Zitat:
Zitat von Madstuntman
Moin, wo wir grade bei Blinkern sind...
 darf ich doch bei der 84er nur Ochsenaugen fahren? darf ich doch oder?
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Die meisten Ochsenaugen sind nur als vordere Blinker
zugelassen und damit mußt du auch hintere haben.
Wenn deine 84er vor dem 01.Jan. 1962 schon zugelassen
wurde, kannst du auf die Blinker verzichten, soweit nicht
eine Betriebserlaubnis für das Motorrad erteilt wurde,
die auf eine Ausstattung mit Blinkern beruht.
Man könnte auch einfach
NEIN sagen!
Quelle § 54 und §72 StVZO
Gruß Andreas