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UT -- Sonstiges Umbau und Tuning - Alles andere was nicht in die oberen Kategorien passt |
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10.04.2007, 18:15 | #1 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.03.2007
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TÜV / Gutachten für Klarglas
Hallo,
da ich meine 900er schon mit im umgebauten Zustand gekauft habe, bin ich etwas unbedarft im Umgang mit den "netten Tüv Beamten" und habe da mal ne Frage: Kann bzw. muß man den Klarglas Scheinwerfer (vom P.) eintragen lassen? Oder wird dieser temporär entfernt? Auf dem Scheinwerfer steht so eine e nummer. Hat das was zu sagen? Habe schon in anderen Beiträgen geschaut. War aber nichts zu finden. Grüße aus dem momentan sonnigen Franken
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Thomas "Ratschläge sind auch Schläge" |
10.04.2007, 19:50 | #2 |
Chef
Kawasaki Industries |
Mosche,
hast die Frage schon selbst beantwortet, hat eine (e) Nummer muss also nicht eingetragen werden.
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Denn dann Tueddel -= Agent Caburator - Yellow Skull Schwadron Middelhesse =- ...... Ich habe 2 Seiten
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11.04.2007, 10:06 | #3 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.03.2007
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Naja
Sicher bin ich mir da nicht. Finde im www da verschiedene Aussagen.
Kommt evtl. auf den Dekra Menschen an. Was man da so liest, blicken da einige beim Eu / EG - Recht selbst noch garnicht so richtig durch. Let the sun shine
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Thomas "Ratschläge sind auch Schläge" |
11.04.2007, 10:17 | #4 |
Chef
Kawasaki Industries |
Morsche,
ich fahr jetzt gleich zum Graukittel wegen HU. Werd dann hier rein schreiben was er meint.
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11.04.2007, 14:32 | #5 |
Chef
Kawasaki Industries |
Sooo,
da war ich nun beim Tüv. (ohne Mängel) Scheinwerfer hat ihn gar nich interessiert weil (e) Nummer. Hab in extra drauf angesprochen und Kommentar: "Hat doch 'ne (e) Nummer" Mein Tipp: Einfach hin fahren, nicht viele Worte verlieren. Brauche HU, Plakette drauf und gut. In diesem Sinne
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11.04.2007, 16:14 | #6 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.03.2007
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Na denn
Alles klar!
Das nenn ich mal ne Live Berichterstattung !! Danke Im Grund genommen nach dem Motto: Wer lang frägt geht lang irr. Ich werde das jetz ma klar machen mit dem Glas. Sonnige Tage
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Thomas "Ratschläge sind auch Schläge" |
11.04.2007, 22:50 | #7 |
Ninja-Member Gold
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War bei mir letztens beim Tüv eben so.
Zitat des Prüfers : "Ahh, schöner Klarglasscheinwerfer an dem alten Motorrad, ist der auch zugelassen, ach ja ist ja ne E-Nummer drauf, dann ist ja gut" ! |
12.04.2007, 06:00 | #8 |
Aushilfe
Kawasaki Industries Registriert seit: 10.03.2007
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Renommee-Modifikator: 0 |
Danke.
Ihr seit so gut zu mir. Greetings from the better part of Bavaria
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Thomas "Ratschläge sind auch Schläge" |
12.04.2007, 10:16 | #9 |
Administrator
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Selbst wenn er sein Prüfgestell an den (aktuellen) Scheinwerfer hält, dürfte kaum was zu beanstanden sein, ausser vielleicht bischen Richtungskorrektur. Das hat aber direkt mit dem Scheinwerfer ja nix zu tun...
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Gruss Patrick Agent Woisch - Yellow Skull Schwadron Rottenburg a.N. Es ist OK eine Benzinschleuder zu fahren, wenn man damit Puppen aufreißt! --- (Al Bundy) -------------------------------------------------------------------------
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12.04.2007, 16:47 | #10 | |
Ninja-Member Gold
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Zitat:
Ich hatte schon Bammel, das die Streuung des Lichts nicht passt, aber alles Supersahne. Jedenfalls bei der Version, welche ich verbaut habe. Übrigens : "Da ist ja keine Standlicht-Glühlampe drin ??" Ach ja sagte er, ist ja noch vor Bj.98 !! |
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12.04.2007, 20:40 | #11 |
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Ein Mann mit Verstand !
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