okay, wenn man's genau nimmt, brauch gar kein Prüfer das Gitter mit diesem Gutachten eintragen, weil es kein TÜV-Gutachten ist sondern nur ein Gutachten von einem Lichttechnischem Institut ist, was besagt, das der Lichtaustritt noch ausreichend ist.
Ist also wie mit den alten Material-Gutachten für Verkleidungsteile, die sagen auch nur aus, daß es bestimmte Sachen aushält, aber nicht, ob irgendwelche Fahreigenschaften beeinträchtigt werden. Auch an diese muß sich kein TÜV mehr halten.
Gruß, Alex
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