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Alt 24.11.2005, 00:04   #8
mark
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Kawasaki Industries
 
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Positiv! Muß eingetragen werden da die ABE des Motorrades im Originalzustand, also mit der Serienmäßigen Instrumentengruppe, erteilt wurde......

Im Fall des Cockpits das Axel mit Foto hinterlegt hat ist dies mit Sicherheit kein Problem da ein Gutachten beiligend ist.

Wenn du dir dein Cockpit selber baust (z.B. Serien DZM i.V.m Fahradtacho) ist zu beachten das der Tacho beleuchtet sein muß und ansonsten alle laut StVZO geforderten Kontrolllampen vorhanden sind. Also die für Fahrtrichtungsanzeiger und Fernlicht. Öldruckkontrollleucht ist nicht Pflicht jedoch sinnvoll

Grüße,

Markus
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"Nnein! Denn ohne diesen Schlüssel können wir nicht aufschließen, was wir nicht haben das es aufschließt. Also was für einen Sinn würde es machen das zu finden, was er aufschließt, was wir nicht haben, ohne zuerst einen Schlüssel gefunden zu haben, der es aufschließt?"
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