Schon bekannt? Neue Abmeldefristen...
...hallloooo ersma, ich weiß ja nich, ob sie´s schon wissen...
Aaaaalso, nach Auskunft meiner geliebten Zulassungsstelle gilt ab vorübergehender Stillegung nach dem 01.03.07 (erst sollte es der 01.04. werden *lach*) eine Frist von...
7 Jahren,
in welcher die alten Papiere gültig bleiben. D.h.-die bisherige Frist von 18 Monaten, nach welcher eine Vollabnahme (§21 StVZo) erforderlich war, fällt flach.
Achtung! Angeblich muß man sich beim Abmelden die alte Nummer/das Kennzeichen reservieren lassen!!!!
Ob das kostenfrei ist, weiß ich allerdings nicht....
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