Nein.
Ich hab 20 Jahre Behörde, viel rechtliches Zeug, auch gutachterlich.
Es muss schon ein ursächlicher Zusammenhang mit einem Schadensereignis sein.
Schlimmstenfalls sagt die Streife dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Aber auch das muß verhältnismäßig sein, was bei Emissionen (Lärm, Abgas) der Fall ist.
Vermutungen der Streife reichen nicht. Es muss schon offensichtlich sein, bzw. gemessen.
Doch auch dann ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, sonst nichts.
Mit der Versicherung ist es ähnlich,schließlich tritt der Versicherungsfall immer dann ein, wenn etwas nicht stimmt.........
Und ne Garantie erlischt auch nicht, wenn ich bei einem neuen Motorrad flashe und die Airbox manipuliere.
"Ursächlichkeit" heißt das Zauberwort, bzw. "....mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreffendes Schadensereignis aufgrund der Veränderung."
An meiner ZL gäbe es so ca. zwei Dutzend oder mehr Kriterienpunkte.....
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