Zitat:
Zitat von Perly
Hallo in die Runde,
muss bei diesem "unübersichtlichen" Thema nochmal nachfragen.
Bei meiner A7 von 1990 steht unter 15.1 und 15.2 nur die Reifendimensionen.
Unter 17 steht ein "A".
Siehe auch Foto im Anhang.
Ich verstehe das so, dass ich Reifen mit den Maßen unter 15.1 und 15.2 ohne weitere Eintragung fahren kann. Richtig?
Danke schon mal für Eure Einschätzung.
Grüße
Peter
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Ist doch perfekt. Reifen eines Herstellers und Größe wie in den Papieren steht. Hersteller : freie Auswahl
Es gibt 4 verschiedene Buchstaben:
- K = konform, das Fz. hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE
- A = abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am FZ vorgenommen wurden, welche in die Fz-Papiere eingetragen wurden
- E = Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen. Wurde vor 01.03.07 nach 18 Monaten ununterbrochener Stillegung fällig!
- Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn techn. Fz. Beschreibung unvollständig !!!
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http://ardapedia.herr-der-ringe-film.de/index.php/Lutz_(Pony) Ich habe nur das zu verantworten was ich sage (schreibe), nicht das, was Andere verstehen!
Je niederer sein Geist, desto eher äußert er sich herablassend, um sich erhaben zu fühlen.
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