Hallo,
jetzt melde ich mich auch mal.
Es ist nach neuester Regelung (EU) so, das man mit einem A2 Führerschein, nur noch auf 48 PS gedrosselte Fahrzeuge fahren darf, welche in ihrer nicht gedrosselten Nennleistung nicht mehr als maximal die doppelte Leistung (also 96PS) besitzen dürfen.
Stichtag dafür ist der Erwerb des A2 ab dem 28.12.2016.
Davor gab es eine Übergangsregelung, bei der auch Bigbikes auf 48 PS gedrosselt gefahren werden durften.
Viele Grüße
Steffen
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