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Eliminator ZL - Technik Alles rund um Motor, Vergaser, Auspuffanlagen, Kühler, etc.

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Alt 23.04.2009, 19:41   #1
zl 13
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Standard Abgasuntersuchung

Hallo,

fahre ein ZL 900 mit der Erstzulassung zum 07.04.1989. Der TüV sagte , dass eine AU erforderlich ist. Zuhause schaute ich in den Fahrzeugsschein und fand folgende Eintragung : Das Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr genommen. Ausnahmeregelung gem. § 70.i STVZO etc.
Frage : AU ja oder nein ????

Gruß

bis zum Elli Treffen.
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Alt 23.04.2009, 19:50   #2
tobi84
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denke dass du asu brauchst, weil als datum der erstzulassung ist ja nach 1.1.89. aber die eintragung verstehe ich nicht ganz.
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Gruß Tobi
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Alt 23.04.2009, 20:13   #3
knuddel
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Der §70 StVZO regelt Ausnahmen betreffend anfallender Bußgelder die du bezahlen müsstest wenn dies nicht in deinem Schein stehen würde.

Hier zum Nachlesen:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§70 Ausnahmen
(1) Ausnahmen können genehmigen
  1. die höheren Verwaltungsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller von den Vorschriften der §§ 32, 32d, 34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65, bei Elektrokarren und ihren Anhängern auch von den Vorschriften des § 41 Abs. 9 und der §§ 53, 58 und 59
  2. die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller; sofern die Ausnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet anderer Länder haben, ergeht die Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden dieser Länder,
  3. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von allen Vorschriften dieser Verordnung, sofern nicht die Landesbehörden nach den Nummern 1 und 2 zuständig sind - allgemeine Ausnahmen ordnet er durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nach Anhören der zuständigen obersten Landesbehörden an -,
  4. das Kraftfahrt-Bundesamt mit Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei Erteilung oder in Ergänzung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung,
  5. das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Lagerfahrzeuge, für die durch Inkrafttreten neuer oder geänderter Vorschriften die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht mehr gilt. In diesem Fall hat der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Antrag unter Beifügung folgender Angaben zu stellen:
    1. Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis mit Angabe des Typs und der betroffenen Ausführung(en),
    2. genaue Beschreibung der Abweichungen von den neuen oder geänderten Vorschriften,
    3. Gründe, aus denen ersichtlich ist, warum die Lagerfahrzeuge die neuen oder geänderten Vorschriften nicht erfüllen können,
    4. Anzahl der betroffenen Fahrzeuge mit Angabe der Fahrzeugidentifizierungs-Nummern oder -Bereiche, gegebenenfalls mit Nennung der Typ- und/oder Ausführungs-Schlüsselnummern,
    5. Bestätigung, dass die Lagerfahrzeuge die bis zum Inkrafttreten der neuen oder geänderten Vorschriften geltenden Vorschriften vollständig erfüllen,
    6. Bestätigung, dass die unter Buchstabe d aufgeführten Fahrzeuge sich in Deutschland oder in einem dem Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens benannten Lager befinden.
(1a) Genehmigen die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 32, 32d Abs. 1 oder § 34 für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die auf neuen Technologien oder Konzepten beruhen und während eines Versuchszeitraums in bestimmten örtlichen Bereichen eingesetzt werden, so unterrichten diese Stellen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Hinblick auf Artikel 4 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 (ABl. EG Nr. 235 S. 59) mit einer Abschrift der Ausnahmegenehmigung.
(2) Vor der Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 34 und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die Träger der Straßenbaulast zu hören.
(3) Der örtliche Geltungsbereich jeder Ausnahme ist festzulegen.
(3a) Durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug genehmigte Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, die bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist. Bei einachsigen Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, und von der Zulassungspflicht befreiten Elektrokarren genügt es, dass der Halter eine solche Urkunde aufbewahrt; er hat sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.
(5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von Absatz 1 Nr. 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörden und abweichend von Absatz 2 an Stelle der obersten Straßenbaubehörden andere Behörden zuständig sind. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.


Abgasuntersuchung ist glaub ich § 47
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Gruß Uwe


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Wer will ein modernes Superbike wenn man 900 R fahren kann


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Alt 23.04.2009, 20:15   #4
zl 13
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Hallo Tobi,

ich ja auch nicht. Deswegen die Frage. Überführung nach Deutschland war nach dem 01.01.1989.
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Alt 23.04.2009, 20:18   #5
tobi84
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das ist jetzt ein streitthema, ich denke dass das nur im schein steht dass die käufer dannach wissen dass dieses motorrad schon vor der ersten zulassung in deutschland im ausland zugelassen war. für für asu zählt aber bestimmt die deutsche erstzulassung.
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Gruß Tobi
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Alt 23.04.2009, 20:56   #6
zl 13
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Habe mal den Schein versucht zu scannen. Hoffentlich hat es geklappt.
Eintragung befindet sich in der 4. Zeile von unten rechts. Da steht etwas von Ausnahmegenehmigung § 47 Abs. 7

Danke für die Infos
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Alt 23.04.2009, 21:03   #7
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Mach Dir doch kein Kopp wegen der AU, kost zwar extra Geld, was natürlich auch von mir als Beutelschneiderei angesehen wird, aber ich hab bis jetzt noch von keinem gehört der nicht bestanden hat, die Werte sind so hoch angesetzt, da kannst gar nicht durch fallen, selbst mein Dekra Prüfer sah das vorige Woche wo ich bei der Untersuchung war so. Natürlich unter vorgehaltener Hand
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Alt 23.04.2009, 21:16   #8
zl 13
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Hi,
mir geht es ja um das Prinzip.

Habe mir bei dem TüV einen Lenker eintragen lassen (39.-). Hat alles super geklappt. Am nächsten Tag bin ich dann zum Bügerbüro. Nach einer 3/4 Stunde Wartezeit, sagt man mir dann, dass eine Eintragung nicht möglich sei, da ich den Brief vergessen habe. Iich würde komplett einen neuen Brief bekommen. Kosten 35,- €. War total sauer ! Werde jetzt die Eintragung zu dem FZ Schein hin zu fügen. Fertig !! Soviel zur Beutelschneiderei
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Alt 23.04.2009, 21:21   #9
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Zitat:
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Hi,
mir geht es ja um das Prinzip.

Habe mir bei dem TüV einen Lenker eintragen lassen (39.-). Hat alles super geklappt. Am Nächsten Tag bin ich dann zum Bügerbüro. Nach einer 3/4 Stunde Wartezeit, sagt man mir dann, dass eine Eintragung nicht möglich sei, da ich den Brief vergessen habe. ich würde komplett einen neuen Brief bekommen. Kosten 35,- €. War total sauer ! Werde jetzt die Eintragung zu dem FZ Schein hinhufügen. Fertig !! Soviel zur Beutelschneiderei
Ja ich seh´s ja genauso, aber wenn Du nen alten Brief hast und willst was eintragen lassen, bekommst automatisch den neuen Scheiss, wo keiner mehr durch blickt, aber die ganze Scheisse ist ja Du kannst nix dran ändern, ich hab schon so oft in meinem Leben nen Totsuchtsanfall bekommen beim TÜV, aber die sitzen am längeren Hebel und das ist Fakt
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Alt 23.04.2009, 21:35   #10
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Hi
hab hier mal was bezüglich Deines Eintrages gefunden:

Sehr geehrter Herr ....,

der Satz allein wäre ja nicht sehr aussagefähig


Die Aussage im Fahrzeugbrief ist jedoch eindeutig :

das Fahrzeug gilt bezüglich des Abgasverhaltens als vor dem 01.01.1989* erstmals in den Verkehr gebracht.
Bei der Festlegung der Randbedingungen für die AU-Krad konnte man nur die Motorräder einbeziehen, für die ein Abgasnachweis geführt wurde.

* Von diesem Tag an musste für Motorräder, die erstmals in den Verkehr gebracht wurden, die Einhaltung der Abgasbestimmungen der ECE-Regelung Nr. 40 nachgewiesen werden. Mit Erstzulassung ab 01.10.2000 mussten die Bestimmungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 5 nachgewiesen werden....

Ich hoffe, das war jetzt verständlich.

Sie dürfen mich gerne zitieren.
Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal
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Ist ein Zitat aus einem anderen Forum, im Zweifelsfalle würde ich einfach mal beim TÜV anrufen.
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Alt 23.04.2009, 21:48   #11
zl 13
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Danke für die Hilfe,

ASU ja oder nein ?

Nach den Ausführungen, doch wohl keine ASU denke ich !!!
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Alt 23.04.2009, 21:52   #12
Pilot
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Zitat:
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Danke für die Hilfe,

ASU ja oder nein ?
Gemäß der Ausführungen in dem vorher von mir zitiertem Beitrag ist keine ASU erforderlich.

Müsste aber jeder TÜV in seinen Unterlagen nachprüfen können. Und fragen kostet in der Regel nix. Schein mit zum Tüfi nehmen und Fragen.
Ansonsten würde ich mich vielleicht mal an den TüV wenden und mir das schriftlich geben lassen.
Im Beitrag war ja sogar der Name vom Prüfer genannt. Oder einfach mal eine Anfrage online starten hier der direkte Link zum Formular für Anfragen : http://www.tuev-nord.de/42083.asp
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Alt 23.04.2009, 21:55   #13
zl 13
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Danke Michael,

Schönen Abend noch.

Gruß Roger
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Alt 23.04.2009, 22:44   #14
RalfZ
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Interessant.

Ich hab hier ein Schreiben zum Rahmen meiner A5 (EZ 03-1989) von der Behoerde fuer Inneres HH, das "eine jederzeit widerrufliche
Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des §47 Ab. 7 StVZO erteilt".

Diese Genehmigung ausgestellt von der Polizeilandesverwaltung hat seinerzeit (Jan-1989) DM 330,- an Gebuehren gekostet.
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Gruss,
Ralf


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Alt 23.04.2009, 23:20   #15
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Zitat:
Zitat von RalfZ Beitrag anzeigen
Interessant.

Ich hab hier ein Schreiben zum Rahmen meiner A5 (EZ 03-1989) von der Behoerde fuer Inneres HH, das "eine jederzeit widerrufliche
Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des §47 Ab. 7 StVZO erteilt".

Diese Genehmigung ausgestellt von der Polizeilandesverwaltung hat seinerzeit (Jan-1989) DM 330,- an Gebuehren gekostet.
Kenne solche teilweise sehr teueren Ausnahmegenehmigungen die von den jeweiligen Regierungspräsidenten ausgestellt wurden für alle möglichen Sachen wie z.B. Ausnahmegenehmigungen für Windschutzscheiben die nicht nach DIN sondern nach DOT (amerikanisches Prüfzeichen) geprüft sind oder z.B. Rückleuchten die nur rote Gläser und keine Orangen für die Blinker haben. Dabei steht dann meistens sowas von in etwa Wirkung....
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Alt 23.04.2009, 23:26   #16
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Guude

Ich denke keine AU aber wer will sich mit den TÜV anlegen?

Gruß Bollekumm
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Alt 24.04.2009, 06:57   #17
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Zitat:
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Guude

Ich denke keine AU aber wer will sich mit den TÜV anlegen?

Gruß Bollekumm
Ich... wenn da deutlich drin steht, daß diese Maschine "als vor dem 01.01.1989" als in den Verkehr gekommen gilt, dann wurde das aus Gründen der Abgasproblematik eingetragen.

Zum 01.01.1989 wurden die Abgasgesetze deutlich verschärft und man kann ja nun nicht verlangen, daß eine Maschine von 1985 diese auch einhält. Und wer soll so ein Nach-Prüfverfahren bezahlen? Der Eigentümer? Der Hersteller? Also gilt in dem Fall quasi ein "Bestandsschutz".


Nein, kein AU!

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Alt 24.04.2009, 10:47   #18
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Der Satz steht bei meiner ZL 1000, offizielles deutsches Model, auch drin und ich habe EZ 2/90.
Hab das Thema damals auch durchgekaut und ich muß doch die AU machen da das Datum der EZ gilt. Der Eintrag bezieht sich nämlich auf die verschärften Abgas- und Lärmvorschriften nach dem 1.1.89, damit die Restbestände bei den Händlern ohne Tageszulassung noch verkauft werden konnten.
Und die ZL war ja ein Ladenhüter, erst nachher wurden sie auf dem Gebrauchtmarkt zum Objekt der Begierde. Sieht man ja heute noch wenn da manch verranzte 25 jahre alte ZL zum halben Neupreis vertickt wird.

Bei meinem Stammprüfer der Dekra geht das meist so ab: AU ist ok, hab ich beim Herfahren gerochen, übernehmen wir die Daten vom ersten mal. Zahlen muß ich trotzdem.

Dirk
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Alt 24.04.2009, 11:13   #19
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Zwar etwas OT zum Thema, hab mir gerade mal Deinen Schein genauer angeschaut.
Echt hahnebüchene Eintragungen, da könnt ich gleich schon wieder

Höchstgeschwindigkeit 215 km/h mit H-Reifen!
71 KW . Die 900er hat 105 PS, sind 77 KW.
Allerdings steht oben Krad mit Leistungsbeschränkung. Hat sie 97 PS fährt sie auch nicht 215 km/h.

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Alt 24.04.2009, 11:41   #20
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Zitat:
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Zahlen muß ich trotzdem.

Ja.

Gaaaanz wichtich ! Alles andere ist scheissegal.

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Ralf


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Alt 25.04.2009, 13:40   #21
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Hi,

habe beim durchstöbern meiner Unterlagen noch die folgenden Bescheinigungen gefunden.

Frage bleibt AU ja oder nein ?

Grüße aus dem Pott
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Alt 25.04.2009, 13:52   #22
green spirit
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Ich würde jetzt mal sagen, du brauchst keine AU.
Diese Bescheinigung müsste aber aber immer mitgeführt werden.
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Alt 25.04.2009, 13:53   #23
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Zitat:
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Hi,

habe beim durchstöbern meiner Unterlagen noch die folgenden Bescheinigungen gefunden.

Frage bleibt AU ja oder nein ?

Grüße aus dem Pott
AU bei einer A1?Bis 89 braucht doch keiner eine AU
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Alt 25.04.2009, 13:59   #24
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Hi,

Bescheinigung ist im Schein eingetragen. Die Mitnahme erübrigt sich dann. Überführung nach dem 1.1.1989, deswegen die Frage der AU

Gruß
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Alt 25.04.2009, 14:15   #25
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seikel ist ein wunderbarer Anblickseikel ist ein wunderbarer Anblickseikel ist ein wunderbarer Anblickseikel ist ein wunderbarer Anblickseikel ist ein wunderbarer Anblickseikel ist ein wunderbarer Anblickseikel ist ein wunderbarer Anblick
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Zitat von Lumpi100 Beitrag anzeigen
AU bei einer A1?Bis 89 braucht doch keiner eine AU
das ist eine ZL
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its the spirit that counts, not the fucking age

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