Zitat:
Zitat von Green Ninja
Es reicht also, wenn ich die Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung (Herstellerfreigabe) mit dabei habe.
|
Wenn bei Dir die Reifenbindung ausgetragen oder erst gar nix eingetragen wurde weil es eine Graue ist,
brauchst Du keine Bescheinigung mitführen. Die werden eh nicht mehr anerkannt und für neue Reifenmodelle wird keine mehr für ABE-zugelassene Bikes erstellt.
Zitat:
Zitat von Green Ninja
Übrigens gilt eine Eintragung für einen Motorrad-Typ dann für ganz DE. Das beteutet, wurde schonmal ein Reifen eingetragen
(z.B. der BT46 für die 900er oder RX) und man möchte jetzt den BT46 auch drauf machen, dann muss man nicht nochmal die Eintragung bezahlen. Man muss nur die Eintragung der Prüfstellen in einer Datenbank finden.
|
Heißt das jetzt, das wenn Max Mustermann in Hintertupfingen bei seiner GPXY 1300 RR den Dunschlap Klebomat X 1000
eingetragen hat, brauch ich in Stuttgart den nicht auf meiner GPXY eintragen lassen weil der

und der Graukittel
da nur "in einer Liste" nachschauen braucht ob Max die für die selbe Maschine eingetragen hat und das somit für mich in Ordnung geht?

Dirk