Zitat:
Zitat von ZL-Dirk
Suzuki kommt seinen Kunden mit Altmotorrädern im Originalzustand entgegen mit einer
Bestätigung zur unbedenklichen Austragung der Reifenbindung. Download anklicken auf:
https://motorrad.suzuki.de/informati...escheinigungen
Vielleicht ziehen die anderen Hersteller nach!
Dirk 
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So eine ähnliche Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich auch von Kawa für meine ZZR 1100. Kann man direkt nach fragen. Nützt aber nichts, die Austragung muss trotzdem gemacht werden und das wird in der Regel nach dem neuen, bei mir alten, Verfahren gemacht. Reifenfreiraum nach UN-R75 messen und nachschauen ob der Reifenfreiraum in die Hüllkurve passt. Achja, meine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte ich 1 Woche nach Reifenaustragung erhalten. Ist also nicht notwendig.
Soweit ich das mitgekriegt habe, wird das Verfahren aber jetzt schon häufiger durchgeführt als zu dem Zeitpunkt (Sept. 2024), als ich das gemacht habe. Also einfach mit der Prüforganisation das Thema ansprechen. Evtl. muss man halt mit mehreren telefonieren.