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Alt 01.09.2006, 22:37   #9
Heiko
Ninja Defcon 1
 
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Zitat:
Zitat von broeckchen900r
Auch wenn der Thread schon uralt ist, hab ich da mal ne Frage zu.
Wo steht in meinem Brief, oder der neuen Zulassungs-Bescheinigung 2 ob da ne Verkleidung drann ist?

Stellt sich das in Form eines Kürzels irgendwo dar? oder muss das ausgeschrieben irgendwo stehen?

Fragen ohne ende.
Hallo,

in Deinen Papieren steht das wohl nicht aber es ist eine ABE für dieses Motorrad beim Kraftfahrt Bundesamt hinterlegt und da steht's mit Sicherheit.

Wenn nun was passiert und der Gutachter oder besser gesagt, die Versicherung beruft sich darauf, fährst Du ohne Betriebserlaubnis und die müssen nicht zahlen,
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Gruß Heiko
Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt.
Man versteht sich übrigens am besten, wenn man ungefähr gleich doof ist.
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