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Für die Verwendung von Reifen an Fahrzeugen gilt in Deutschland die StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Allerdings können Reifen unterschiedlicher Bauart das Fahrverhalten unvorhersehbar beeinflussen.
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Das ist die Theorie
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Nach der EWG-Richtlinie 92/93 ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das heißt, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen
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Das die Realität, nach meiner Erfahrung.
Bei uns am Tüv verlangen sie halt gleiche Bereifung pro Achse.
Liegt denn wohl doch wieder im Ermessen des Tüvlers.
Um sicher zu gehen würde ich die passenden Reifen montieren.
Seh zu ob du evtl. ne Freigabe bekommst.
So von wegen vorne und hinten Reifen eines Herstellers.
Würde mir als Freigabe reichen.