Zitat:
Zitat von Peter
Unverzüglich stimmt so nicht. Ich fahre mit der TÜV (DEKRA) Abnahme seit zwei Jahren. Die Eintragung ist nur erforderlich, wenn die Papiere angefasst werden müssen. Verkauf, Ab- und Anmeldung usw.
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Es kommt immer auf die Art der Eintragung an. Bei Sonderabnahmen musst Du normalerweise unverzüglich zum Straßenverkehrsamt, bei Eintragung mit Teilegutachten in der Regel nicht.
Steht aber immer auf der Abnahme des TÜVes, der Dekra, des Dampfkesselvereins, der GTÜ mit drauf.
Gruß, Alex