"...Gleicher Hersteller ..."
Das kann der Gutachter reinschreiben, aber die Gesetzeslage sagt anderes!
"..Die Verwendung von Motorradreifen unterschiedlicher Hersteller auf derselben Achse ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Reifengröße, die Traglast und der Geschwindigkeitsindex mit den Vorgaben im Fahrzeugschein übereinstimmen oder diese sogar übertreffen..."
"....wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig. ..."
Mein Gutachter vom TÜV macht mir die Tage Eintragungen, gleiche Farbrikate müssen dann nicht mehr sein, so seine Aussage. ZL 1000.
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