Zitat:
Zitat von Green Ninja
Das VB steht für Gürtelreifen. Der BT46 ist ein Diagonalreifen. Also liegt eine Änderung in der Bauart vor. Also nicht zulässig und muss daher eingetragen werden, trotz gleicher Größe. Eine Reifenfabrikatsbindung steht nicht im Fz-Schein. Nur die beiden Größen 120/80VB16 und 150/80VB16.
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In den neuen Fahrzeugscheinen stehen die Reifen nicht mehr drin, aber evtl. in der nationalen Zulassung. Kann der Tüv-Prüfer (Dekra, GTÜ etc. natürlich auch) nachschauen. Selber hat man da keinen Zugriff drauf.