmegenehmigung § 47 Abs. 7 Danke für die Infos
__________________
|
23.04.2009, 21:03 | #7 |
Ninja Defcon 4
Registriert seit: 15.11.2002
Ort: Nettetal - OT Lobberich / Niederrhein
Alter: 65
Beiträge: 3.441
Renommee-Modifikator: 32 |
Mach Dir doch kein Kopp wegen der AU, kost zwar extra Geld, was natürlich auch von mir als Beutelschneiderei angesehen wird, aber ich hab bis jetzt noch von keinem gehört der nicht bestanden hat, die Werte sind so hoch angesetzt, da kannst gar nicht durch fallen, selbst mein Dekra Prüfer sah das vorige Woche wo ich bei der Untersuchung war so. Natürlich unter vorgehaltener Hand
|
23.04.2009, 21:16 | #8 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Hi,
mir geht es ja um das Prinzip. Habe mir bei dem TüV einen Lenker eintragen lassen (39.-). Hat alles super geklappt. Am nächsten Tag bin ich dann zum Bügerbüro. Nach einer 3/4 Stunde Wartezeit, sagt man mir dann, dass eine Eintragung nicht möglich sei, da ich den Brief vergessen habe. Iich würde komplett einen neuen Brief bekommen. Kosten 35,- €. War total sauer ! Werde jetzt die Eintragung zu dem FZ Schein hin zu fügen. Fertig !! Soviel zur Beutelschneiderei
__________________
|
23.04.2009, 21:21 | #9 | |
Ninja Defcon 4
Registriert seit: 15.11.2002
Ort: Nettetal - OT Lobberich / Niederrhein
Alter: 65
Beiträge: 3.441
Renommee-Modifikator: 32 |
Zitat:
|
|
23.04.2009, 21:35 | #10 |
Junior Sexgott
|
Hi
hab hier mal was bezüglich Deines Eintrages gefunden: Sehr geehrter Herr ...., der Satz allein wäre ja nicht sehr aussagefähig Die Aussage im Fahrzeugbrief ist jedoch eindeutig : das Fahrzeug gilt bezüglich des Abgasverhaltens als vor dem 01.01.1989* erstmals in den Verkehr gebracht. Bei der Festlegung der Randbedingungen für die AU-Krad konnte man nur die Motorräder einbeziehen, für die ein Abgasnachweis geführt wurde. * Von diesem Tag an musste für Motorräder, die erstmals in den Verkehr gebracht wurden, die Einhaltung der Abgasbestimmungen der ECE-Regelung Nr. 40 nachgewiesen werden. Mit Erstzulassung ab 01.10.2000 mussten die Bestimmungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 5 nachgewiesen werden.... Ich hoffe, das war jetzt verständlich. Sie dürfen mich gerne zitieren. Mit freundlichen Grüßen Bert Korporal TÜV NORD Mobilität http://www.tuev-nord.de Ist ein Zitat aus einem anderen Forum, im Zweifelsfalle würde ich einfach mal beim TÜV anrufen.
__________________
Beste Grüße Michael Lebe jeden Tag als wäre es Dein Letzter !!! www.mahler-motors.de Technische Probleme sind lösbar, das unlösbare Problem sitzt oben drauf . Ich hab nur das zu verantworten was ich sage - nicht das was andere verstehen Schönheit liegt im Auge des Betrachters, es gibt aber auch Sehschwächen Mitglied der WS Gilde Dolo-Wetzer
|
23.04.2009, 21:48 | #11 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Danke für die Hilfe,
ASU ja oder nein ? Nach den Ausführungen, doch wohl keine ASU denke ich !!!
__________________
|
23.04.2009, 21:52 | #12 |
Junior Sexgott
|
Gemäß der Ausführungen in dem vorher von mir zitiertem Beitrag ist keine ASU erforderlich.
Müsste aber jeder TÜV in seinen Unterlagen nachprüfen können. Und fragen kostet in der Regel nix. Schein mit zum Tüfi nehmen und Fragen. Ansonsten würde ich mich vielleicht mal an den TüV wenden und mir das schriftlich geben lassen. Im Beitrag war ja sogar der Name vom Prüfer genannt. Oder einfach mal eine Anfrage online starten hier der direkte Link zum Formular für Anfragen : http://www.tuev-nord.de/42083.asp
__________________
Beste Grüße Michael Lebe jeden Tag als wäre es Dein Letzter !!! www.mahler-motors.de Technische Probleme sind lösbar, das unlösbare Problem sitzt oben drauf . Ich hab nur das zu verantworten was ich sage - nicht das was andere verstehen Schönheit liegt im Auge des Betrachters, es gibt aber auch Sehschwächen Mitglied der WS Gilde Dolo-Wetzer
|
23.04.2009, 21:55 | #13 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Danke Michael,
Schönen Abend noch. Gruß Roger
__________________
|
23.04.2009, 22:44 | #14 |
Ninja Defcon 4
Registriert seit: 13.10.2002
Ort: Hammersbach
Alter: 65
Beiträge: 3.204
Renommee-Modifikator: 29 |
Interessant.
Ich hab hier ein Schreiben zum Rahmen meiner A5 (EZ 03-1989) von der Behoerde fuer Inneres HH, das "eine jederzeit widerrufliche Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des §47 Ab. 7 StVZO erteilt". Diese Genehmigung ausgestellt von der Polizeilandesverwaltung hat seinerzeit (Jan-1989) DM 330,- an Gebuehren gekostet.
__________________
Gruss, Ralf "Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten" (Abraham Lincoln) |
23.04.2009, 23:20 | #15 | |
Junior Sexgott
|
Zitat:
__________________
Beste Grüße Michael Lebe jeden Tag als wäre es Dein Letzter !!! www.mahler-motors.de Technische Probleme sind lösbar, das unlösbare Problem sitzt oben drauf . Ich hab nur das zu verantworten was ich sage - nicht das was andere verstehen Schönheit liegt im Auge des Betrachters, es gibt aber auch Sehschwächen Mitglied der WS Gilde Dolo-Wetzer
|
|
23.04.2009, 23:26 | #16 |
Abteilungsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.02.2007
Ort: Lützelbach
Alter: 64
Beiträge: 262
Renommee-Modifikator: 18 |
Guude
Ich denke keine AU aber wer will sich mit den TÜV anlegen? Gruß Bollekumm
__________________
|
24.04.2009, 06:57 | #17 | |
Senior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★] |
Zitat:
Zum 01.01.1989 wurden die Abgasgesetze deutlich verschärft und man kann ja nun nicht verlangen, daß eine Maschine von 1985 diese auch einhält. Und wer soll so ein Nach-Prüfverfahren bezahlen? Der Eigentümer? Der Hersteller? Also gilt in dem Fall quasi ein "Bestandsschutz". Nein, kein AU! Gruß, Alex |
|
24.04.2009, 10:47 | #18 |
Junior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★★★] Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Stuttgart
Alter: 60
Beiträge: 5.864
Renommee-Modifikator: 30 |
Der Satz steht bei meiner ZL 1000, offizielles deutsches Model, auch drin und ich habe EZ 2/90. Hab das Thema damals auch durchgekaut und ich muß doch die AU machen da das Datum der EZ gilt. Der Eintrag bezieht sich nämlich auf die verschärften Abgas- und Lärmvorschriften nach dem 1.1.89, damit die Restbestände bei den Händlern ohne Tageszulassung noch verkauft werden konnten. Und die ZL war ja ein Ladenhüter, erst nachher wurden sie auf dem Gebrauchtmarkt zum Objekt der Begierde. Sieht man ja heute noch wenn da manch verranzte 25 jahre alte ZL zum halben Neupreis vertickt wird. Bei meinem Stammprüfer der Dekra geht das meist so ab: AU ist ok, hab ich beim Herfahren gerochen, übernehmen wir die Daten vom ersten mal. Zahlen muß ich trotzdem. Dirk
__________________
In´n 80ern auf´m Moppedtreffen: Saufen - Gröhlen - Party - Ficken! Heutzutage auf´m Moppedtreffen: "Schatz, hast Du schon Deine Tabletten genommen?" Ein Leben ohne ZL ist sinnvoll möglich! FKK-Rules! (Freie Kühlrippen Kultur!) |
24.04.2009, 11:13 | #19 |
Junior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★★★] Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Stuttgart
Alter: 60
Beiträge: 5.864
Renommee-Modifikator: 30 |
Zwar etwas OT zum Thema, hab mir gerade mal Deinen Schein genauer angeschaut. Echt hahnebüchene Eintragungen, da könnt ich gleich schon wieder Höchstgeschwindigkeit 215 km/h mit H-Reifen! 71 KW . Die 900er hat 105 PS, sind 77 KW. Allerdings steht oben Krad mit Leistungsbeschränkung. Hat sie 97 PS fährt sie auch nicht 215 km/h. Dirk
__________________
In´n 80ern auf´m Moppedtreffen: Saufen - Gröhlen - Party - Ficken! Heutzutage auf´m Moppedtreffen: "Schatz, hast Du schon Deine Tabletten genommen?" Ein Leben ohne ZL ist sinnvoll möglich! FKK-Rules! (Freie Kühlrippen Kultur!) |
24.04.2009, 11:41 | #20 |
Ninja Defcon 4
Registriert seit: 13.10.2002
Ort: Hammersbach
Alter: 65
Beiträge: 3.204
Renommee-Modifikator: 29 |
Ja. Gaaaanz wichtich ! Alles andere ist scheissegal.
__________________
Gruss, Ralf "Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten" (Abraham Lincoln) |
25.04.2009, 13:40 | #21 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Hi,
habe beim durchstöbern meiner Unterlagen noch die folgenden Bescheinigungen gefunden. Frage bleibt AU ja oder nein ? Grüße aus dem Pott
__________________
|
25.04.2009, 13:52 | #22 |
Ninja-Member Platin
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Roden
Alter: 57
Beiträge: 2.120
Renommee-Modifikator: 26 |
Ich würde jetzt mal sagen, du brauchst keine AU.
Diese Bescheinigung müsste aber aber immer mitgeführt werden. |
25.04.2009, 13:53 | #23 |
Ninja-Member Platin
|
AU bei einer A1?Bis 89 braucht doch keiner eine AU
__________________
Brot für die Welt ......Kuchen für mich |
25.04.2009, 13:59 | #24 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Dortmund
Alter: 59
Beiträge: 46
Renommee-Modifikator: 0 |
Hi,
Bescheinigung ist im Schein eingetragen. Die Mitnahme erübrigt sich dann. Überführung nach dem 1.1.1989, deswegen die Frage der AU Gruß
__________________
|
25.04.2009, 14:15 | #25 |
Ninja Defcon 4
Registriert seit: 15.11.2002
Ort: Nettetal - OT Lobberich / Niederrhein
Alter: 65
Beiträge: 3.441
Renommee-Modifikator: 32 |
|
|
|