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Alt 25.02.2007, 22:51   #12
Heiko
Ninja Defcon 1
 
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Hallo,


ZITAT:
Nach der StVZO (§ 36) ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Nach der EWG-Richtlinie 92/93 ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das heißt, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen. In der Regel gelten diese Richtlinien für die Erstzulassung des Fahrzeugs.

Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Fahrzeugen gilt in Deutschland die StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Allerdings können Reifen unterschiedlicher Bauart das Fahrverhalten unvorhersehbar beeinflussen
.


http://www.senatorman.de/reifen.htm
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Gruß Heiko
Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt.
Man versteht sich übrigens am besten, wenn man ungefähr gleich doof ist.
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