Zitat:
Zitat von Kosak
Nicht ganz richtig. Es geht nicht ums Baujahr sondern die Erstzulassung.
Also auch eine 89er mit EZ ab 01.01.1990 muss eine AU machen.
|
So sieht das aus. War bei meiner 13ner auch ein Thema. Baujahr 82, import aus den USA und Erstzulassung im Reich 1992. D.h man musste mit dem Teil zur AU. Der Vorbesitzer hat auch tatsächlich immer AU gemacht, aber nur auf dem Papier. Die AU Werte sind mit dem 82 Modell nicht machbar. Ich hab es dann geschafft im Zuge von ein paar Eintragungen das Landratsamt zu überzeugen den Tag der ersten Zulassung ins Jahr 82 zu verlegen.