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| UT -- Sonstiges Umbau und Tuning - Alles andere was nicht in die oberen Kategorien passt |
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#1 |
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Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 14.02.2002
Ort: Neustadt
Alter: 59
Beiträge: 152
Renommee-Modifikator: 25 ![]() |
...hallloooo ersma, ich weiß ja nich, ob sie´s schon wissen...
Aaaaalso, nach Auskunft meiner geliebten Zulassungsstelle gilt ab vorübergehender Stillegung nach dem 01.03.07 (erst sollte es der 01.04. werden *lach*) eine Frist von... 7 Jahren, in welcher die alten Papiere gültig bleiben. D.h.-die bisherige Frist von 18 Monaten, nach welcher eine Vollabnahme (§21 StVZo) erforderlich war, fällt flach. Achtung! Angeblich muß man sich beim Abmelden die alte Nummer/das Kennzeichen reservieren lassen!!!! Ob das kostenfrei ist, weiß ich allerdings nicht....
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