so sieht das bei mir dann aus:
In Feld 17 stand vorher "K" für originale nationale Betriebserlaubnis.
Neu steht dort jetzt ein "A" für "angepasste" nationale Betriebserlaubnis.
Steht dort ein "E", ist es eine Einzelabnaheme.
Für die, die das Fahrwerk der GPZ 900R umgebaut haben, gibt ja doch einige davon, sollte dort ein E stehen. Hier würde ich vorher genau nachfragen, ob die die Reifenbindung austragen. Nach der seit ca. Mitte letzten Jahres eingeführte Praxis und in dem oben aufgeführten Artikel, sollte dies bei Einzelabnahmen nicht so ohne weiteres funktionieren.
Mein Prüfer sagte dazu, Einzelabnahme = Einzelabnahme, also auch für die Reimporte etc., ist dieses Verfahren eingentlich nicht durchführbar, es sei denn, der einzelne Prüfer macht es trotzdem, so wie es frlüher ja auch schon einige Prüfer gab, die die Reifenfabrikatsbindung ausgetragen haben. Die Anzahl dieser Prüfer ist aber immer kleiner geworden.
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Gruß
Martin
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